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Sonderaufgaben

Brandbekämpfung durch Beschäftigte

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefahren am Arbeitsplatz. Da an jedem Arbeitsplatz ein Brand möglich ist, kann jeder Mitarbeiter in die Situation kommen, einen Brand löschen zu müssen.

Auch die Brandbekämpfung gehört in die Gefährdungsbeurteilung

Auch die Brandbekämpfung gehört in die Gefährdungsbeurteilung

In der Regel werden in eine Gefährdungsbeurteilung die normale Tätigkeit des Arbeitnehmers und die Regelprozesse einbezogen. Aber es gibt auch notwendige Tätigkeiten am Arbeitsplatz, die nichts mit Arbeit zu tun haben, für die der Arbeitnehmer bezahlt wird: Darunter zählen zum Beispiel Notfalltätigkeiten wie zum Beispiel die Brandbekämpfung.

Brand ist eine allgemeine Gefahr, die jedem Betrieb latent droht. Es gibt praktisch kein Unternehmen, in dem ausgeschlossen ist, dass ein Brand entsteht, und sei es durch die Kaffeemaschine im Aufenthaltsraum oder den Computer auf dem Schreibtisch.

Entstehungsbrände möglichst sofort zu löschen, kann für eine Firma und die Arbeitsplätze überlebenswichtig sein. Anwesende Arbeitnehmer haben bei Brandausbruch oft die besten Chancen, einen Großbrand zu verhindern. Der Arbeitsauftrag hierzu lautet: Löschen des Entstehungsbrandes, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Dieser Auftrag wird zwar in einer Stellenbeschreibung nicht zu finden sein, aber er steht in der Brandschutzordnung, Teil A: „Löschversuch unternehmen“. Die Gefährdungsbeurteilung, die die Tätigkeit „Brandbekämpfung“ berücksichtigt, kann sich an folgendem Rahmen orientieren.

1. Ermittlung der Gefahren

Die Brandbekämpfung ist unter Umständen mit erheblichen Gefahren verbunden:

  • Unmittelbare Verbrennungsgefahren
  • Mittelbare Gefahren durch Hitze
  • Gefährdung durch Rauchgase
  • Brennstoffabhängige Gefährdungen

2. Bewertung der Gefährdungen

Der Brand eines Papierkorbs in einem Büro wird – bei sofortiger Entdeckung - vermutlich ein geringeres Gefährdungspotenzial aufweisen als die Entzündung von mehreren Litern auslaufender brennbarer Flüssigkeit. Um die Gefährdung für die Mitarbeiter durch die Brandbekämpfung am Arbeitsplatz zu bewerten, müssen zum Beispiel folgende Fragen beantwortet werden:

  • Wie und mit welchen Mitteln muss ein Brand bekämpft werden?
  • Sind Art und Anzahl der Feuerlöscher ausreichend?
  • Sind die Feuerlöscher einfach zu erreichen?
  • Können die Mitarbeiter mit den vorhandenen Feuerlöschern schnell und effektiv einen Entstehungsbrand bekämpfen?
  • Sind die Mitarbeiter geschult und können sie die Feuerlöscher bedienen?

3. Präventive Maßnahmen entscheiden

Neben korrekter Art, Anzahl und Aufstellort der Feuerlöscher ist das Training der Mitarbeiter eine wesentliche präventive Maßnahme. Arbeitnehmer müssen im Umgang mit Feuerlöschern vertraut sein. Die erforderliche theoretische Unterweisung und praktische Ausbildung sollte bei Aufnahme der Arbeit und mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Spezielle Vorschriften oder besondere Belange können zu kürzeren Abständen führen. Ergibt sich durch betriebliche Änderungen ein neues Gefährdungsbild, ist zusätzliche Fortbildung unumgänglich.

4. Maßnahmen durchführen

Die zwei notwendigen Maßnahmen zur Gefährdungsreduzierung in der Brandbekämpfung durch Mitarbeiter lauten:

  • Theoretische Schulung
  • Praktische Ausbildung

In der Schulung erhalten die Mitarbeiter alle Informationen zur Brandgefährdung, Risiken der Brandbekämpfung und das Hintergrundwissen zu Feuerlöschern.
In der praktischen Ausbildung lernen sie, mit Feuerlöschern einen Entstehungsbrand zu bekämpfen.

5. Maßnahmen überwachen und kontrollieren

Schulung und Ausbildung werden mittels Unterschriftenlisten und Ausbildungsplan dokumentiert. Der Brandschutzbeauftragte achtet darauf, dass möglichst jeder Mitarbeiter teilnimmt und die Ausbildungsinhalte den betrieblichen Erfordernissen entsprechen.

 

Markus E. Ungerer, Fachautor

Veröffentlicht:
2010-06-10

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