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Wer mit Gefahrstoffen arbeitet, hat einen hohen Informationsbedarf. Neben der neuen Internetplattform für Gefahrstoffinformationen nach REACH und CLP von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gibt es weitere hilfreiche Informationsquellen.
Lithium-Ionen-Akkus sind in elektronischen Geräten, Werkzeugen und Fahrzeugen weit verbreitet. Doch der Umgang mit Li-Akkus und ihre Lagerung bedürfen einiger Vorsicht, was bei der Gefährdungsbeurteilung nicht vergessen werden sollte.
Voraussichtlich im Juli 2012 werden Änderungen an der TRGS 400 veröffentlicht. Solche Änderungen können sich auf Ihre Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auswirken. Richten Sie deshalb einen Prozess ein, der den Bedarf an neuen Gefährdungsbeurteilungen überprüft.
Wenn es brennt, stellen Druckgasflaschen ein hohes Risiko dar. Um Druckgasflaschen trotzdem in der Nähe des Nutzers lagern zu können, bieten sich Druckgasflaschen-Schränke mit Brandschutzfunktionalitäten an.
Der Gefahrgutbeauftragte eines Unternehmens hat nach § 8 GbV in Verbindung mit 1.8.3.3 ADR/RID/ADN zahlreiche Pflichten. Um sie umzusetzen, braucht er die Unterstützung der Geschäftsleitung – doch dazu muss die Geschäftsleitung die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten auch kennen.
Asbest lauert auch heute noch an vielen Stellen, wie zum Beispiel die laufenden Reinigungsarbeiten in der Staatsbibliothek zu Berlin zeigen. Wenn bei Reinigungsarbeiten in Verbindung mit Asbest Sicherheitssauger eingesetzt werden, muss insbesondere die Staubklasse beachtet werden. Informieren Sie deshalb die Mitarbeiter, dass Sicherheitssauger nicht immer gleich Sicherheitssauger ist
Beim Umgang mit staubenden Gefahrstoffen sind besondere Maßnahmen erforderlich. Das gilt insbesondere für manuelle Füll- und Abwiegevorgänge. Denn auch, wenn nur wenig daneben geht, ist das Gesundheitsrisiko vorhanden.
Auf seiner 46. Sitzung hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) im Mai 2010 die TRGS 510 verabschiedet; im eingesetzten Redaktionskreis wurden bis September 2010 noch redaktionelle Klärungen vorgenommen und an das zuständige Ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur weiteren Entscheidung übermittelt. Mit der Veröffentlichung wird Ende 2010, Anfang 2011 gerechnet.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag, den 24.09.2010 die Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen beschlossen. Mit der Veröffentlichung im BGBl ist in Kürze zu rechnen.
Im Rahmen der Kapazitätserweiterung eines Lacklagers suchte ein mittelständisches Unternehmen nach einer flexiblen und mobilen Lösung, die eine umweltschonende und sichere Lagerung von Lacken und Farben bietet. Man entschied sich für den Einsatz eines Brandschutz-Containers mit CE-Konformitätserklärung, der die Atex-Richtlinie 94/9/EG vollständig erfüllt.
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