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Gefahrstofflagerung

Gefahrstofflager müssen regelmäßig kontrolliert werden

Wer Gefahrstoffe lagert, muss vielen Vorschriften gerecht werden. Doch einige Unternehmen sind sich gar nicht bewusst, dass sie ein Gefahrstofflager betreiben. Prüfen Sie deshalb, wie es um die Gefahrstofflagerung in Ihrem Betrieb bestellt ist und kontrollieren Sie die Lagerbedingungen hinsichtlich Arbeits-, Brand-, Explosions- und Gewässerschutz.

Egal, ob es sich um Lacke, Desinfektionsmittel oder Pestizide handelt: Für die Gefahrstofflagerung gelten eindeutige Vorschriften

Egal, ob es sich um Lacke, Desinfektionsmittel oder Pestizide handelt: Für die Gefahrstofflagerung gelten eindeutige Vorschriften

Achten Sie dabei auch auf die Beleuchtung, die Belüftung und die Luftfeuchtigkeit im Gefahrstofflager.

Viele Branchen sind betroffen

Gefahrstoffe findet man in zahlreichen Branchen. Nicht nur die chemische Industrie geht mit Gefahrstoffen um, sondern auch die Automobilbranche, der Handel und die Landwirtschaft, um nur einige Beispiele zu nennen. Nun glaubt so manches Unternehmen, zwar mit Gefahrstoffen umzugehen, aber ein eigenes Gefahrstofflager betreibt man doch wohl nicht. Doch stimmt das tatsächlich? Werden nicht doch Farben, Lacke, verschiedene Lösungen, Holzschutzmittel, Desinfektionsmittel oder Pestizide für eine spätere Verwendung vorgehalten? Aber ist das dann gleich ein Gefahrstofflager?

Vorschriften sind eindeutig

Die Antwort gibt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) unter § 3 Begriffsbestimmungen. Demnach ist „Lagern“ das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht binnen 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauf folgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Wer nun zu dem Schluss kommt, doch ein Gefahrstofflager zu betreiben, muss sich mit einer ganzen Reihe von Vorschriften auseinander setzen, nicht nur mit der Gefahrstoffverordnung.

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Aber Vorschriften sind auch vielfältig

Je nach den physikalischen, toxischen, chemischen und umweltgefährdenden Eigenschaften des Lagergutes, je nach Lagermenge und je nach Lagerort sind unterschiedliche Vorschriften zu beachten. Diese stammen insbesondere aus den Bereichen Arbeitsschutz, Brandschutz, Explosionsschutz und Umweltschutz. Zu den Vorschriften, die bei Errichtung und Betrieb eines Gefahrstofflagers zu beachten sind, gehören zum Beispiel

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Technische Regeln brennbare Flüssigkeiten (TRbF)
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
  • Verordnung für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS)
  • VwVwS (Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe)
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

An die Gefahren bei Gefahrstofflagerung denken

Für den Vorschriften-Dschungel gibt es jedoch einen guten Grund und auch dafür, dass jeder Betreiber regelmäßig sein Gefahrstofflager kontrollieren soll, ob sich dieses noch in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Die Gefährdungen für Mensch, Tier und Umwelt sind je nach Gefahrgut zum Beispiel Gesundheitsgefahren durch Hautkontakt, beim Einatmen oder Verschlucken, Umweltgefahren durch Produktfreisetzung, Eindringen ins Erdreich oder Oberflächengewässer, Explosionsgefahren und Brandgefahren durch hochentzündliche, leichtentzündliche und entzündliche sowie brandfördernde Stoffe.

Bestandaufnahme zur Gefahrstofflagerung machen

Wie es um die eigene Gefahrstofflagerung bestellt ist, sollte sich ein Unternehmen deshalb regelmäßig fragen. Dabei ist unter anderem zu klären,

  • wo im Betrieb überall Gefahrstoffe gelagert werden,
  • ob ein Einlagerungsplan und Gefahrstoffverzeichnis besteht,
  • ob es für alle Gefahrstoffe Sicherheitsdatenblätter gibt,
  • ob die Mitarbeiter, die im Gefahrstofflager tätig sind, auch diese Sicherheitsdatenblätter kennen und auf diese zugreifen können,
  • ob im Gefahrstofflager entsprechende Betriebsanweisungen gut sichtbar angebracht sind,
  • ob die im Gefahrstofflager Tätigen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig unterwiesen werden,
  • wie es um die Verpackung und Kennzeichnung der Gefahrstoffe steht,
  • ob es für das Gefahrstofflager auch einen Flucht-, Alarm- und Rettungsplan gibt,
  • ob an die Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege, Erste-Hilfe-Ausrüstungen, Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und Feuerlöscheinrichtungen gedacht wurde.

Regelmäßige Kontrollen sind vorgeschrieben

Bei den regelmäßigen Kontrollen der Gefahrstofflagerung sind zudem die Einhaltung von Lagerverboten und Zusammenlagerungsverboten, die Absicherung des Gefahrgutes im Lager gegen Herabfallen und die Vorkehrungen gegen mögliches Auslaufen (zum Beispiel Leckage-Auffangbecken, Löschwasserrückhalteeinrichtungen und Bodenabdichtungen) zu überprüfen. Brandschutztüren müssen funktionsfähig, Lagereinrichtungen wie Regale unbeschädigt sein.

Auch nicht vergessen werden sollten die möglichen Gefahren durch eine falsch ausgewählte Beleuchtung im Gefahrstofflager (unter Umständen Explosionsgefahr), die Funktionsprüfungen für die Be- und Entlüftung und die vielleicht zu hohe Luftfeuchtigkeit im Gefahrstofflager, die zu einer Kondensation und Tröpfchenbildung führen könnte, je nach gelagerten Gefahrstoffen ein großes Risiko.

Mehr zu den Themen Gefahrstofflagerung und Gefahrstofflager

Oliver Schonschek ist Diplom-Physiker und Fachjournalist

Veröffentlicht:
2009-06-10

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