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UV-Strahlen

Sonnenbestrahlung gehört in die Gefährdungsbeurteilung

Die 6. Regel der Krebsprävention „Vermeiden Sie allzu intensive Sonnenbestrahlung“ gilt nicht nur im Sommerurlaub, sondern ganz besonders für die Arbeit im Freien. Nehmen Sie die Risiken durch UV-Strahlen in Ihre Gefährdungsbeurteilung auf und unterweisen Sie die regelmäßig oder häufig im Freien tätigen Beschäftigten über das richtige Verhalten im Freien.

Am Strand nimmt jeder den Schutz vor UV-Strahlen ernst. Im Arbeitsalltag wird das Thema gerne vernachlässigt.

Am Strand nimmt jeder den Schutz vor UV-Strahlen ernst. Im Arbeitsalltag wird das Thema gerne vernachlässigt.

Sonne, Baustelle und mehr

Wasserfeste Sonnencreme, Badeanzüge mit UV-Schutz und modische Sonnenbrillen gehören für Viele zur Grundausstattung im Sommerurlaub. Schließlich will man zwar braun gebrannt aus dem Urlaub zurück kommen, aber ohne Sonnenbrand. Was am Strand zum Standard gehört, ist leider bei der beruflichen Tätigkeit Mangelware, der UV-Schutz. Mehr als 2,5 Millionen Beschäftigte arbeiten in Deutschland überwiegend im Freien. Gerade auf Baustellen, in der Land- und Forstwirtschaft oder bei der Müllabfuhr stellt die Sonnenbestrahlung ein nicht unerhebliches Risiko dar.

Gefahr von Hautkrebs

Wird die menschliche Haut zu lange den UV-Strahlen (Ultraviolette Strahlung) des Sonnenlichts ausgesetzt, kommt es erst zu Hautrötungen, Schwellungen, Juckreiz und Schmerzen. Wiederholte Überdosen an UV-Strahlung auf der Haut können auch zu Veränderungen im Erbgut der Zellen führen und letztlich zur Entwicklung von Hautkrebs. Das Risiko ist zwar individuell unterschiedlich und hängt unter anderem von dem Hauttyp (Farbgebung der Haut, Haare und Augen) ab. Vor zu viel UV-Strahlung schützen muss sich aber jeder.

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Prüfen Sie die UV-Belastung am Arbeitsplatz

Grundlage für die Wahl von Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz ist die Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber, auch die Risiken durch Sonnenbestrahlung am Arbeitsplatz zu prüfen, die Beschäftigten über die Gefährdungen zu unterweisen (§ 12 Arbeitsschutzgesetz) und notwendige Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Ein Maß für die Gefährdung durch UV-Strahlen ist der lokale UV-Index (UVI). Er beschreibt den am Boden zu erwartenden Tagesspitzenwert an sonnenbrandwirksamer UV-Strahlung. Dabei sind nach Empfehlung der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) bereits ab einem UV-Index von 3 Schutzmaßnahmen erforderlich.

Wie Sie den UV-Index in Erfahrung bringen

Auch wenn der UV-Index von den lokalen Begebenheiten wie dem Grad der Bewölkung und den möglichen Reflexionen am Arbeitsplatz abhängt, ist der UV-Index, der vom Bundesamt für Strahlenschutz, dem Deutschen Wetterdienst und dem Bundesumweltamt veröffentlicht wird, eine gute Hilfe, die notwendigen Schutzmaßnahmen gegen die UV-Strahlen bei der Tätigkeit im Freien festzulegen.

Von April bis September werden jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag 3-Tages-Prognosen für den UV-Index in den zehn Vorhersagegebieten Deutschlands veröffentlicht. Durch diese Prognosen können Sie die Arbeitsschutzmaßnahmen zeitnah planen und umsetzen. Um an diese Prognosen zu kommen, besuchen Sie den Internetauftritt des Bundesamtes für Strahlenschutz oder www.uv-index.de. Zusätzlich finden Sie den aktuellen UV-Index auf den Wetter-Seiten vieler Tageszeitungen und im Videotext Ihres dritten Fernsehprogramms.

Sorgen Sie für Schutzmöglichkeiten

Liegt der erwartete UV-Index höher als 5, sollten in jedem Fall Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dabei sind praktikable Lösungen gefragt, die die Arbeit und den Aufenthalt im Freien nicht zusätzlich erschweren, aber trotzdem einen wirksamen Schutz darstellen.

Zu den technischen Schutzmöglichkeiten gehören Überdachungen und Abdeckungen, Unterstellmöglichkeiten als Schatteninsel, zu den organisatorischen die Verlagerung von Tätigkeiten in den Schatten, früherer Arbeitsbeginn und Pausenzeiten im Schatten. Für den persönlichen Schutz eignen sich körperbedeckende Kleidung und Kopfbedeckung mit hohem UV-Schutz, Sonnenschutzcremes und Sonnenschutzbrillen für den gewerblichen Bereich.

Achten Sie auf zertifizierten UV-Schutz

Da Bekleidung mit UV-Schutz einen besonders flexiblen Sonnenschutz darstellt, werden Sie sicherlich auch diese Möglichkeit in Erwägung ziehen. Sie sollten jedoch darauf achten, dass nur solche Kleidung angeschafft und getragen wird, die tatsächlich einen UV-Schutz darstellt. Zertifizierte Kleidung erkennen Sie an der Angabe des UV-Schutzfaktors USF (auch Ultraviolet Protection Factor UPF). Dieser sollte nicht geringer als 40 sein (DIN EN 13758).

Moderne Textilien mit UV-Schutz bestehen nicht mehr nur als speziell gewebten Textilfasern, sondern beinhalten auch spezielle Pigmente, Keramikpartikel oder Nanoschichten, die fest mit den Fasern verbunden sind und nicht ausgewaschen werden. Diese Partikel können das Eindringen der UV-Strahlen abhängig von dem maximalen UPF verhindern. Bei UPF 40+ wird mehr als 97,5 Prozent der UV-Strahlung durch die entsprechende Bekleidung abgeblockt.

Tipps für die Unterweisung

Doch auch der Sonnenschutz beginnt im Kopf. Machen Sie die Beschäftigten auf die Risiken durch die UV-Strahlen des Sonnenlichts aufmerksam und geben Sie ihnen unter anderem die folgenden Hinweise:

  • Vermeiden Sie so oft es geht die direkte Sonnenbestrahlung.
  • Verbringen Sie insbesondere Ihre Pausen im Schatten.
  • Vermeiden Sie unbedeckte Körperstellen: Tragen Sie einen Kopfschutz mit Rand und körperbedeckende Kleidung.
  • Die Kleidung sollte dicht gewebt, dunkel, trocken und nicht eng anliegend sein und im Idealfall einen speziellen UV-Schutz UPF 40+ aufweisen.
  • Fragen Sie Ihren Arzt bei der Verordnung von Medikamenten, ob diese die Lichtempfindlichkeit der Haut steigern und weisen Sie auf Ihre Tätigkeit im Freien hin.

Oliver Schonschek ist Diplom-Physiker und Fachjournalist

Veröffentlicht:
2009-07-28

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