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Gefahrstoffe

So klappt die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe

Kleinere Betriebe haben oftmals Schwierigkeiten, die Gefährdungen im Umgang mit Gefahrstoffen zu beurteilen. Ein Best-Practice-Beispiel aus dem Bereich Lackherstellung zeigt, wie es geht.

Tipps, damit die Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit Gefahrstoffen gelingt

Tipps, damit die Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit Gefahrstoffen gelingt

Wenn es um die Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit Gefahrstoffen geht, steht erst einmal die Auseinandersetzung mit der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 400 (Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) im Mittelpunkt.

Wichtige Informationen zum Umgang mit Gefahrstoffen

Hier finden Sie die Grundsätze zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, Hinweise zur notwendigen Informationsermittlung, das Vorgehen zur Gefährdungsbeurteilung bei vorgegebenen Maßnahmen (Standardisierte Arbeitsverfahren), die Gefährdungsbeurteilung ohne vorgegebene Maßnahmen, Festlegungen zur Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen sowie Hinweise zur notwendigen Dokumentation.

Die TRGS 400

Die Anlagen zur TRGS 400 bieten Ihnen zudem einen Vorschlag für eine Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und eine Checkliste zur Anwendung standardisierter Arbeitsverfahren nach § 6 GefStoffV. Trotzdem kann es hilfreich sein, sich zusätzlich erfolgreiche Beispiele für eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung in der Praxis anzusehen.

Das richtige Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung

Wie sich die Gefährdungen durch Gefahrstoffe einstufen und Schutzmaßnahmen definieren lassen, zeigt beispielhaft der Projektbericht „Lösemittelbelastung in der Lackherstellung“, herausgegeben vom Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz. Auch wenn darin die Lackherstellung betrachtet wird und die Gefährdungsbeurteilung nicht von einem einzelnen Unternehmen durchgeführt wurde, ist dieser Projektbericht sehr instruktiv für das richtige Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

Verschiedene Tätigkeiten in den Blick nehmen

So zeigt der Projektbericht, welche Tätigkeiten bei der Lackherstellung mit Gefahrstoffen in Verbindung stehen können:

  • Lackansatz,
  • Dispergieren,
  • Komplettieren,
  • Abfüllen,
  • Behälterreinigung und
  • die Arbeiten am Reinigungsbecken.

Für Ihre Gefährdungsbeurteilung können Sie daraus entnehmen, dass Sie den Arbeitsprozess sinnvoll zerlegen sollten und jede Teiltätigkeit genau betrachtet werden muss. 

Ermitteln Sie die einzelnen Schritte der Tätigkeiten gemeinsam mit dem jeweils zuständigen Arbeitsbereich und erstellen Sie eine Auflistung.


Mögliche Gefahrstoffe erkennen

Der Projektbericht nennt auch die verschiedenen Gefahrstoffe, mit denen bei der Lackherstellung zu rechnen ist. Entsprechende Recherchen stehen auch bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung an. 

Tragen Sie die möglichen Risiken und gesundheitlichen Auswirkungen der möglichen Gefahrstoffe zusammen.


Der Projektbericht zeigt, wie Messtechniker Proben bei den verschiedenen Tätigkeiten nehmen, welche Messverfahren genutzt wurden und wie die Messergebnisse bewertet wurden.

Schutzmaßnahmen und Arbeitsplatzgrenzwerte

Der Projektbericht verweist auf einzelne Maßnahmen aus der TRGS 500 (Schutzmaßnahmen) und zieht die Arbeitsplatzgrenzwerte für die erkannten Gefahrstoffe  aus der TRGS 900. Die Messwerte werden für die einzelnen Arbeitsschritte getrennt ausgewertet. Der Vergleich mit den Arbeitsplatzgrenzwerten macht dann deutlich, wo weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind.

Berücksichtigen Sie die TRGS 500 und die TRGS 900.


Nutzen Sie dazu auch unsere Checkliste Umgang mit Gefahrstoffen.

Autor: Oliver Schonschek, Diplom-Physiker und Fachjournalist

Veröffentlicht:
2012-08-02

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