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Nanomaterialien sind an immer mehr Arbeitsplätzen anzutreffen. Die möglichen Gesundheitsrisiken durch den Umgang mit Nanomaterialien sind jedoch noch wenig erforscht. Deshalb sollte man bei einer Gefährdungsbeurteilung an mögliche Nanomaterialien denken.
Kleinere Betriebe haben oftmals Schwierigkeiten, die Gefährdungen im Umgang mit Gefahrstoffen zu beurteilen. Ein Best-Practice-Beispiel aus dem Bereich Lackherstellung zeigt, wie es geht.
Asbest ist nicht der einzige Gefahrstoff, der auf einer Baustelle bei Abbruch und Sanierung lauern kann. Zur Gefährdungsbeurteilung und zum sicheren Umgang mit Bauschutt und Bauabfällen gehört auch die Kenntnis der Abfallverzeichnis-Verordnung.
Überprüfen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung der Zusammenarbeit von Mensch und Roboter die vorhandenen Arbeitsschutzmaßnahmen? Dann sollten Sie wissen, welche Schutzmaßnahmen bereits realisierbar sind oder bald zur Verfügung stehen. Wir zeigen Ihnen wichtige Beispiele.
Die Gefährdungsbeurteilung durchzieht den Arbeits- und Brandschutz wie ein roter Faden. Auch wenn das grundsätzliche Prinzip immer gleich bleibt, gibt es spezielle Regelungen, die Sie kennen sollten.
Der Gesetzgeber hat dem Explosionsschutz zu Recht einen hohen Stellenwert eingeräumt. Der Arbeitgeber wird verpflichtet, eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen vorzunehmen und die notwendigen Schutzmaßnahmen zu Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten abzuleiten und umzusetzen. Bei der Gefährdungsbeurteilung sind alle Aspekte zu berücksichtigen und bei der Beurteilung zusammenzuführen.
Oft erkennen Mitarbeiter die Bedeutung des betrieblichen Gesundheitsmanagements nicht und negieren psychische Belastungen so lange, bis es zur Erkrankung kommt. Bei einer Gefährdungsbeurteilung sollten deshalb nicht nur psychische Belastungen am Arbeitsplatz einbezogen werden, sondern auch die Mitarbeiter selbst. Das Projekt PARGEMA (Partizipatives Gesundheitsmanagement) zeigt, wie es geht.
Erwachsene verbringen im Sommer durchschnittlich 79 Prozent des Tages in Innenräumen, im Winter sind es sogar 88 Prozent. Dem Raumklima und der Raumluft sollte deshalb weitaus mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden als bisher üblich.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefahren am Arbeitsplatz. Da an jedem Arbeitsplatz ein Brand möglich ist, kann jeder Mitarbeiter in die Situation kommen, einen Brand löschen zu müssen.
Elektromagnetische Felder haben durch die technische Entwicklung und den damit verbundenen weit verbreiteten Einsatz von elektrischen Anlagen erheblich zugenommen. Um eine konsequente Verbesserung im Arbeitsschutz zu erreichen, muss der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.
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