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Gefahrstoffe

Arbeitsplatzgrenzwerte kennen, messen und beobachten

Für die Beurteilung der Gefahrstoffkonzentration in der Umgebungsluft am Arbeitsplatz sind die sogenannten Arbeitsplatzgrenzwerte entscheidend. Deshalb sollten Arbeitgeber und Sicherheitsfachkräfte wissen, wo man die jeweiligen Arbeitsplatzgrenzwerte findet, wie die Gefahrstoffkonzentrationen gemessen werden und worüber Arbeitsplatzgrenzwerte eine Information geben und worüber nicht.

Auch Büroarbeitsplätze können durch eine zu hohe Gefahrstoffkonzentration belastet sein

Auch Büroarbeitsplätze können durch eine zu hohe Gefahrstoffkonzentration belastet sein

Gefahrstoffverordnung betrifft alle Betriebe

Nicht nur bei Arbeitsplätzen in der chemischen Produktion oder in der Abfallbeseitigung könnte die Umgebungsluft mit einer zu hohen Gefahrstoffkonzentration belastet sein. Denken Sie nur an die Diskussion über mögliche Gefahrstoffemissionen durch Laserdrucker an Büroarbeitsplätzen.

Jeder Betrieb sollte deshalb prüfen, ob sich Gefahrstoffe in der Umgebungsluft der jeweiligen Arbeitsplätze befinden und wie hoch die Gefahrstoffkonzentration ist. Doch stellt sich gleich die Frage: Wie hoch ist zu hoch, also wie hoch darf die Gefahrstoffkonzentration maximal sein, um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen?

Arbeitsplatzgrenzwerte beachten

Um diese Frage zu beantworten, wurden die Arbeitsplatzgrenzwerte eingeführt. Nach § 3 Abs. 6 GefStoffV ist der Arbeitsplatzgrenzwert „der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind“.

Der Referenzzeitraum wird deutlicher, wenn man sich klar macht, dass Arbeitsplatzgrenzwerte Schichtmittelwerte bei in der Regel täglich achtstündiger Exposition an 5 Tagen pro Woche während der Lebensarbeitszeit sind. Diese Erläuterung können Sie der TRGS 900 entnehmen, die insbesondere eine regelmäßig aktualisierte Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte enthält.

Gefahrstoffkonzentrationen bestimmen

Um eine Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung der Gefahrstoffkonzentration am Arbeitsplatz durchführen zu können, müssen zuerst die Stoffe ermittelt werden, mit denen am Arbeitsplatz umgegangen wird, aber auch die Gefahrstoffe, die entstehen oder freigesetzt werden können, sind zu beachten (§7 Gefahrstoffverordnung).

Zudem fließen in die Gefährdungsbeurteilung ein:

  • gefährliche Eigenschaften der Stoffe oder Zubereitungen,
  • Informationen des Herstellers oder Inverkehrbringers zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit insbesondere im Sicherheitsdatenblatt,
  • Ausmaß, Art und Dauer der Exposition unter Berücksichtigung aller Expositionswege,
  • physikalisch-chemische Wirkungen,
  • Möglichkeiten einer Substitution (Ersatzstoffe),
  • Arbeitsbedingungen und Verfahren, einschließlich der Arbeitsmittel und der Gefahrstoffmenge,
  • Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte,
  • Wirksamkeit der getroffenen oder zu treffenden Schutzmaßnahmen und die
  • Schlussfolgerungen aus durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.

Gefahrstoffe messen oder messen lassen

Für die Gefährdungsbeurteilung und die damit verbundene Messung der Gefahrstoffkonzentrationen ist eine entsprechende Fachkunde erforderlich. Eine Messung kann der Fachkundige entweder mit einem direktanzeigenden Messgerät oder aber durch Probenentnahme und nachfolgender Laboruntersuchung durchführen.

Auch wenn damit Wartezeiten verbunden sind, müssen die Gefährdungsbeurteilung, die Messung der Gefahrstoffkonzentrationen und die Ergreifung möglicherweise erforderlicher Schutzmaßnahmen vor Aufnahme der untersuchten Tätigkeit erfolgen.

Messergebnis und Arbeitsplatzgrenzwert vergleichen

Das Messergebnis wird verglichen mit den Arbeitsplatzgrenzwerten aus TRGS 900. Bei der Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen hilft auch TRGS 402 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition“. Seit kurzem ist auch die Gefahrstoffliste 2009 verfügbar, die unter anderem die Arbeitsplatzgrenzwerte aus TRGS 900, die Biologischen Grenzwerte aus TRGS 903 und die in der TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe“ aufgeführten Stoffe benennt. Zweifellos also ein hilfreiches Kompendium für die Gefährdungsbeurteilung.

Wenn Arbeitsplatzgrenzwerte überschritten werden

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte sicherzustellen, so dass regelmäßige Messungen bzw. gleichwertige Beurteilungsverfahren oder Nachweismethoden notwendig sind.

Hinweise dazu liefert die Gefahrstoffverordnung, insbesondere in den Paragraphen 8 bis 11. Ebenso finden Sie dort ein Schutzstufenkonzept abhängig von der ermittelten Gefährdungslage am Arbeitsplatz. Wird der Arbeitsplatzgrenzwert überschritten, sind die dort beschriebenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, zusätzlich muss die Gefährdungsbeurteilung wiederholt werden.

Was Arbeitsplatzgrenzwerte nicht besagen

Die Arbeitsplatzgrenzwerte zeigen also an, ab wann zusätzliche Maßnahmen im Arbeitsschutz wegen erhöhter Gefahrstoffkonzentration in der Umgebungsluft ergriffen werden müssen. Sie sind damit eine wichtige Information für die Gefährdungsbeurteilung.

Allerdings sind sie weder ein alleiniger Maßstab für die Gefährdungsbeurteilung noch gelten sie für alle Arbeitnehmer, da sie eine gesunde Person voraussetzen und für schwangere und stillende Frauen oder andere gefährdete Personen im Allgemeinen so nicht gelten, sondern nach entsprechender Maßgabe vermindert werden müssen. Ebenfalls keine Information liefern die Arbeitsplatzgrenzwerte über Risiken außerhalb des Gesundheitsschutzes, wie zum Beispiel zur Entflammbarkeit eines Stoffes.

Mehr zum Thema Arbeitsplatzgrenzwerte

Link: Die TRGS 900 wird regelmäßig aktualisiert. Die neuesten Änderungen finden Sie hier.


Oliver Schonschek ist Diplom-Physiker und Fachjournalist

Veröffentlicht:
2010-02-11

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