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Energiesparlampen

Achtung - Quecksilber im Büro

Bei der Beleuchtung am Arbeitsplatz kommen zunehmend Energiesparlampen zum Einsatz. Dabei gibt es aus Sicht des Arbeitsschutzes einiges zu beachten, wenn es um die richtige Wahl des Leuchtmittels geht. Doch auch bei der Lagerung, dem Transport und dem Wechsel von Energiesparlampen sollte auf die Arbeitssicherheit geachtet werden. Zerbricht eine Energiesparlampe, tritt Quecksilber aus.

Bei der Beleuchtung am Arbeitsplatz kommen zunehmend Energiesparlampen zum Einsatz, die Quecksilber enthalten

Bei der Beleuchtung am Arbeitsplatz kommen zunehmend Energiesparlampen zum Einsatz, die Quecksilber enthalten

Auch wenn die Verordnung zu Haushaltslampen scheinbar nur für den Privathaushalt gilt, sind auch Büros davon betroffen. In Wirklichkeit gilt diese Verordnung mit dem Ziel des Glühlampenausstiegs für Lampentypen, die üblicherweise in Haushalten zu finden sind, unabhängig davon, ob diese zum Beispiel für die Beleuchtung am Arbeitsplatz eingesetzt werden oder im Haushalt. Es ist also sinnvoll, dass Sie sich wegen der Büroarbeitsplätze in Ihrem Unternehmen mit den Sicherheitsmaßnahmen bei Energiesparlampen befassen.

Energiesparen ist nicht alles

Damit die Beleuchtung am Arbeitsplatz wirklich passende Arbeitsbedingungen schafft, sollten Sie den Einkauf bitten, nicht einfach auf eine möglichst geringe Watt-Zahl zu achten, damit der Energiespareffekt scheinbar möglichst groß ist. Wie hell es durch die Energiesparlampe am Arbeitsplatz wird, sagt nicht die Watt-Zahl aus, sondern die Lumen-Angabe. Soll zum Beispiel eine 60-Watt-Glühbirne ersetzt werden, sollte bedacht werden, dass dann auch rund 700 Lumen für die Helligkeit im Raum auszugleichen sind.

Auch die Kelvin-Angabe auf der Verpackung einer Energiesparlampe ist für die Beleuchtung am Arbeitsplatz entscheidend. 2700 Kelvin eignen sich vielleicht für das Wohnzimmer. Für Büroarbeiten jedoch wird ein Tageslichtweiß mit etwa 6000 Kelvin besser sein.

Achtung bei Transport, Lagerung und Wechsel der Energiesparlampen

Nicht nur die richtige Beleuchtung muss bei einem Umstieg auf Energiesparlampen erreicht werden. Auch bei dem Transport der Sparlampen, bei der Lagerung und bei dem Wechsel sollten die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besondere Vorsicht walten lassen. Der vielen Mitarbeitern bekannte Hinweis, dass Energiesparlampen nicht über den Hausmüll oder über Glascontainer entsorgt werden dürfen, hat einen guten Grund: Sie enthalten geringe Mengen an Quecksilber.

Wenn eine Energiesparlampe zerbricht

Nach EU-Vorgaben dürfen Energiesparlampen bis zu 5 mg Quecksilber enthalten. Verschiedene Modelle liegen bei Quecksilber aber weit unter dieser Höchstgrenze. Ein mögliches Risiko durch das Quecksilber besteht, wenn eine Energiesparlampe zerbricht. Dann könnte Quecksilber unter Umständen in die Raumluft geraten, da dieser Gefahrstoff bei Raumtemperatur leicht flüchtig ist.

Sensibilisieren Sie deshalb die Mitarbeiter, wie sie sich in einem solchen Fall verhalten sollten, auch wenn nur mit sehr geringen Quecksilberkonzentrationen unter dem in Deutschland geltenden Grenzwert zu rechnen ist.

Wenn nach dem Bruch einer Energiesparlampe mit Austritt von Quecksilber gerechnet werden muss:

  • Den betroffenen Raum lüften und für 15 Minuten verlassen

  • Danach Handschuhe anziehen

  • Große Bruchstücke der Lampe einsammeln (Vorsicht Schnittgefahr!)

  • Kleinere Stücke mit einem Stück Papier und einem feuchten Einwegtuch zusammenkehren bzw. aufnehmen

  • Achtung: Keinen Staubsauger verwenden!

  • Alle großen und kleinen Bruchstücke und alle genutzten Hilfsmittel (wie das Blatt Papier und das Einwegtuch) in ein luftdichtes Gefäß (zum Beispiel Einmachglas) füllen

  • Gefäß gut verschließen und bei der Sammelstelle für Sondermüll abgeben

  • Ggf. die Abfallberatung kontaktieren, wenn Unklarheiten bestehen

Um das Zerbrechen von Energiesparlampen und damit den Austritt von Quecksilber zu vermeiden, sollte

  • die betreffende Lampe nur nach sicherer Trennung vom Stromnetz gewechselt werden

  • der Lampenwechsel erst stattfinden, wenn das Leuchtmittel abgekühlt ist

  • Lampen immer am Sockel angefasst werden, nicht am Glaskolben

  • Aufbewahrung und Transport der Lampen nur innerhalb der Verpackung erfolgen, nicht im ausgepackten Zustand

Weitere Tipps finden Sie auch in der Checkliste Arbeitsplatzbeleuchtung - Energiesparlampen im Büro.


Oliver Schonschek ist Diplom-Physiker und Fachjournalist

Veröffentlicht:
2010-06-23

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