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Asbest

Auf die Staubklasse kommt es an!

Asbest lauert auch heute noch an vielen Stellen, wie zum Beispiel die laufenden Reinigungsarbeiten in der Staatsbibliothek zu Berlin zeigen. Wenn bei Reinigungsarbeiten in Verbindung mit Asbest Sicherheitssauger eingesetzt werden, muss insbesondere die Staubklasse beachtet werden. Informieren Sie deshalb die Mitarbeiter, dass Sicherheitssauger nicht immer gleich Sicherheitssauger ist

Kein Baustoff hat so viel Staub aufgewirbelt wie Asbest.

Kein Baustoff hat so viel Staub aufgewirbelt wie Asbest.

Bei gesundheitsgefährdenden Stäuben gilt es nicht nur, Ablagerungen von Staub durch spezielle Reinigungsmaßnahmen zu beseitigen, damit der Staub nicht wieder aufgewirbelt werden kann. Gefährliche Stäube müssen auch an der Quelle ihrer Entstehung direkt aufgesaugt werden, damit sie nicht in die Umgebung entweichen können. Für diese Aufgaben stehen sogenannte Sicherheitsstaubsauger zur Verfügung. Aber der Anwender kann leicht verwirrt werden, denn es gibt mehr als eine Art von Sicherheitsstaubsaugern.

Klassifizierung staubbeseitigender Maschinen 

Wie Maschinen zur Beseitigung von Stäuben unterschieden werden, zeigt insbesondere DIN EN 60335-2-69 Anhang AA. Entscheidend sind hier die sogenannten Staubklassen. Welche Staubklasse angenommen werden muss und damit welcher Sicherheitssauger genutzt werden darf, ergibt sich aus der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung, wobei die Bedienungsanleitung und die Sicherheitshinweise des Herstellers zu beachten sind.

Staubklasse L, M oder H

Unterschieden werden die Staubklassen L, M und H. Sicherheitsstaubsauger der Staubklasse L dürfen nur bei Stäuben eingesetzt werden, die als leicht gefährlich betrachtet werden. Beispiele können sein Stäube aus Gips, Kalk und Glimmer. In diesem Fall müssen keine Luftgeschwindigkeiten bei dem Sicherheitsstaubsauger gemessen werden. Besondere Anforderungen an die Filterung oder die Entsorgung bestehen nicht.

Staubklasse M bedeutet bereits hohe Anforderungen

Auch wenn M auf den ersten Blick nicht nach hohen Anforderungen an die Filterung aussieht, müssen diese ebenso erfüllt sein bei der Staubklasse M wie eine staubarme Entsorgung und eine Messung der Luftgeschwindigkeit im Sicherheitsstaubsauger. Beispiele für die Staubklasse M können sein Stäube aus Kupfer, Mangan oder Holz.

Asbest-Stäube und Staubklasse H

Krebserregende Stäube gehören ebenso zur Staubklasse H wie Stäube, die mit Bakterien und Keimen kontaminiert sind. Beispiele für die Staubklasse H sind Stäube aus Arsen, Blei oder auch Schimmel. Einen Sonderfall bildet Asbest. Im Fall von Asbest sind für Reinigungsarbeiten baumustergeprüfte Staubsauger nach TRGS 519 Nummer 7.2 Abs. 6 einzusetzen. Hier bestehen also Zusatzanforderungen über die Anforderungen der Staubklasse H hinaus, wobei für Staubklasse H bereits die Messung der Luftgeschwindigkeit im Sicherheitssauger, eine staubfreie Entsorgung und höchste Anforderungen an die Filterung vorgeschrieben sind. Es bleibt also festzuhalten, dass nicht jeder Sicherheitssauger für die Staubklasse H auch für Asbest-Reinigungsarbeiten genutzt werden darf.

Tipp: Beim Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie eine praktische Übersicht zu den Staubklassen.

Die Wahl des richtigen Sicherheitssaugers reicht aber nicht

Wenn zum Beispiel für Reinigungsarbeiten in Verbindung mit Asbest ein Sicherheitssauger der Staubklasse H und zusätzlicher Erfüllung der Anforderungen aus TRGS 519 (Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) nach Nummer 7.2 Abs. 6 eingesetzt wird, ist zwar die richtige Entscheidung bei der Auswahl des Sicherheitssaugers gefallen. Doch trotzdem sind weitere Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit dem Sicherheitssauger erforderlich. Diese sind jeweils in der Betriebsanleitung zu finden. Wichtige Hinweise finden Sie auch in unserem Download.

Oliver Schonschek, Diplom-Physiker und Fachjournalist

Veröffentlicht:
2010-12-16

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