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Knallfarben für mehr Sicherheit

Kennzeichnung von Druckgasflaschen

Für die neue Farbkennzeichnung für Druckgasflaschen wurde eine lange Übergangsfrist eingeräumt: Ganze neun Jahre lang durften sowohl alte als auch neue Farben kursieren. Seit dem 1. Juli 2006 aber ist die neue Euro-Norm DIN EN 1089-3 verbindlich. Sie sollten also sicher sein, dass in Ihren Lagern alles Up to Date ist.

Kennzeichnung von Druckgasflaschen

Kennzeichnung von Druckgasflaschen

Die neue Richtlinie weist den Druckgasflaschen knallige Schulterfarben zu, die jeweils das primäre Gefährdungspotenzial des Inhaltes kennzeichnen.

Der Hintergedanke dabei ist, eine Information über die Eigenschaft des Gases zu geben, die schon bei großer Entfernung ins Auge springt.

Denn, so hatte man in Brüssel festgestellt, der kleine Gefahrgutaufkleber ist nur aus nächster Nähe lesbar.

Einteilung für Gase und Gasgemische im Allgemeinen:

  • gelb (giftig oder korrosiv) - Ammoniak, Chlor, Arsin, Fluor, Kohlenmonoxid, Stickoxid, Schwefeldioxid
  • rot (brennbar) - Wasserstoff, Methan, Ethylen, Formiergas, Stickstoff/Wasserstoffgemisch
  • hellblau (oxidierend) - Sauerstoff-, Lachgasgemische (außer Inhalationsgemische)
  • leuchtendes Grün (inert) - Krypton, Xenon, Neon, Schweißschutzgasgemische, Druckluft technisch

Beachten Sie aber: Die Schulter trägt immer nur die Farbe der primären Gefährdung. Der Übersichtlichkeit halber wurde auf die Darstellung von zwei Eigenschaften (z.B. giftig/korrosiv und brennbar) verzichtet. Alle Schulterfarben, die sich verändert haben, wurden vorübergehend mit einem „N“ (für Neu, New, Nouveau) markiert.

Der Buchstabe muss sich zweimal, gegenüberliegend, auf der Flaschenschulter befinden. Seine Farbe ist weiß oder schwarz, je nach Schulterfarbe und Kontrast. Druckgasflaschen, deren Kennzeichnung sich nicht geändert hat – also bei Kohlendioxid und allen brennbaren Gasen – tragen den Buchstaben nicht.

Das gilt natürlich auch für alle Druckgasflaschen, die erst nach Ablauf der Übergangsfrist in den Verkehr gebracht wurden. Gasen für besondere Anwendungen wurden eigene Farben zugewiesen:

Spezielle Kennzeichnung für industrielle und medizinische Gase

  • Kastanienbraun - Acetylen
  • Weiß - Sauerstoff
  • Blau - Distickstoffoxid (Lachgas)
  • Dunkelgrün - Argon
  • Schwarz - Stickstoff
  • Grau - Kohlendioxid
  • Braun - Helium

Spezielle Kennzeichnung für Inhalationsgemische

Zweifarbige Ringe auf der Schulter stehen für die beiden Komponenten des Gasgemisches.

  • weiß/schwarz - Synthetische Luft / Druckluft für Atemzwecke (für Sauerstoffkonzentrationen von 20 - 23 %)
  • leuchtendes Grün - Sauerstoffkonzentrationen < 20 %
  • hellblau - Sauerstoffkonzentrationen > 23 %
  • weiß/braun - Gemisch Sauerstoff/Helium (für alle Sauerstoffkonzentrationen)
  • weiß/grau - Gemisch Sauerstoff/Kohlendioxid (für alle Sauerstoffkonzentrationen)
  • weiß/blau - Gemisch Sauerstoff/Distickstoffoxid (für alle Sauerstoffkonzentrationen)

Die Norm legt nur die Farben für die Flaschenschulter fest. Die Farbe des zylindrischen Flaschenmantels wurde nicht gesetzlich definiert. Um eine möglichst konforme Zuordnung nach Einsatzgebieten zu ermöglichen, hat sich die deutsche Gaseindustrie auf folgende Farbgebung geeinigt:

Mantelfarben der deutschen Gase-Industrie

  • Industriegase: grau oder die gleiche Farbgebung wie die Schulter, jedoch nicht weiß
  • Medizin-/lnhalationsgase: weiß
  • Sonder-/Spezialgase: nicht festgelegt.

Diese Mantelfarben werden also mit den vorgeschriebenen Schulterfarben kombiniert. Die neuen Flaschen sehen dann zum Beispiel so aus:

  • Arbeitsluftflaschen: - grauer Mantel mit grüner Schulter
  • Atemluftflaschen: - gelber Mantel, Schulter schwarz/weiß

Wichtig: Die neue EU-Norm hat keinen Einfluss auf die verwendeten Gasflaschenanschlüsse. Sie gilt nicht für Feuerlöscher, Bündel- und Trailerflaschen sowie für Flaschen, die Flüssiggas enthalten.

Der Gefahrgutaufkleber

Die Farbgebung ersetzt keinesfalls den Gefahrgutaufkleber, der weiterhin als verbindliche Kennzeichnung des Gaseinhaltes gilt. Form und Gestaltung des Etiketts können je nach Hersteller variieren. Und bei Spezialgasen dürfen die Angaben wegen Platzmangels auch auf mehrere Aufkleber verteilt sein.

Auf das Etikett gehören folgende Angaben:

  • Risiko- und Sicherheitssätze
  • Gefahrzettel
  • Zusammenfassung des Gases oder Gasgemisches
  • Produktbezeichnung des Herstellers
  • EWG-Nummer (bei Einzelstoffen) bzw. das Wort „Gasgemisch“
  • Vollständige Gasbenennung nach der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS)
  • Herstellerhinweis
  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers

Grundlage ist hier die Technische Regel Gase (TRG) 270.

Fazit

Auf den ersten Blick erscheinen die vielen neuen Farbzuordnungen verwirrend. Das System ist aber gut strukturiert und verschafft einen besseren Überblick ­– und das schon aus der Ferne. Gerade unerfahrene Mitarbeiter dürften von der Auffälligkeit der neuen Flaschen profitieren. Es handelt sich hier also um einen echten Beitrag zur Betriebsicherheit.

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Autorin: Christine Lendt

Veröffentlicht:
2007-07-12

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