Chemikalienrecht
So ergänzen sich REACH und GHS
Rund eineinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten von REACH (Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals) stehen die Unternehmen in der EU einer weiteren Verordnung gegenüber, die sich mit dem rechtmäßigen Inverkehrbringen von Chemikalien befasst, das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS). Welche Überschneidungen und welche Unterschiede finden sich in diesen EU-Verordnungen? SIFATipp zeigt, wie sich REACH und GHS sinnvoll ergänzen.
So ergänzen sich REACH und GHS
Nicht verwirren lassen
Arbeitsschützer und Unternehmer werden in schöner Regelmäßigkeit mit neuen EU-Verordnungen konfrontiert und wundern sich vielleicht, warum nach REACH mit GHS eine weitere europäische Verordnung für den Bereich der Chemikalien zu beachten ist. Dies liegt zum einen daran, dass die Globalisierung der Märkte und der europäische Binnenmarkt eine Harmonisierung der Vorschriften und Gesetze erforderlich macht.
Zum anderen gibt es nicht nur eine Vielzahl an chemischen Stoffen, die gehandelt und genutzt werden, auch der Transport, die Lagerung und die Handhabung dieser Stoffe muss jeweils spezifisch definiert und geregelt werden, um die zahlreiche Gesundheits- und Umweltgefahren, die von bestimmten Chemikalien ausgehen können, so weit wie möglich zu reduzieren.
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Fokus der Verordnungen beachten
Warum nach REACH eine weitere EU-Verordnung im Bereich der Chemikalien erlassen wurde, wird am besten deutlich, wenn man sich die wesentlichen Eckpunkte von GHS und REACH einmal ansieht. REACH (Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals) stellt eine Neuordnung des EU-Chemikalienrechts dar. Die REACH-Verordnung gilt für alle chemischen Stoffe, seien es Chemikalien, die in der Industrie genutzt werden, oder aber chemische Stoffe im Privathaushalt.
Generell muss die Einhaltung von REACH für chemische Stoffe, von denen pro Jahr mehr als eine Tonne hergestellt oder eingeführt werden, durch den Hersteller oder Importeur dokumentiert werden, indem er eine Registrierung bei der EU-Chemikalienagentur (Europäische Agentur für chemische Stoffe in Helsinki, ECHA) vornimmt. Geschieht dies nicht, darf der entsprechende chemische Stoff in der EU weder hergestellt noch vermarktet (in Verkehr gebracht) werden. Dieses Prinzip wird auch als „no data, no market“ bezeichnet.
GHS-Verordnung ergänzt REACH-Verordnung
Die EG-GHS-Verordnung hingegen regelt die Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Gemischen (früher Zubereitungen). Die unterschiedlichen, nationalen Systeme sollen durch GHS weltweit vereinheitlicht werden, wobei die EU-Verordnung dies im Raum der EU umsetzt. Gefährliche Substanzen sollen durch standardisierte Symbole und Sätze auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern weltweit gleichartig bewertet und gekennzeichnet werden, ein wichtiger Fortschritt für den Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie den weltweiten Handel. Genau wie bei REACH sieht GHS die Verantwortung für die Einstufung und Kennzeichnung bei den Inverkehrbringern.
Mit der EG-GHS-Verordnung werden nach einer Übergangszeit diejenigen Bestimmungen von REACH sowie weiteren Verordnungen (Stoffrichtlinie, Zubereitungsrichtlinie) ersetzt, die sich mit Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien befassen. Damit verweist REACH dann auf die EG-GHS-Verordnung, wenn es um die Einstufung und Kennzeichnung geht, wie zum Beispiel bei
- dem Stoffsicherheitsbericht
- dem Zulassungsverfahren und
- der Informationsweitergabe entlang der Lieferkette.
Unterschiede nicht nur in den Zielen
Somit sind die EU-Verordnungen GHS und REACH also weder deckungsgleich noch widersprüchlich, sie haben allerdings andere Ziele und Ansatzpunkte. So gilt REACH vornehmlich für Stoffe und Stoffe in den Gemischen, während GHS Stoffe und Gemische selbst betrachtet. Zudem kennt GHS keine Mengenschwelle, wie dies bei REACH der Fall ist. Auch sind die direkten Ziele verschieden, wenn auch das Ziel einer höheren Chemikaliensicherheit letztlich bei beiden Verordnungen gleich ist: GHS möchte für eine weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung sorgen, REACH dagegen zu einer Kenntnis der Eigenschaften chemischer Stoffe und dem Austausch von gefährlichen Substanzen durch ungefährlichere Chemikalien beitragen, da besonders gefährliche Stoffe nach REACH ein Zulassungsverfahren durchlaufen müssen.
Helpdesks für REACH und GHS
Nachdem es mit dem REACH-Helpdesk der Bundesbehörden bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bereits positive Erfahrungen gegeben hat, wird es auch nationale GHS-Helpdesks geben. Das Zusammenspiel der beiden EU-Verordnungen würde ohne Zweifel einen gemeinsamen Helpdesk für Chemikalienrecht sinnvoll erscheinen lassen.
Entsprechender Bedarf an Aufklärung und Unterstützung besteht auf Seiten der Unternehmen, denn vieles wird durch die neuen Verordnungen klarer, einfacher wird es jedoch meist nicht.
Autor: Oliver Schonschek, Diplom-Physiker und Fachjournalist





