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Projekte für mehr Arbeitsschutz

Die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe in Kfz-Werkstätten

Gerade in kleinen Betrieben besteht ein erhöhter Informationsbedarf in Sachen Gefährdungsbeurteilung. In Kfz-Werkstätten spielen zugleich Gesundheitsrisiken durch Gefahrstoffe eine große Rolle. Das war ausschlaggebend für ein größeres Projekt, bei dem Handlungshilfen für die Unternehmen entwickelt werden.

Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe in Kfz-Werkstätten

Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe in Kfz-Werkstätten

Das Amt für Arbeitsschutz Hamburg führt Jahr für Jahr diverse Projekte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz durch, viele davon haben wir Ihnen auf SIFATipp bereits vorgestellt (siehe Kasten unten). Im Vordergrund stehen immer spezifische Belastungen einer Branche.

Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung

Dieses Projekt beschäftigt sich mit der Problematik, welche Anforderungen aus der Gefahrstoffverordnung (und nach der Umstellung auf GHS) in den Betrieben umgesetzt werden müssen und welche Hilfen erforderlich sind, um die Vorschriften zu erfüllen. Darauf aufbauend wurde der Gefahrstoff-Check für den Umgang mit Gefahrstoffen erarbeitet, die im Kfz- Handwerk verwendet werden oder entstehen.

Die übergeordneten Ziele waren

  • Gefährdungen durch Gefahrstoffe in Werkstätten reduzieren
  • Betrieben den Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe erleichtern

Gefahrstoffe: Die Erfahrungen der Betriebe verarbeitet

Nach der Recherche über bestehende Erkenntnisse und Projekte zur Anwendung der Gefahrstoffverordnung gab es eine umfassende Bestandsaufnahme in 48 Kfz-Betrieben. Zur Überprüfung des Umsetzungsstandes entwickelte das Projekt-Team einen speziellen Fragebogen, der in den Werkstätten ausgefüllt wurde.

Auf der Basis der in der Erhebung gewonnenen Erkenntnisse wurde eine Arbeitshilfe zur Umsetzung der neuen Gefahrstoffverordnung für Kfz-Betriebe erstellt. Wie ein roter Faden führt sie von den Angaben aus dem Sicherheitsdatenblatt über den konkreten Gefahrstoffeinsatz im Betrieb, über mögliche Gefährdungen durch Hautkontakt oder Einatmen der Stoffe bis hin zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Ein roter Faden führt zum Ergebnis

Der „Gefahrstoff-Check“ ist eine Handlungshilfe zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe im Kfz-Handwerk. Sein Kernstück bildet eine Checkliste, ein übersichtliches Ja/Nein-Schema, dessen Formulierungen so einfach wie möglich gehalten wurden. Der Grundgedanke dabei war, dass auch kleinere Unternehmen ohne sicherheitstechnische Betreuung mit der Vorlage zurecht kommen sollten.

Verfügt der Unternehmer oder der verantwortliche Mitarbeiter nicht über ausreichende Kenntnisse, sollte er durch eine fachkundige Person beraten werden, zum Beispiel durch seine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt.

So kann ein Werkstattleiter spätestens bei der Aufforderung „Erstellen Sie eine Betriebsanweisung“ an seine Grenzen stoßen. Mit Fragen wie „Was ist das eigentlich?“ oder „Wo bekomme ich nützliche Unterlagen“ sollte er sich an seine FaSi wenden können. Auch die Ansprechpartner aus dem Projekt der ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg helfen bei Fragen zu dem Gefahrstoff-Check oder zur Anwendung der Checkliste weiter.

Und so funktioniert der Gefahrstoff-Check

Der Gefahrstoff-Check hilft den Unternehmen, die erforderlichen Informationen für jede Tätigkeit mit Gefahrstoffen zusammenzustellen. Die Person, die ihn durchführt, muss zunächst alle Gefahrstoffe in ihrem Betrieb kennen. Sie macht eine Bestandsaufnahme und listet die Substanzen in einer Tabelle auf, die als Muster und Kopiervorlage in der Handlungshilfe enthalten ist.

So erhält der Betrieb sein individuelles Gefahrstoffverzeichnis. Die dafür erforderlichen Daten liefern die Sicherheitsdatenblätter, die für jedes Produkt mit gefährlichen Eigenschaften erhältlich sind - normalerweise stellt der Lieferant es kostenfrei beim Einkauf von Stoffen wie Scheibenkleber oder Bremsenreiniger zur Verfügung.

Ampelfarben markieren Schutzmaßnahmen

Dem Sicherheitsdatenblatt entnehmen Sie die erforderlichen Informationen, zum Beispiel die Risiken und Ratschläge für das verwendete Produkt. Für Gefahrstoffe, die erst bei verschiedenen Tätigkeiten entstehen (wie Abgase oder Schweißrauche) müssen die Informationen erst ermittelt werden. Das kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich ausfallen, je nachdem, ob eine Werkstatt zum Beispiel Abgasuntersuchungen durchführt.

„Ampelfarben“ in der Checkliste kennzeichnen die jeweilige Kategorie der zu treffenden Schutzmaßnahmen:

  • Grün steht für einen Mindestschutz
  • Gelb bedeutet, dass zusätzlich zum Mindestschutz ergänzende Schutzmaßnahmen festzulegen sind
  • Rot steht für Gefahrstoffe mit hohem Gefährdungspotenzial.

Besondere Schutzmaßnahmen sind erforderlich. Außerdem liegen dem Gefahrstoff-Check Muster und Kopiervorlage für ein Explosionsschutzdokument bei (für explosionsgefährdete Bereiche im Kfz-Betrieb gemäß § 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Umstellung auf GHS

Eine Anpassung des Gefahr-Checks an das seit dem 20. Januar 2009 geltende „Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“ (GHS) soll spätestens bis zur endgültigen Umsetzung der Verordnung vollzogen werden.

Die derzeit verfügbare Vorlage geht noch von der Gefahrstoffverordnung aus, die im Jahr 2005 eingeführt wurde. Sie finden dort beispielsweise noch Listen mit den bekannten R-Sätzen. Im GHS werden diese Risiko-Sätze durch neue Gefahrenhinweise mit dem Kennbuchstaben H für „Hazard Statements“ ersetzt.

Mehr zum Thema Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung 

Bis zum Ablauf der Übergangsfristen (1. Dezember 2010 für Stoffe und 1. Juni 2015 für Gemische) sollen die Vorlagen aktualisiert werden. Über die Form der Anpassung wird derzeit noch diskutiert, erklärt Projektleiter Roland Wegener vom Amt für Arbeitsschutz:

Weitere Projekte folgen

Wie Wegener mitteilt, ist der Gefahrstoff-Check Teil eines großen Projekts. Am Ende soll ein ganzer Themenkatalog mit verschiedenen Arbeitshilfen für Kfz-Werkstätten bereit stehen, der nach Modulen aufgeteilt ist. Als weitere Schwerpunkte sind zum Beispiel Hautschutz, Gefährdungen durch Abgase wie CO und DME, Airbags und Gurtstraffer geplant.

In Arbeit ist auch das Thema „Reparatur- und Wartungsarbeiten an Fahrzeugen mit Gastanks“, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Erst im vergangenen Jahr hatte es in Hamburg einen schweren Arbeitsunfall bei Reparaturarbeiten an einem Gasfahrzeug gegeben. Die neuen Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung bieten also einen echten Beitrag zur Steigerung der Arbeitssicherheit. Es liegt an den Unternehmen und den zuständigen FaSis, sie in die Praxis umzusetzen.

 

Christine Lendt ist freie Fachjournalistin

Veröffentlicht:
2009-04-23

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