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Steinbruchbetriebe

Bei der Gefährdungsbeurteilung alle Individualitäten berücksichtigen

Wie kann ich meine Gefährdungsbeurteilung einfacher gestalten? Diese Problematik beschäftigt Fachkräfte für Arbeitssicherheit in allen Branchen. Der Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (MIRO) hat ein Konzept entwickelt, das für den Europäischen Wettbewerb 2008/2009 nominiert wurde.

Steinbruchbetriebe: Bei der Gefährdungsbeurteilung alle Individualitäten berücksichtigen

Steinbruchbetriebe: Bei der Gefährdungsbeurteilung alle Individualitäten berücksichtigen

Gerade kleinere Unternehmen sind oft mit dem Thema Gefährdungsbeurteilung überfordert. Wie sehr, zeigt eine Vorstellung von der Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen, mit der Experten gerne scherzen: „Wenn ein Maler auf eine Leiter klettert, trägt er einen Packen Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften in einer Hand. Mit der anderen Hand muss er sich aus Gründen der Arbeitssicherheit festhalten. Da bleibt keine Hand mehr frei zum Malen...“

Das Mysterium Gefährdungsbeurteilung

Angesichts dieser Überforderung von KMU bei der Gefährdungsbeurteilung spricht man bei der OSHA (Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) sogar von der „Mystik der Gefährdungsbeurteilung“. Der Europäische Wettbewerb soll für neue Impulse und mehr Praxisnähe sorgen. Das brachte den deutschen Steinbruchbetrieben ein besonderes Instrument für die Umsetzung ‒ und dem MIRO den nationalen zweiten Platz: Zusammen mit der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft (StBG) hat der Verband ein Konzept für den „Sicheren Umgang mit durch Asbest verunreinigtem Gestein“ erstellt.

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Der Hintergrund: Asbest im Gestein

Trotz des Herstellungs- und Verwendungsverbots von 2003 ist Asbest laufend ein Thema bei der Arbeitssicherheit. Denn der Gefahrstoff ist auch ein Teil der Natur. Bestimmte natürliche Gesteinsvorkommen können mit Asbestmineralen verunreinigt sein. Das bedeutet aus geologischer Sicht, dass das Gestein nach seinem Entstehungsprozess metamorph übergeprägt wurde: Seine mineralogische Zusammensetzung hat sich durch veränderte Druck- und Temperatureinflüsse gewandelt.

Hohes Gefährdungspotenzial

Bei der Gewinnung und Aufbereitung mineralischer Rohstoffe in Steinbrüchen kann eine Freisetzung von lungengängigen Asbestfasern also nicht immer ausgeschlossen werden. Nach Angaben des MIRO ist jedoch nicht der gesamte Asbestgehalt im Gestein gefährlich, sondern nur der Teil, der beim Zerkleinerungsprozess als Fasern „kritischer Abmessung“ freigesetzt wird.

Verglichen mit der Menge an Asbestfasern in künstlichen Eternit-Platten, die zum Beispiel bei Sanierungsmaßnahmen an alten Gebäuden  frei werden kann, sind die Werte ohnehin gering. Doch Asbest zählt zu den Stoffen mit sehr hohem Gefährdungspotenzial. Gelangen seine Fasern in die Lunge, lauern Gesundheitsgefahren mit Langzeitfolgen wie Asbestose (bindegewebige Verhärtung des Lungengewebes) und Krebs.

Passende Antworten zu speziellen Fragen

Unternehmen, die am Abbau potenziell asbesthaltiger mineralischer Rohstoffe beteiligt sind, müssen grundsätzlich ermitteln, ob es bei der Gewinnung und der Aufbereitung des Gesteins zu einer Exposition der Beschäftigten kommen kann. Grundlage ist hier die Januar 2007 in Kraft getretene Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 517, die aufgrund der Gefahrstoffverordnung erlassen wurde.

Doch mit der Umsetzung ist es so eine Sache: Die in der TRGS 517 erwähnten Schutzmaßnahmen gelten nicht pauschal. Erst eine arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung gibt wirklich Aufschluss darüber, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Wie in anderen Branchen auch, ist man in den Unternehmen oft ratlos oder sorgt sich, auf rechtliches Glatteis zu geraten, zum Beispiel bei der Fragen wie: Was habe ich für Alternativen, wenn eine vorgeschriebene organisatorische Schutzmaßnahme nicht realisierbar ist? Wie hoch ist das Gefährdungspotenzial in diesem Fall genau?
Ein Leitfaden, der „mitdenkt“

Hilfestellung zur Mustergefährdungsbeurteilung

Selbst innerhalb der Steinbruchbranche sind die Unterschiede bisweilen groß. Wie kann es da einen Leitfaden für alle Betriebe geben? MIRO und StBG haben eine Lösung entwickelt: Das prämierte Managementkonzept beinhaltet unter anderem eine „Hilfestellung zur Mustergefährdungsbeurteilung“, die alle Individualitäten der Branche berücksichtigt.

Nach einem „Wenn ja/wenn nein“-Schema können sich die Unternehmen durch den Paragrafen-Dschungel hangeln. „So nähert sich der Unternehmer Schritt für Schritt einer adäquaten Lösung“, erklärt Walter Nelles, Assessor des Bergfachs, der beim MIRO an der Entwicklung beteiligt war.

Ein internes Beispiel: Eine Strossenbohrmaschine auf Raupenfahrwerk, wie sie für das Bohren von Sprenglöchern eingesetzt wird, muss laut TRGS 517 über „eine automatische Absaugung am Bohrkopf“ verfügen. Viele der älteren Modelle haben das jedoch nicht. „Da fragen die Unternehmen oft, ob sie nun direkt eine neue Maschine kaufen müssen“, berichtet Nelles. „Unsere Hilfestellung zeigt beispielsweise auf, wie bis zum Neukauf oder der Nachrüstung der Maschine ein gleichwertiges Schutzniveau, bestehend aus organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen, erreicht werden kann, das den gesetzlichen Vorschriften entspricht“.

Schulung und Dokumentation inklusive

Das Konzept lässt die Mitarbeiter jedoch nicht mit einem Vordruck im Regen stehen, sondern berücksichtigt auch die Aspekte Schulung und Dokumentation: In den Schulungen werden die Beschäftigten der Steinbruchbetriebe in die Asbestproblematik eingeführt und auf das Verfahren bei der Gefährdungsbeurteilung vorbereitet. Letztere wiederum ist so aufgebaut und gegliedert, dass die Unternehmen externe Untersuchungsergebnisse und weitere Unterlagen hinzufügen können. Damit haben sie automatisch und zeitgleich die gesetzlich verlangte Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und können sie jederzeit bei den Aufsichtsbehörden vorlegen.

Die Begründung der Jury

Reinhard Gerber vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt, warum der Beitrag von der nationalen Jury (Focal Point, BAuA, DGUV, Länder, DGB, BdA) ausgezeichnet wurde: „Das Problem der Asbestfreisetzung bei der Gewinnung von Steinen ist nur wenigen bekannt. Das damit korrespondierende und sehr aktuelle Problem der Berufskrankheiten steht hier im Vordergrund. Der Beitrag greift also einen echten Druckpunkt auf“.

Ausschlaggebend war unter anderem auch, dass die praxisnahe Lösung auf alle Steinbruchbetriebe und vor allem auf KMU übertragbar ist. Besonders überzeugend waren die kostenlosen, breit angelegten Schulungen und die Basisdokumentation. „Das festigt die Akzeptanz in den Unternehmen“, betont Gerber.

Die Resonanz der Unternehmen

Insgesamt 60 Steinbruchbetriebe setzen das Konzept „Schulung – Mustergefährdungsbeurteilung – Musterdokumentation“ inzwischen um. Und wie ist die Resonanz? „Natürlich können wir nicht zu 100 Prozent nachvollziehen ob alle, die unsere Schulung mitgemacht haben, auch die Gefährdungsbeurteilung konsequent durchziehen", sagt Nelles. „Doch insgesamt sind die Betriebe sehr dankbar für diese Form der Unterstützung.“

Christine Lendt, Fachautorin

Veröffentlicht:
2009-02-11

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