Document Actions

Gefahrstoffe

AGS beschließt neue Grenzwertliste TRGS 900

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat auf seiner Sitzung am 30.11.2005 die Neufassung der TRGS 900 beschlossen. Sie trägt jetzt den Titel "Arbeitsplatzgrenzwerte". Da nach der neuen Gefahrstoffverordnung nur noch arbeitsmedizinisch-toxikologisch begründete Grenzwerte existieren, wurden alle bisherigen Technischen Richtkonzentrationen (TRK) sowie die technisch begründeten Luftgrenzwerte („Technikbasierte MAK“) aus der TR gestrichen.

Krebserregende Stoffe

Besondere Probleme entstehen dadurch, dass in Anhang III der EGKrebsrichtlinie (2004/37/EG) für einige krebserregende Stoffe so genannte „bindende Grenzwerte“ genannt werden, die zwingend ins nationale Recht der Mitgliedstaaten übernommen werden müssen, z.B. Luftgrenzwerte für Hartholzstaub und Vinylchlorid. Eine bloße Übernahme aus der EGKrebsrichtlinie würde für Hartholzstäube und Vinylchlorid allerdings eine Anhebung der bisher in Deutschland geltenden TRK bedeuten. Das wäre aber nach EG-Recht unzulässig.

Auch zahlreiche "traditionelle" MAK wurden aus der TRGS 900 gestrichen, weil es keine ausreichend belastbaren arbeitsmedizinischen oder toxikologischen Begründungen gibt. Dies gilt nicht nur für die Grenzwerte der „ILOListe“, sondern auch für zahlreiche MAK-Werte, die aus der Liste der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) übernommen wurden, dort aber wegen unzureichender Datenlage in der Vergangenheit aufgehoben wurden. Viele dieser Stoffe waren bisher mit „u.D.“ gekennzeichnet.

So enthält die TRGS 900 nur noch 263 Arbeitsplatzgrenzwerte gegenüber bisher 647 Positionen. Von diesen 263 Werten sind darüber hinaus 21 Grenzwerte zu Stoffen veröffentlicht, die erstmals in der TRGS 900 enthalten sind. Es handelt sich vor allem um Stoffe, die im Rahmen des „ARW-Konzeptes“ (ARW = Arbeitsplatzrichtwert) der chemischen Industrie erarbeitet und vom bisherigen Beraterkreis Toxikologie (BK-Tox) bewertet, aber nicht veröffentlicht wurden.

Viele Stoffe in Bearbeitung

Viele der gestrichenen Grenzwerte finden sich in einer „Bearbeitungsliste“ auf der Internetseite der BAuA wieder. In dieser Liste sind alle Stoffe enthalten, von denen der für die Stoffbewertung zuständige Unterausschuss III der Auffassung ist, dass hier in Zukunft gesundheitsbasierte Luftgrenzwerte abgeleitet werden können. Der UA III hofft, schon zur nächsten AGS-Sitzung im März mehr als 50 Stoffe aus der Bearbeitungsliste wieder in die TRGS 900 überführen zu können.

Das bedeutet , dass die früheren Technischen Richtkonzentrationen oder nach technischen Kriterien abgeleitete MAK aus der bisherigen TRGS 900 in dieser Bearbeitungsliste nicht enthalten sind. Für diese Stoffe können „risikobasierte“ Grenzwerte aufgestellt werden; ein solcher Grenzwert beschreibt eine Konzentration, bei der entsprechend der AGW-Definition in der Gefahrstoffverordnung die Entstehung z.B. einer Krebserkrankung „im Allgemeinen nicht zu erwarten ist“. Die Diskussion über die Risikoproblematik lauft im AGS inzwischen auf Hochtouren.

Schließlich enthalt die neue TRGS 900 ein gegenüber der bisherigen Regelung etwas modifiziertes Kurzzeitwertkonzept. Es gibt zwei Kurzzeitwert-Kategorien:

Kat. I: Lokal reizende oder sensibilisierende Stoffe Überschreitungsfaktor: Basiswert 1 (bis max. 8), gemittelt über 15 Min.; in Einzelfallen Spitzenwertbegrenzung, in der Regel =2=

Kat. II: Resorptiv wirksame Stoffe Überschreitungsfaktor: Basiswert 2 (bis max. 8), gemittelt über 15 Min.; längere Überschreitungszeiten möglich, wenn das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer eingehalten wird.

Dr. Ulrich Welzbacher
Berufsgenossenschaftliche Zentrale
fur Sicherheit und Gesundheit . BGZ
53754 Sankt Augustin

 

 

 

Veröffentlicht:
2005-12-01
Downloads

Diesen Artikel bookmarken bei...
Mister Wong del.icio.us Folkd Furl Google Linkarena oneview Yahoo MyWeb BlinkList YiGG Webnews

Vorteile für registrierte Nutzer
Als registrierter Benutzer von SIFATipp profitieren Sie von vielen Vorteilen:
  • Vorlagen, Checklisten, Arbeitsmitteldatenblätter zum Download
  • uneingeschränkte Nutzung des Bilderpools
  • Teilnahmemöglichkeit an Gewinnspielen
  • Vollen Zugriff auf die Rechtsvorschriften

Die Registrierung dauert nur einen Moment und Sie können im Anschluss sofort alle Vorteile nutzen.

jetzt registrieren…