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Elektromagnetische Felder haben durch die technische Entwicklung und den damit verbundenen weit verbreiteten Einsatz von elektrischen Anlagen erheblich zugenommen. Um eine konsequente Verbesserung im Arbeitsschutz zu erreichen, muss der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel sind auch die Gefährdungen zu berücksichtigen, die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden.
Bei elektrotechnischen Arbeiten müssen Sie mit einer Reihe von elektrischen Gefährdungen rechnen, die vor Aufnahme der Arbeiten zu ermitteln und zu bewerten sind, um passende Schutzmaßnahmen einzuleiten. Die Technische Regel Betriebssicherheit 2131 „Elektrische Gefährdungen“ (TRBS 2131) unterstützt Sie bei der Gefährdungsbeurteilung und konkretisiert dabei die Betriebssicherheitsverordnung.
Oberstes Ziel ist es, den Beschäftigten ein sicheres Arbeiten zu ermöglichen. Dazu ist es notwendig, vorab bestimmte Schutzmaßnahmen zu treffen. Die können aber nur sinnvoll festgelegt werden, wenn die auftretenden Gefährdungen bekannt sind. Zur Ausführung von Tätigkeiten werden fast immer Arbeitsmittel benutzt.
Die 6. Regel der Krebsprävention „Vermeiden Sie allzu intensive Sonnenbestrahlung“ gilt nicht nur im Sommerurlaub, sondern ganz besonders für die Arbeit im Freien. Nehmen Sie die Risiken durch UV-Strahlen in Ihre Gefährdungsbeurteilung auf und unterweisen Sie die regelmäßig oder häufig im Freien tätigen Beschäftigten über das richtige Verhalten im Freien.
Die Preisträger des Europäischen Wettbewerbs zur Gefährdungsbeurteilung wurden jetzt bekannt gegeben. Zu den acht Gewinnern des Good Practice Awards gehören Mars Lietuva aus Litauen, Visteon Autopal aus Tschechien und Corus Tubes aus den Niederlanden. Die Preisträger stellten in Prag vor, mit welchen Mitteln sie Gefährdungsbeurteilungen in ihren Betrieben zu einer Selbstverständlichkeit und dadurch erfolgreich gemacht haben.
Gerade in kleinen Betrieben besteht ein erhöhter Informationsbedarf in Sachen Gefährdungsbeurteilung. In Kfz-Werkstätten spielen zugleich Gesundheitsrisiken durch Gefahrstoffe eine große Rolle. Das war ausschlaggebend für ein größeres Projekt, bei dem Handlungshilfen für die Unternehmen entwickelt werden.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für einen wirksamen Arbeitsschutz. Eine „normale“ Gefährdungsbeurteilung ist jedoch nicht immer ausreichend zur Unfallverhütung, der Meinung ist zumindest die SICK AG. Der Konzern führt in Pilotbereichen eine zusätzliche „Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung“ durch, die auch psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz berücksichtigt.
Wie kann ich meine Gefährdungsbeurteilung einfacher gestalten? Diese Problematik beschäftigt Fachkräfte für Arbeitssicherheit in allen Branchen. Der Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (MIRO) hat ein Konzept entwickelt, das für den Europäischen Wettbewerb 2008/2009 nominiert wurde.
Die Software GBU online unterstützt Klein- und Kleinstbetriebe beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung in besonderer Weise. Dafür wurde sie von der nationalen Jury für den Europäischen Wettbewerb 2008/09 der OSHA als einer der beiden deutschen Teilnehmer nominiert. SIFATipp zeigt, wobei die prämierte Lösung im Detail helfen kann.


