Document Actions
Der erste wichtige Termin der EU-CLP-Verordnung (GHS) steht kurz bevor: Ab dem 1.12.2010 müssen Stoffe nach den neuen Regelungen gekennzeichnet werden. Dies macht auch eine Anpassung des deutschen Chemikaliengesetzes erforderlich. Zwar gilt die EU-CLP-Verordnung (GHS) in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar, dennoch gibt es für einige Regelungen im Chemikaliengesetz Anpassungsbedarf.
Manuelle Desinfektionsarbeiten sind mit hohen Risiken für die Beschäftigten verbunden. Doch auch bei dem Einsatz einer Desinfektionsanlage gibt es einiges zu beachten, um die Beschäftigten bei dem Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen zu schützen. Informieren Sie deshalb die betroffenen Mitarbeiter.
Lösemittel sind entzündlich und gesundheitsgefährlich. Um den Arbeitsschutz zu gewährleisten, ist es entscheidend,
sie richtig zu verwenden und sicher zu lagern. In diesem Praxisbeispiel wird ein schlüsselfertiges System mit abgesaugten Waschtischen und Lager- und
Mischcontainern in Modulbauweise vorgestellt. Mit ihm werden alle sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllt.
Die Liste der nicht wassergefährdenden Stoffe ist kurz. Es handelt sich dabei meist um Feststoffe und Gase. Für den Großteil aller in der Industrie eingesetzten Stoffe heißt das: Eine mindestens schwache Wassergefährdung muss beim Einsatz dieser Stoffe berücksichtigt werden. Die gesetzliche Grundlage ist der Besorgnisgrundsatz nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), in dem die zu schützenden Gewässer und Böden verankert ist.
Bei der Beleuchtung am Arbeitsplatz kommen zunehmend Energiesparlampen zum Einsatz. Dabei gibt es aus Sicht des Arbeitsschutzes einiges zu beachten, wenn es um die richtige Wahl des Leuchtmittels geht. Doch auch bei der Lagerung, dem Transport und dem Wechsel von Energiesparlampen sollte auf die Arbeitssicherheit geachtet werden. Zerbricht eine Energiesparlampe, tritt Quecksilber aus.
Um ein sicheres Gesamtkonzept für die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten zu erhalten, müssen viele Gesetze, Regeln und Richtlinien berücksichtigt werden. Geprüfte und zertifizierte mobile Brandschutzmodulcontainer sind eine flexible, platzsparende Alternative zu gemauerten Gefahrgutlagern.
Im Amtsblatt der EU Nummer L 133 vom 31. Mai 2010 auf S. 1 ist die Verordnung (EU) Nr. 453/2010 der Kommission vom 20. Mai 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) veröffentlicht.
„Bei uns gibt es doch keine Gefahrstoffe, das hier ist doch kein chemischer Betrieb“, eine Meinung, die man nicht nur vor 20 Jahren auf Baustellen hören konnte, sondern leider auch heute noch.
Die Realität sieht anders aus: Etwa 30.000 verschiedene Gefahrstoffe werden in der gewerblichen Wirtschaft eingesetzt, viele davon auch am Bau.
Für die Beurteilung der Gefahrstoffkonzentration in der Umgebungsluft am Arbeitsplatz sind die sogenannten Arbeitsplatzgrenzwerte entscheidend. Deshalb sollten Arbeitgeber und Sicherheitsfachkräfte wissen, wo man die jeweiligen Arbeitsplatzgrenzwerte findet, wie die Gefahrstoffkonzentrationen gemessen werden und worüber Arbeitsplatzgrenzwerte eine Information geben und worüber nicht.
Der Ausschuss für Gefahrstoffe, der sich 2009 neu konstituiert hat, hat im November die ersten wesentlichen Beschlüsse der neuen Amtszeit gefasst. Sie betreffen unter anderem die GHS-Verordnung, einen Fragen-Antwort-Katalog zu REACH im Arbeitsschutz und die TRGS 559 "Mineralischer Staub".
- Vorteile für registrierte Nutzer
-
Als registrierter Benutzer von SIFATipp profitieren Sie von vielen Vorteilen:
- Vorlagen, Checklisten, Arbeitsmitteldatenblätter zum Download
- uneingeschränkte Nutzung des Bilderpools
- Teilnahmemöglichkeit an Gewinnspielen
- Vollen Zugriff auf die Rechtsvorschriften
Die Registrierung dauert nur einen Moment und Sie können im Anschluss sofort alle Vorteile nutzen.




