Betrieblicher Brandschutz
Wer räumt die Firma, wenn es brennt?
Beim betrieblichen Brandschutz geht es um mehr als die Bekämpfung von Entstehungsbränden: Evakuierungshelfer oder Etagenbeauftragte sind zuständig für die schnelle Räumung des Gebäudes. Nach einer Studie bestehen hier noch Defizite in vielen Unternehmen.
Evakuierungshelfer oder Etagenbeauftragte sind zuständig für die schnelle Räumung des Gebäudes.
Das Arbeitsschutzgesetz spricht eine deutliche Sprache: Ein Unternehmer muss genügend Personen benennen, die „eine Evakuierung sicherstellen und Entstehungsbrände bekämpfen“ können. Wie viele, hängt im Einzelfall von der Beschäftigtenzahl und den Gefahren eines Betriebes ab.
Neben regelmäßigen Unterweisungen, die über das richtige Verhalten im Brand- oder Katastrophenfall informieren, stehen praxisnahe Brandschutzübungen auf dem Programm. Soweit die Theorie, die Praxis sieht leider oft anders aus.
Brandschutzhelfer: Studie belegt Defizite in den Unternehmen
Branchenprofis wie Hans-Jürgen Straub bestätigen immer wieder: In den Betrieben werden Brandschutzhelfer zu wenig geschult und es wird zu wenig geübt. Nachdenklich stimmen auch die Ergebnisse einer Studie, die der Bundesverband der Brandschutz-Fachbetriebe (bvbf) in Auftrag gegeben hatte: Satte 69 Prozent der Beschäftigten hatten noch nie an einer Brandschutzübung in ihrem Unternehmen teilgenommen. Bei elf Prozent lag die Schulung bereits vier bis zehn Jahre zurück; in den vergangenen drei Jahren erhielt nur jeder Fünfte die Gelegenheit, den Ernstfall zu üben.
Mitarbeiter sind unzureichend vorbereitet
Nach Angaben des bvbf bestehen vor allem in klein- und mittelständischen Unternehmen Defizite, die Mitarbeiter sehen sich im Brandschutz unzureichend vorbereitet. Oft wird auch vergessen, dass jeder neue Beschäftigte zeitnah im betrieblichen Brandschutz unterwiesen werden sollte. Das nötige Basiswissen ist bei einer Betriebsbegehung und praktischen Brandschutzübungen zu vermitteln.
Doch um optimal für einen Brand vorbereitet zu sein und Personenschäden zu begrenzen, ist noch mehr erforderlich.
Die Räumung berücksichtigen
Ein umfassendes Brandschutzkonzept berücksichtigt auch die schnelle und sichere Räumung des Gebäudes: Sind die Mitarbeiter entsprechend geschult, kann sie binnen weniger Minuten erfolgen.
Grundsätzlich gehört dazu:
- Art der Alarmierung
- Bestimmung eines Sammelplatzes
- Vollzähligkeitskontrolle
- Flucht- und Rettungswege
- Evakuierung behinderter Mitarbeiter
Wie komplex der Prozess der Räumung ist, hängt auch von der Art und Größe des Betriebes ab. Bei Unternehmen mit hoher Kundenfrequenz müssen zum Beispiel auch fremde Personen evakuiert werden, die an keiner betrieblichen Brandschutzübung teilgenommen haben. Eine besondere Herausforderung für den Etagenbeauftragten.
Evakuierungsübungen durchführen
Brandbekämpfung ist eine Sache, das Verhalten anwesender Mitarbeiter, Kunden und Gäste steht auf einem ganz anderen Blatt. Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss schon vor einem Notfall klar sein, welche Personen im Betrieb dafür sorgen, dass alle Personen das Gebäude schnell und auf kontrollierte Weise verlassen. Dafür hat der Arbeitgeber eine ausreichende Zahl von Evakuierungshelfern oder Etagenbeauftragten zu etablieren.
Die Funktion des Etagenbeauftragen
Ein Etagenbeauftragter veranlasst die Räumung seines Zuständigkeitsbereiches, das kann zum Beispiel eine Abteilung, Etage oder auch nur ein bestimmter Raum sein. Er begleitet die Mitarbeiter zu einem vorher festgelegten Sammelplatz.
Bei einer umfassenden Evakuierungsübung wird auch das erforderliche Wissen über die richtige Gefahreneinschätzung vermittelt - zum Beispiel, was die Ausbreitung von Feuer und Rauch betrifft. Außerdem erfahren die Teilnehmer, wie Menschen sich in Notlagen verhalten und wie damit umzugehen ist.
Der Brandschutzhelfer als Etagenbeauftragter
Beide Maßnahmen, Evakuierung und die erste Brandbekämpfung, sind jedoch eng miteinander verzahnt und müssen gut aufeinander abgestimmt werden. In großen Betrieben üben verschiedene Brandschutzhelfer speziell die Funktion des Etagenbeauftragten aus, in kleinen Firmen ist oft ein und dieselbe Person für beide Maßnahmen zuständig. Grundsätzlich gilt aber: Jeder Evakuierungshelfer oder Etagenbeauftragte sollte auch an praktischen Löschübungen mit Selbsthilfe-Feuerlöscheinrichtungen teilnehmen.
Lehrgänge vermitteln Sicherheit
Etagenbeauftragte sollten in jedem Fall einen speziellen Brandschutzlehrgang besucht haben, denn das für die Evakuierung erforderliche Wissen setzt besondere Schwerpunkte voraus. Dazu zählen das Angst- und Panikverhalten von Menschen und wirkungsvolle Gegenmaßnahmen. In Rollenspielen werden zum Beispiel Handlungsanweisungen bei Evakuierungen geübt. Für die Unterweisung von Evakuierungshelfern bieten verschiedene Institutionen und Feuerwehren den übergeordnete Lehrgang „Trainer für Evakuierungshelfer“ an.
Christine Lendt ist freie Fachjournalistin






