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GHS

Beachten Sie die Besonderheiten bei der Einstufung von Gemischen

Die Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen muss am 01.06.2015 gemäß GHS-Verordnung erfolgen. Der scheinbar lange Vorlauf für Gemische trügt: Gerade Lieferanten (Inverkehrbringer) sollten schon jetzt damit beginnen, ihre Vorbereitungen für die neue Einstufung und Kennzeichnung nach GHS zu treffen. Anders als bei Stoffen gilt bei Gemischen generell das Prinzip der Selbsteinstufung. Damit kann ein erheblicher Aufwand verbunden sein. Doch es gibt Unterstützung und hilfreiche Methoden.

GHS: Beachten Sie Besonderheiten bei der Einstufung von Gemischen

GHS: Beachten Sie Besonderheiten bei der Einstufung von Gemischen

Zubereitungsrichtlinie wird aufgehoben

Die EU hat die UN-Empfehlung GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) weitestgehend in die CLP-Verordnung (Classification Labelling Packaging) übernommen. Mit dem 01.12.2010 wird die Stoffrichtlinie und mit dem 01.06.2015 die Zubereitungsrichtlinie Vergangenheit sein.

Die damit verbundenen Änderungen haben klare Vorteile für den Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz, doch die Lieferanten, rechtlich gesprochen die Inverkehrbringer, haben gewisse Umstellungen bei der Einstufung und Kennzeichnung ihrer chemischen Produkte zu bewerkstelligen, sofern ihre Produkte unter die Verordnung fallen (Ausnahmen in Artikel 1 der EG-GHS-Verordnung).

Grundsätze von GHS und Einstufung kennen

Die notwendigen Maßnahmen werden deutlich, wenn man sich die Grundsätze der GHS- oder CLP-Verordnung ansieht. Die GHS-Verordnung hat das Ziel, die Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften zu harmonisieren und den Unternehmer in die Pflicht zu nehmen, selbst Gemische und Stoffe außerhalb der harmonisierten Liste (Anhang VI der GHS-VO) einzustufen und die getätigten Einstufungen zu melden. Die gemeldeten und harmonisierten Einstufungen werden dann in einem Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis veröffentlicht.

Damit jedoch ein Gemisch (früher Zubereitung) hinsichtlich der Gefährdungen selbst eingestuft werden kann, müssen die neuen Einstufungskriterien dem Verantwortlichen vertraut sein. Zudem müssen unter Umständen die Einstufungen der Gemische bereits bekannt sein, die als Bestandteile genutzt werden. Schnell wird deutlich, dass die Zeitspanne bis Mitte 2015 doch nicht so lange ist. Schließlich müssen die Unternehmen auch Änderungen im Gefahrstoffverzeichnis, bei Sicherheitsdatenblättern, bei Etiketten, bei Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen vornehmen.

Wie eine Selbsteinstufung ablaufen soll

Der Inverkehrbringer eines Gemisches (oder Stoffes außerhalb der harmonisierten Liste) muss zur eigenverantwortlichen Selbsteinstufung alle gefahrenrelevanten Informationen ermitteln und prüfen, ob die Einstufungskriterien für die in der GHS-Verordnung definierten physikalischen Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren (Gefahrenklassen) gegeben sind und wenn ja, in welcher Stärke die Gefahren vorliegen (Gefahrenkategorien). Die dazu notwendigen Informationen können aus eigenen Studien oder aus anerkannter Literatur stammen.

Genaue Basis der Einstufung von Gefahren beachten

Die Einstufung bei physikalischen Gefahren basiert generell auf (experimentellen) Prüfergebnissen, wobei die Prüfmethoden durch GHS vorgegeben werden. Wenn jedoch kein Bestandteil eines Gemisches explosiv, oxidierend oder entzündbar ist und es keinen Hinweis dafür gibt, dass das Gemisch solche Eigenschaften entwickeln könnte, ist eine entsprechende Prüfung nicht vorgeschrieben.

Auch für Umwelt- und Gesundheitsgefahren sind experimentelle Daten der Selbsteinstufung zugrunde zu legen, sofern sie vorhanden sind. Aus Gründen des Tierschutzes sollen krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften (CMR) eines Gemisches über die Inhaltsstoffe und deren Eigenschaften ermittelt werden.

Gemische über Inhaltsstoffe bewerten und einstufen

Diese sogenannte konventionelle Methode zur Einstufung sieht vor, dass Gemische über die Konzentrationen und Eigenschaften ihrer Inhaltsstoffe bewertet und eingestuft werden. Berücksichtigt werden dabei in der Regel alle Bestandteile eines Gemisches, die eine von der GHS-Verordnung vorgesehene Konzentration erreichen oder überschreiten.

Je nach Gefahr werden dabei die Einzelgefahren der Bestandteile zur Einstufung des Gemisches addiert (Summierungsmethode) oder aber jeder Bestandteil wird isoliert betrachtet (Einzelstoffverfahren).

Analogien bei ähnlichen Gemischen prüfen

Liegen weder experimentelle Daten noch Erfahrungen zur Gefährdung beim Menschen für ein Gemisch vor, kann ein weiterer Ansatz zur Einstufung der Umwelt- und Gesundheitsgefahren von Gemischen zum Tragen kommen. Die EG-GHS-Verordnung sieht sogenannte Übertragungsgrundsätze (Bridging Principles) vor.

Gibt es für vergleichbare Gemische bereits Prüfdaten, kann die entsprechende Einstufung unter gewissen Umständen auf ein ähnliches Gemisch übertragen werden. Die Übertragungsgrundsätze sind für die einzelnen Gefahrenklassen speziell geregelt und basieren unter anderem auf diesen Überlegungen:

  • Basiert die Wirkung einer Aerosolpackung auf einem geprüften Gemisch und beeinflusst das Treibmittel die gefährlichen Eigenschaften des geprüften Gemisches nicht, kann die Einstufung des geprüften Gemisches auf die Aerosolpackung übertragen werden.
  • Liegen gleiche Produktionschargen eines komplexen Gemisches vor, kann die Einstufung der geprüften Produktionscharge auf die andere Charge übertragen werden.
  • Liegen die Konzentrationen der gefährlichen Bestandteile eines Gemisches zwischen denen zweier geprüfter Gemische mit gleicher Einstufung, die die gleichen gefährlichen Bestandteile haben wie das einzustufende Gemisch, kann das Gemisch gleichartig eingestuft werden (Interpolationsmethode).
  • Wird die Konzentration der Bestandteile mit stärkster Einstufung eines Gemisches mit der maximalen Gefahreneinstufung noch erhöht, bleibt es bei der maximalen Gefahreneinstufung für das Gemisch.
  • Wird ein Gemisch mit einem Stoff verdünnt, der genauso niedrig oder niedriger eingestuft ist als der Bestandteil des Gemisches mit der niedrigsten Einstufung, bleibt die Einstufung des Gemisches nach der Verdünnung unverändert.

Expertenwissen und Studien nutzen

Anerkannte wissenschaftliche Studien sind bei der Einstufung ebenfalls anwendbar. Ist die Qualität einer Studie unklar, so muss diese bewertet werden. Dabei kommt dem Urteil von Experten eine große Bedeutung zu, die auch dann befragt werden sollten, wenn die Einstufung entsprechend der Erfüllungskriterien in der GHS-Verordnung unklar sind. Das Expertenurteil kann insbesondere dann entscheidend sein für die Einstufung, wenn es um die Wirkung eines Gemisches auf Menschen geht.

BG Chemie bietet Unterstützung

Die Inverkehrbringer von Gemischen stehen also vor keiner leichten Aufgabe. Doch es gibt Unterstützung unter anderem durch die BG Chemie. In GisChem gibt es einen speziellen GHS-Konverter, der bei der neuen Einstufung helfen kann. Dazu muss der Verantwortliche insbesondere die bisherige Einstufung nach Zubereitungsrichtlinie (oder Stoffrichtlinie) angeben und wird dann interaktiv so weit wie möglich bei der Ermittlung der neuen Einstufung begleitet.

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Oliver Schonschek, Diplom-Physiker und Fachjournalist

 

Veröffentlicht:
2009-01-22

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