Document Actions
„Bei uns gibt es doch keine Gefahrstoffe, das hier ist doch kein chemischer Betrieb“, eine Meinung, die man nicht nur vor 20 Jahren auf Baustellen hören konnte, sondern leider auch heute noch.
Die Realität sieht anders aus: Etwa 30.000 verschiedene Gefahrstoffe werden in der gewerblichen Wirtschaft eingesetzt, viele davon auch am Bau.
Für die Beurteilung der Gefahrstoffkonzentration in der Umgebungsluft am Arbeitsplatz sind die sogenannten Arbeitsplatzgrenzwerte entscheidend. Deshalb sollten Arbeitgeber und Sicherheitsfachkräfte wissen, wo man die jeweiligen Arbeitsplatzgrenzwerte findet, wie die Gefahrstoffkonzentrationen gemessen werden und worüber Arbeitsplatzgrenzwerte eine Information geben und worüber nicht.
Der Ausschuss für Gefahrstoffe, der sich 2009 neu konstituiert hat, hat im November die ersten wesentlichen Beschlüsse der neuen Amtszeit gefasst. Sie betreffen unter anderem die GHS-Verordnung, einen Fragen-Antwort-Katalog zu REACH im Arbeitsschutz und die TRGS 559 "Mineralischer Staub".
Der Markt für nanooptimierte Produkte wird nach aktuellen Prognosen in 2015 ein Volumen von bis zu drei Billionen Dollar haben. Über die Auswirkungen der Nanotechnologie auf die Gesundheit der Verbraucher und am Arbeitsplatz gibt es dagegen weniger klare Aussagen.
Flüchtige Gefahrstoffe in Frachtcontainern stellen eine Gefährdung für Hafenarbeiter und Kontrolleure dar, aber auch Beschäftigte in Umzugsfirmen und Textillager können mit den gasförmigen Gefahrstoffen in Kontakt kommen.
Die Berufskrankheit Nr. 1303 sorgt seit Jahren für Diskussionsstoff. Sachverständige meinen: Zu verschiedenartig sind die dort zusammengefassten Krankheitsbilder, zu niedrig die Grenzwerte. Am 1. Juli 2009 wurde deshalb eine weitere BK zum Gefahrstoff Benzol in die Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen.
Mit der GHS-Verordnung wird es zu zahlreichen Umstufungen bei Gefahrstoffen kommen. Solche neuen Erkenntnisse zu gefährlichen Stoffeigenschaften machen nach TRGS 400 eine neue Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit Gefahrstoffen erforderlich. Doch dies bleibt nicht die einzige Auswirkung von GHS auf die Gefährdungsbeurteilung bei Gefahrstoffen.
Die GHS-Verordnung führt zu neuen Einstufungskriterien, kennt neue Gefahren und verändert die Gefahrenkommunikation. Dies wirkt sich nicht nur auf den Umgang mit und Transport von Chemikalien aus, sondern auch auf die Lagerung und die Möglichkeiten zur Zusammenlagerung von Chemikalien.
Wer Gefahrstoffe lagert, muss vielen Vorschriften gerecht werden. Doch einige Unternehmen sind sich gar nicht bewusst, dass sie ein Gefahrstofflager betreiben. Prüfen Sie deshalb, wie es um die Gefahrstofflagerung in Ihrem Betrieb bestellt ist und kontrollieren Sie die Lagerbedingungen hinsichtlich Arbeits-, Brand-, Explosions- und Gewässerschutz.
Beim Umgang mit Gefahrstoffen werden oft die falschen Schutzhandschuhe getragen: Die besonderen Eigenschaften von Chemikalien machen manche Schutzwirkung zunichte. Für die richtige Auswahl wurden bei einem Projekt der ArbeitsschutzPartnerschaft praxisnahe Handlungsanweisungen entwickelt.


