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Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel

Gegenseitige Gefährdungen

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel sind auch die Gefährdungen zu berücksichtigen, die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden.

Gegenseitige Gefährdungen, wie sie etwa durch Parallelbetrieb mehrerer Kräne entstehen, müssen bei der Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel berücksichtigt werden.

Gegenseitige Gefährdungen, wie sie etwa durch Parallelbetrieb mehrerer Kräne entstehen, müssen bei der Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel berücksichtigt werden.

Eine Gefährdung durch Wechselwirkungen zwischen Arbeitsmitteln liegt u.a. dann vor, wenn durch Kombination, Kopplung oder Überschneidung der Arbeitsbereiche von zwei oder mehreren Arbeitsmitteln zusätzliche Gefährdungen auftreten, und zwar vornehmlich solche, die für das einzelne beteiligte Arbeitsmittel nicht typisch sind. Bei der Ermittlung der Gefährdungen ist zunächst davon auszugehen, dass durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder mit der Arbeitsumgebung grundsätzlich alle Gefährdungen auftreten können.

Die gegenseitigen Gefährdungen können grundsätzlich nur mit den entsprechenden betrieblichen Kenntnissen ermittelt werden. Wichtig ist es, dabei die konkrete Situation vor Ort zu beurteilen.

Gefährdungen durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander

Durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander können insbesondere folgende Gefährdungen hervorgerufen oder Risiken erhöht werden:

Mechanische Gefährdung: mehrere sich unabhängig voneinander bewegende Arbeitsmittel
Gefährdung durch Druck: ungeeignete Platzierung von unter Druck stehenden Arbeitsmitteln
Gefährdung durch physikalische Einwirkung:
  • Lärmimmission beim Parallelbetrieb von Arbeitsmitteln
  • elektromagnetische Wechselwirkungen zwischen Arbeitsmitteln

 

Gefährdungen durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel mit Arbeitsstoffen

Durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel mit Arbeitsstoffen können insbesondere folgende Gefährdungen hervorgerufen oder Risiken erhöht werden:

Mechanische Gefährdung
  • unkontrolliert bewegte oder wegfliegende Arbeitsstoffe
  • unkontrolliert bewegte Arbeitsmittel durch Einwirken des Impulses austretender Arbeitsstoffe
Elektrische Gefährdung elektrisch leitende Arbeitsstoffe und nicht ausreichende Schutzart (Isolierung) des elektrischen Arbeitsmittels
Brand- und Explosionsgefährdung physikalische Explosion (heiße Medien werden durch schlagartiges Verdampfen von Wasser herausgeschleudert)
Thermische Gefährdung unkontrolliertes Austreten oder Freisetzen heißer oder kalter Arbeitsstoffe
Gefährdung durch physikalische Einwirkungen Immissionserhöhung beim Bearbeiten von Werkstücken aus anderem Werkstoff
Funktionsverlust von sicherheitsrelevanten Einrichtungen
  • Beschädigung mechanischer Positionsschalter durch Abrieb
  • Ablagerungen an sicherheitsrelevanten Einrichtungen
  • Abrieb der Schraubengewinde an Deckeln von Fahrzeugbehältern für staubförmige Güter
Gefährdung durch chemische Einwirkungen
  • Korrosion aufgrund von Leckagen
  • organische Stoffe, Öl und Fett bei Sauerstoffinhalation
Chemische Gefährdung Freisetzung von Gefahrstoffen aus Behältern, Rohrleistungen oder Maschinenteilen

 

Gefährdungen durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel mit der Arbeitsumgebung

Durch die Wechselwirkungen der Arbeitsmittel mit der Arbeitsumgebung können insbesondere folgende Gefährdungen hervorgerufen oder Risiken erhöht werden:

Mechanische Gefährdung
  • Quetschen zwischen sich bewegenden Arbeitsmitteln und ortsfesten Gegenständen in der Arbeitsumgebung
  • Kippen von Arbeitsmitteln, hervorgerufen durch Winddruck auf Arbeitsmittel
  • Kippen von Arbeitsmitteln aufgrund nicht ausreichender Tragfähigkeit des Untergrunds
Elektrische Gefährdung
  • Annäherung (Unterschreiten des Sicherheitsabstands) oder Berühren unter Spannung stehender Teile durch sich bewegende Arbeitsmittel
  • mechanische Beschädigung der Isolation unter Spannung stehender Teile
  • Benutzung elektrischer Arbeitsmittel in leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit
Brand- und Explosionsgefährdung Beschädiguung von Rohrleitungen oder Behältern mit brennbaren Gasen oder Flüssigkeiten
Thermische Gefährdung Erwärmung oder Abkühlung von Arbeitsmitteln durch die Arbeitsumgebung
Gefährdung durch physikalische Einwirkungen Auswirkung der Gestaltung und der Emissionen in der Arbeitsumgebung auf die Immissionen

 

 

Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln

Die folgende Übersicht zeigt einige Beispiele für Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln, bei denen Wechselwirkungen mit der Umgebung auftreten können.

 

Beispiele für Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln, bei denen Wechselwirkungen auftreten können Mögliche Gefährdungsfaktoren
Mechanische Gefährdung (mehrere sich unabhängig voneinander bewegende Arbeitsmittel)  
Tätigkeiten in der Nähe von Walzen, Pressen oder rotierenden Maschinen ungeschützte bewegte Maschinenteile
Tätigkeiten in unmittelbarer Nähe von Schleifarbeiten  unkontrollierte bewegte Teile
 Arbeiten an übereinanderliegenden Arbeitsplätzen  herabfallende Gegenstände
 Arbeiten im Bereich des innerbetrieblichen Verkehrs  Transport und bewegte Arbeitsmittel
 Elektrische Gefährdung  
 Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen des Unternehmens gefährliche Körperdurchströmung
 Tätigkeiten in unmittelbarer Umgebung von Schweißarbeiten/Schweißarbeitsplätzen  

Lichtbögen

 Beeinflussung durch elektromagnetische Felder benachbarter Arbeitsmittel  elektromagnetische Felder
 Chemische Gefährdung/Gefahrstoffe  
 Tätigkeiten in der Nähe von Gefahrstoffen bzw. an Orten, an denen eine gesundheitsgefährdende Gefahrstoffexposition auftreten kann  Gase, Dämpfe, Schwebstoffe, Flüssigkeiten, Feststoffe
 Brand- und Explosionsgefährdung  
Tätigkeiten in Räumen erhöhter Brandgefährdung oder mit hoher Brandlast  Brandgefährdung durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase
Tätigkeiten in der Nähe von Gasleitungen, Gasbehältern Explosionsgefährdung durch Stäube, Dämpfe, Gase
Trennschleifarbeiten, Schweißarbeiten Zündquellen bei Brand- bzw. Explosionsgefahr
Tätigkeiten in der Nähe von Sprengarbeiten  Explosivstoffe einschließlich Sprengschnüre
Thermische Gefährdung  
Tätigkeiten in der Nähe von Schmelzöfen, Kesseln o.Ä. oder z.B. an Orten, an denen mit Trockeneis umgegangen wird Kontakt mit heißen oder kalten Medien
 Biologische Gefährdung  
 Arbeiten in oder an abwassertechnischen Anlagen, Bautätigkeiten in Laboratorien Mikroorganismen und Viren
 Physikalische Einwirkungen  
Arbeiten in Lärmbereichen des Unternehmens  Lärm
Arbeiten in Laserschutzbereichen des Unternehmens nicht ionisierende Strahlung (UV, IR, Laser)
 Arbeiten in Bereichen mit erhöhter Belastung durch Röntgenstrahlung  ionisierende Strahlung (Röntgenstrahlung)
 Belastung durch Arbeitsumgebung  
Bauarbeiten in Kühlhäusern (bei laufendem Betrieb) Klima (Temperatur, Feuchte, Luftgeschwindigkeit)
Arbeiten unter erschwerten Beleuchtungsverhältnissen  Beleuchtung (Beleuchtungsstärke, Blendung)
 Weitere Gefährdungen  
Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen, an Boden- oder Seitenöffnungen  Absturz
Arbeiten in Feuchträumen oder Räumen mit erhöhter Rutschgefahr  Sturz, Ausrutschen
 Wechselwirkung zwischen Druckgeräten und sich bewegenden Arbeitsmitteln  Gefährdung durch Druck

 

Die ermittelten Gefährdungen durch Wechselwirkung zwischen Arbeitsmitteln sind daraufhin zu beurteilen, ob zusätzliche Maßnahmen zur Gefährdungsvermeidung oder – falls dies nicht möglich ist – zur Minimierung der Gefährdungen erforderlich sind.

Entsprechend dem Ergebnis der Beurteilung der Gefährdungen sind geeignete Maßnahmen gegen Gefährdungen durch Wechselwirkung zwischen Arbeitsmitteln zu treffen und dabei ist insbesondere von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:

  •  Bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln ist zu berücksichtigen, dass eine Gefährdung durch Wechselwirkung zwischen ihnen möglichst vermieden und die verbleibende Restgefährdung möglichst gering gehalten wird (§ 4 Abs. 1 BetrSichV).
  • Die Gefahren, die sich durch Wechselwirkung zwischen Arbeitsmitteln ergeben können, sind vorrangig an der Quelle zu bekämpfen.
  • Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen
  • Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen zu planen (§ 4 ArbSchG).
     

Fallen die betroffenen Arbeitsmittel in unterschiedliche betriebliche Zuständigkeitsbereiche, sind koordinierende Maßnahmen erforderlich.

Nach § 9 BetrSichV sind die Beschäftigten über die mit der Benutzung der Arbeitsmittel verbundenen Gefahren durch Wechselwirkungen und über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten und zu unterweisen.

Im Folgenden sollen einige Beispiele die Ermittlung gegenseitiger Gefährdungen und die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen veranschaulichen:

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Beispiel 1: Gefährdung durch den Parallelbetrieb mehrerer Krane

Überschneiden sich die Arbeitsbereiche (Schwenkbereiche) mehrerer Krane, obwohl dies betrieblich nicht vorgesehen ist, können Bewegungsbegrenzer aktiviert werden. Macht sich allerdings die Überschneidung der Arbeitsbereiche betrieblich erforderlich, muss der Arbeitsablauf vor Beginn der Arbeiten festgelegt und für eine einwandfreie Verständigung der Kranführer untereinander gesorgt werden.

Werden die Krane von mehreren Firmen betrieben, haben die Arbeitgeber hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten, insbesondere hinsichtlich der Maßnahmen nach § 2 Abs. 1 entsprechend § 8 Abs. 1 ArbSchG zusammenzuarbeiten. Insbesondere haben sie, soweit es zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist, eine Person zu bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt; zur Abwehr besonderer Gefahren ist sie mit entsprechender Weisungsbefugnis auszustatten.

Wird eine Last gemeinsam von mehreren Kranen gehoben, ist der Arbeitsablauf vorher vom Arbeitgeber festzulegen und von einem Aufsichtführenden zu überwachen.

Beispiel 2: Gefährdung durch die ungeeignete Platzierung von Arbeitsmitteln

Wird ein Druckgerät im Arbeitsbereich eines Hebezeugs platziert, besteht bei Kollision die Gefahr des Zerknalls. Dieser Gefährdung kann begegnet werden, indem z.B. der Arbeitsbereich des Hebezeugs so sicherheitsgerecht begrenzt wird, dass ein Zusammenstoß der Lastaufnahmeeinrichtung oder der Last mit dem Druckgerät verhindert wird. Des Weiteren kann das Druckgerät außerhalb des Arbeitsbereichs des Hebezeugs oder außerhalb des Arbeitsraums platziert werden.

Beispiel 3: Gefährdung durch elektromagnetische Wechselwirkungen zwischen Arbeitsmitteln

Unerwünschte Wechselwirkungen zwischen Arbeitsmitteln können durch elektromagnetische Beeinflussung hervorgerufen werden. Industrielle Einrichtungen der Steuer- und Leittechnik unterliegen der EMV-Richtlinie und den zugehörigen harmonisierten europäischen Normen und sind gegenüber den üblicherweise vorkommenden elektromagnetischen Feldern ausreichend geschützt.

Bei notwendigen Justier- oder Einrichtarbeiten können Maschinen oder Anlagen oft nicht vollständig freigeschaltet werden. Wird bei diesen Arbeiten an Maschinen oder Anlagen ein sehr leistungsstarkes Funkgerät in direktem Kontakt zu deren Steuerungen oder deren Mess- und Regeleinrichtungen betrieben, kann eine Beeinflussung der Steuerungselektronik durch die auftretende hohe Feldstärke nicht ausgeschlossen werden. Die Beeinflussung kann unerwünschte Bewegungen der Maschine auslösen und in deren Folge Beschäftigte gefährden.

Eine Beeinflussung von Steuerungen oder Mess- und Regeleinrichtungen von Maschinen oder Anlagen kann durch hohe elektromagnetische Felder, welche die Werte überschreiten, die den entsprechenden Normen zugrunde liegen, erfolgen.

Da die Feldstärke mit zunehmendem Abstand vom Sender schnell auf unkritische Werte abnimmt, ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zwischen Funkgerät und Steuerung oder den Mess- und Regeleinrichtungen einzuhalten. In der Praxis reicht im Allgemeinen ein Abstand von 1 bis 2 Metern aus.

Elektromagnetische Felder, die von einem Arbeitsmittel ausgehen, können die Steuerelektronik anderer Anlagenkomponenten beeinflussen. Beispielsweise kann ein induzierter Impuls zum unerwarteten Anlauf einer Anlagenkomponente führen. Die Gefährdung würde durch unkontrolliert bewegte Teile entstehen.

Derartige induzierte Impulse können durch leitungsgeführte Störgrößen verursacht werden, die z.B. durch elektromagnetische Strahlung von leistungsstarken Betriebsfunkgeräten oder die Betätigung des Schaltkontakts großer induktiver Lasten (Transformatoren, leistungsstarke Elektromotoren) erzeugt werden. Diese Impulse können z.B. bei Krananlagen, die mit elektronischen Antriebssteuerungen ausgerüstet sind, die Antriebe unbeabsichtigt einschalten. Unkontrolliert bewegte Teile sind die Folge, die zu einer mechanischen Gefährdung führen können. Der Arbeitgeber hat geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen, z.B. die Verringerung der lmpulsemission an der Quelle oder die Abschirmung der Elektronik der Steuerung des unmittelbar gefährdenden Arbeitsmittels.

Beispiel 4: Gefährdung durch Lärmemission beim Parallelbetrieb zweier Arbeitsmittel

Mehrere Arbeitsmittel, deren jeweilige einzelne Lärmemission keine gefährliche Lärmimmission verursacht, werden in geringem Abstand gleichzeitig betrieben. Durch die Überlagerung der Schalldruckpegel der beiden Arbeitsmittel kann sich eine gefährliche Lärmimmission ergeben, die eine Gefährdung durch Lärm bedeutet. Diese Gefährdung kann vermieden bzw. verringert werden, indem verstärkte Schalldämmmaßnahmen an den Arbeitsmitteln getroffen werden.

Beispiel 5: Maßnahmen zum Schutz vor wegfliegenden Spänen

Beim Zerspanen insbesondere von metallischen Werkstoffen entstehen je nach Rahmenbedingung (Material, Schnittgeschwindigkeit usw.) unterschiedlich ausgeprägte Späne. Diese scharfkantigen, heißen Späne können den Bediener, aber auch andere in der Nähe arbeitende Personen während der Bearbeitung treffen. Als Schutzmaßnahmen können die Maschinen an geeigneter Stelle ganz oder teilweise eingehaust werden (Sichtscheibe). Um in der Nähe arbeitende Personen zu schützen, ist die Aufstellung einer mobilen Schutzwand möglich.

Beispiel 6: Schleifen von dünnen, langen Bauteilen

Beim Schleifen von dünnen, langen Bauteilen an Schleifböcken kann das Werkstück von der Schleifscheibe erfasst und um die Welle derselben gewickelt werden oder es kann die Schleifscheibe bersten. Das Werkstück oder die Schleifscheibenteile können den Bediener (und in der Nähe befindliche Personen) treffen und verletzen. Um dies verhindern, muss der Spalt zwischen Auflage und Schleifscheibe kleiner als der Durchmesser des Bauteils nach dem Schleifen sein, ansonsten ist ein anderes Bearbeitungsverfahren zu wählen.

Beispiel 7: rotierendes Werkstück

Beim Bohren mit einer Auslegerbohrmaschine kann sich das auf dem Tisch befestigte Werkstück lösen und sich mit dem Bohrer mitdrehen. Dadurch besteht für den Beschäftigten (und in der Nähe befindliche Personen) eine Gefährdung, von dem rotierenden Werkstück getroffen zu werden. Daher ist das Werkstück formschlüssig zu befestigen.

Beispiel 8: sich drehendes Arbeitsmittel

Beim Bohren mit einer Handbohrmaschine in eine Wand kann sich die Bohrmaschine schlagartig zu drehen beginnen, wenn der Bohrer z.B. auf eine in der Wand befindliche Stahlplatte trifft. Durch die drehende Bohrmaschine können Verletzungen z.B. des Handgelenks auftreten. Daher sind Bohrmaschinen mit entsprechend eingestellter Rutschkupplung zu verwenden.

Beispiel 9: Gefährdung durch Siedeverzug nach dem Öffnen von Autoklaven

Werden Flüssigkeiten in Glasgefäßen in einem Autoklaven unter Druck über ihren Siedepunkt erhitzt und wird der Autoklav nach der Druckabsenkung geöffnet, besteht die Gefahr der explosionsartigen Verdampfung der Flüssigkeit, des Zersplitterns des Glasgefäßes und der Verletzung von Beschäftigten durch herausgeschleuderte Glassplitter. Als Schutzmaßnahmen können temperaturabhängige Türverriegelungen vorgesehen werden. Außerdem sollte die Messung der Flüssigkeitstemperaturen in den Glasgefäßen erfolgen. Die Autoklaven sind erst zu öffnen, nachdem die Flüssigkeitstemperatur unter die Siedetemperatur bei Atmosphärendruck abgesunken ist.

Beispiel 10: Bewegung der Abblasrohrleitung durch Einwirken des Impulses beim Abblasen

Entweicht bei einer unzulässigen Druckbeanspruchung der Arbeitsstoff aus einem Druckbehälter über das Sicherheitsventil, kann der Impuls beim Abblasen eine Bewegung der Abblasrohrleitung verursachen. Durch die unkontrollierte Bewegung der Rohrleitung können Beschäftigte gefährdet werden. Zum Schutz vor dieser Gefährdung ist die Abblasrohrleitung zu fixieren.

Beispiel 11: elektrisch leitende Arbeitsstoffe und nicht ausreichende Schutzart (Isolierung) des elektrischen Arbeitsmittels

Schleifstaub, der beim Bearbeiten von Blechen mit einem Winkelschleifer entsteht, wird mit der zur Kühlung dienenden Luft angesaugt und lagert sich im Winkelschleifer ab. Es entsteht so eine elektrisch leitfähige Schicht, die von unter Spannung stehenden Teilen bis zu den Lüftungsöffnungen des Winkelschleifers reicht. Beim Berühren der Lüftungsöffnungen kann es zu einer Körperdurchströmung kommen. Um dies zu verhindern, sind druckluftbetriebene Werkzeuge oder Werkzeuge mit ausreichender Schutzart bereitzustellen bzw. zu benutzen.

Beispiel 12: Kontakt der feuerflüssigen Massen bei der Eisen- und Stahlerzeugung

In Anlagen, die der Eisen- und Stahlerzeugung dienen (Hochofen, Stahlwerk), können durch Kontakt der feuerflüssigen Massen (flüssiges Roheisen bzw. flüssiger Stahl) mit feuchten oder nassen Arbeitsmitteln gefährliche Reaktionen erfolgen. Daher müssen trockene Arbeitsmittel verwendet werden.

Beispiel 13: Leckagen aus den Verdampferrohren in Schmelzkammerfeuerungen

In Schmelzkammern von Dampfkesseln können Leckagen aus den Verdampferrohren zu einem gefährlichen Kontakt von Wasser und Schlacke führen, sodass eine physikalische Explosion verursacht wird. Daher müssen Ansammlungen von Schlackeschmelze in der Schmelzkammer vermieden werden. Das Kühlsystem ist mit Leckageüberwachung und Schnellschlussschaltung zu versehen, die bei Leckage anspricht. Außerdem ist eine Videoüberwachung der Schmelzkammer möglich.

Beispiel 14: unkontrolliertes Austreten oder Freisetzen heißer oder kalter Arbeitsstoffe

Im Rahmen von Wartungsarbeiten kann das Abziehen von Schläuchen von abgesperrten, aber produktführenden Leitungen aus glasfaserverstärktem Kunststoff (insbesondere bei einer Vorschwächung der Leitung durch Erosion) zum Abriss des Stutzens und somit zum Austritt eines heißen Arbeitsstoffs führen. Schutzmaßnahmen sind:

  • verstärkte Ausführung solcher Stutzen
  • Wechseln von Schläuchen grundsätzlich bei abgestellter (und ggf. entleerter) Anlage
  • regelmäßige Prüfung von erosionsgefährdeten Rohrleitungen
  • Schutz vor stofflichen Gefährdungen bei Instandsetzungsmaßnahmen (Tragen von Schutzkleidung)
     

Beispiel 15: Immissionserhöhung beim Bearbeiten von Werkstücken aus anderem Werkstoff

Der Schallleistungspegel von Zerkleinerungsmaschinen für Kunststoffe ist von der Härte des Einsatzstoffs abhängig. Beim Beschicken der Maschine mit härteren Einsatzstoffen ergeben sich erheblich höhere Lärmpegel. Daher sollte die Maschine in einem separaten Raum aufgestellt oder eine Schallisolierung der Maschine vorgenommen worden sein.

Beispiel 16: Beschädigung mechanischer Positionsschalter durch Abrieb

An einer Abfüllanlage werden staubförmige Produkte abgefüllt, die zum Abrieb der Antriebsrolle aus Kunststoff an mechanischen Positionsschaltern führen können. Dies kann zu einem Versagen von verriegelten trennenden Schutzeinrichtungen führen. Um dies zu verhindern, sind berührungslos wirkende Positionsschalter einzusetzen.

Beispiel 17: Ablagerungen an sicherheitsrelevanten Einrichtungen

Ablagerungen von Korrosionsschutzmitteln an Durchführungen von Hebelarmen von Flüssigkeitsstandsmessgeräten mit Grenzwertgeber können Füllstandsmessungen verfälschen. Bei beheizten Behältern kann dies zu Überhitzungen und Versagen der Behälterwand als Folge eines zu geringen Füllstands führen. Das freigesetzte Produkt kann zu einer Gefährdung der Beschäftigten führen. Schutzmaßnahmen sind:

  • geeigneteres Messverfahren
  • regelmäßige Kontrollen der Messaufnehmer auf ihre sichere Funktion
  • regelmäßige Spülungen der Messflaschen

Beispiel 18: Abrieb der Schraubengewinde an Deckeln von Fahrzeugbehältern für staubförmige Arbeitsstoffe

Verschlusselemente an Domdeckeln von Fahrzeugbehältern für staubförmige Arbeitsstoffe bestehen in der Regel aus klappbaren Spannschrauben und Flügelmuttern, an die beim Befüllen der Behälter Staub anhaftet, der beim Anziehen der Flügelmutter das Gewinde der Spannschraube durch Abrieb abnutzt.

Die Gefährdung besteht darin, dass sich bei Innendruck im Behälter nach fortgeschrittenem Abrieb des Gewindes die Flügelmutter schlagartig löst und Beschäftigte durch die Wucht des aufschlagenden Deckels verletzt oder vom Fahrzeug geschleudert werden. Um dies zu verhindern, ist ein als Anschlag ausgebildetes Sicherungselement am Bolzenende der Spannschraube zu befestigen.

Beispiel 19: Korrosion aufgrund von Leckagen

Wenn Säuren oder andere korrosiv wirkende Flüssigkeiten durch geringe und deshalb häufig unbemerkt ablaufende Leckagen (Schleichleckagen) z.B. an Rohrleitungsverbindungen auf weitere sich in der Nähe befindende Rohrleitungen aus nicht korrosionsbeständigen Werkstoffen treffen, können diese Flüssigkeiten zur Korrosion und zum Versagen dieser Rohrleitungen führen. Die durch das Versagen bedingte Freisetzung von Arbeitsstoffen kann Beschäftigte gefährden. Schutzmaßnahmen sind:

  • auf Dauer technisch dichte Leitungsanschlüsse der säureführenden Rohrleitungen gewährleisten durch Ausführung und Montage sowie Instandhaltung und Überwachung
  • Inspektion der Rohrleitungen aus nicht korrosionsbeständigen Werkstoffen in den entsprechenden Gefährdungsbereichen
     

Beispiel 20: organische Stoffe, Öl und Fett bei Sauerstoffinstallationen

Organische Stoffe wie Dichtungen aus organischen Werkstoffen, ölhaltige Lappen oder fettige Fingerabdrücke neigen bei Kontakten mit reinem Sauerstoff zur Selbstentzündung und zur Auslösung von Metallbränden. Beispielsweise kann sich eine organische Dichtung im Abgang einer Sauerstoffflasche beim Öffnen des Flaschenventils selbst entzünden.

Der Brand kann auf den Stahlmantel der Flasche übergreifen und zum Bersten der Flasche führen. Die Gefährdung würde durch die Druckwelle und durch unkontrolliert herumfliegende Teile der Sauerstoffinstallation entstehen. Daher sind bestimmte anorganische Werkstoffe für Dichtungen zu verwenden. Außerdem ist die Berührung undichter Stellen an Sauerstoffinstallationen mit ölhaltigen Putzlappen oder fetthaltigen Fingern zu vermeiden.

Beispiel 21: Austritt von Chlorgas aus einer Chlorungsanlage

In einer Chlorungsanlage einer Wasseraufbereitungsanlage kann das Rückströmen von Wasser in chlorgasführende Leitungen zur beschleunigten Korrosion und infolgedessen zu einer Chlorgasfreisetzung führen. Schutzmaßnahmen sind:

  • Verhinderung des Rückströmens von Wasser durch Druckdifferenzüberwachung, Rückströmsicherungen oder durch Einsatz einer Vakuum-Chlordosieranlage
  • Installation von Chlorgaswarneinrichtungen

 

Beispiel 22: Quetschen zwischen sich bewegenden Arbeitsmitteln und ortsfesten Gegenständen in der Arbeitsumgebung

Der bewegliche Arbeitstisch einer Werkzeugmaschine nähert sich so weit einer Wand, dass die Gefahr eines Quetschens besteht. In diesem Fall ist der Sicherheitsabstand herzustellen bzw. die Quetschstelle zu sichern.

Beispiel 23: Kippen von Arbeitsmitteln, hervorgerufen durch Winddruck auf Arbeitsmittel

Aufragende Arbeitsmittel wie z.B. Hubarbeitsbühnen sind im Arbeitsbetrieb nicht mehr standsicher, wenn bestimmte Windlasten überschritten werden. Daher sind die entsprechenden Grenzwerte zu beachten.

Beispiel 24: Kippen von Arbeitsmitteln aufgrund nicht ausreichender Tragfähigkeit des Untergrunds

Das Gerüst wurde auf gefrorenem Untergrund aufgebaut. Aufgrund von Tauwetter verliert der Untergrund an Tragfähigkeit. Das Gerüst kann umkippen. Daher muss die von einem Gerüst ausgehende Flächenpressung so verteilt werden, dass ein nicht gefrorener Untergrund diese aufnehmen kann. Außerdem ist die Tragfähigkeit des Untergrunds zu kontrollieren.

Beispiel 25: Umfallen eines Krans, wenn er zu nah an der Baugrube steht

Ein Kran kann umkippen, wenn er zu nah an einem Baugrubenrand aufgestellt wird. Um dies zu verhindern, ist der Kran ordnungsgemäß aufzustellen, die Sicherung der Baugrubenböschung z.B. durch Verbau vorzunehmen und ein sicherer Abstand zur Baugrube einzuhalten.

Beispiel 26: Berühren unter Spannung stehender Teile durch sich bewegende Arbeitsmittel

Ein Baukran wird für Arbeiten an einr Baustelle aufgebaut. Diese Baustelle liegt in der Nähe einer Freileitung. Es besteht die Gefahr, dass der Ausleger des Krans bei einer Drehbewegung der Freileitung so nah kommt, dass es zu einem Überschlag von den Freileitungsseilen zum Kranausleger kommt. Schutzmaßnahmen sind:

  • Freileitung abschalten oder abschranken
  • Kran erden


Beispiel 27: mechanische Beschädigung der Isolierung unter Spannung stehender Teile durch Arbeitsmittel

Ein Bagger kann mit seiner Schaufel bei Erdbauarbeiten die Isolierung eines stromführenden Starkstromkabels beschädigen und damit unter Spannung stehen. Dadurch besteht für einen Beschäftigten, der sich dem Bagger nähert, die Gefahr einer Körperdurchströmung. Um dies zu verhindern, ist eine Erkundung der Arbeitsumgebung erforderlich und erforderlichenfalls eine Handschachtung durchzuführen.

Beispiel 28: Benutzung elektrischer Arbeitsmittel in leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit

Bei Schlosserarbeiten mit Winkelschleifer in engem Behälter mit leitender Oberfläche besteht eine erhöhte elektrische Gefährdung, weil die leitfähige Umgebung bei dieser Arbeit großflächig mit dem Körner berührt werden kann. Beim Auftreten eines Isolationsfehlers im Arbeitsmittel oder an der Leitung kann es wegen des geringen Körperwiderstands zu einem so hohen Strom durch den menschlichen Körper kommen, dass auch trotz kurzer Einwirkungsdauer Lebensgefahr besteht. Um dies zu verhindern, sind elektrische Arbeitsmittel mit Schutzkleinspannung oder Schutztrennung zu benutzen.

Beispiel 29: Beschädigung von Rohrleitungen mit brennbaren Gasen oder Flüssigkeiten

Die Beschädigung einer Erdgasleitung durch Baggerarbeiten kann zu einer explosionsfähigen Atmosphäre führen, die durch den Bagger gezündet werden kann. Um dies zu verhindern, ist eine Erkundung der Arbeitsumgebung und erforderlichenfalls eine Handschachtung vorzunehmen.

Beispiel 30: Erwärmung oder Abkühlung von Arbeitsmitteln durch die Arbeitsumgebung

Bei Arbeiten unter Hitzeeinwirkung in Kesseln oder Öfen können sich Arbeitsmittel auf Umgebungstemperatur erhitzen. Bei Temperaturen über 60 °C kann sich eine Gefährdung durch Kontakt mit heißen Oberflächen am Arbeitsmittel ergeben. Schutzmaßnahmen sind:

  • Arbeitsmittel wärmeisolieren
  • Entfernen des Arbeitsmittels in Arbeitspausen aus dem Hitzearbeitsbereich
  • Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen
     

Beispiel 31: Auswirkung der Gestaltung und der Emissionen in der Arbeitsumgebung auf die Immissionen

Die Situation in einer Maschinenhalle ist durch hohe Lärmpegel gekennzeichnet, jedoch liegt an keinem der Arbeitsplätze ein gesundheitsgefährdender Lärmpegel vor. Eine neue Maschine, die zusätzlich in dieser Maschinenhalle errichtet wird, hat für sich alleine beurteilt ebenfalls unkritische Schallemissionswerte.

Jedoch kann aufgrund des bereits vorhandenen hohen Lärmpegels in der Maschinenhalle durch die zusätzlich aufgestellte Maschine die Schallimmission an Arbeitsplätzen in der Halle ein gesundheitsgefährdendes Niveau erreichen. Um dies zu verhindern, kann eine Schallschutzkapselung einzelner Maschinen vorgenommen werden. Auch die Verbesserung der Raumakustik (z.B. Reflexion von Decke und Wänden) und die gegenseitige Verriegelung einzelner Maschinen, damit diese nicht gleichzeitig betrieben werden können, wären weitere mögliche Schutzmaßnahmen.


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Matthias Glawe

Veröffentlicht:
2010-01-14

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