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GHS

Was die GHS-Verordnung für den Arbeitsschutz bedeutet

Einheitliche, harmonisierte Einstufungen und Kennzeichnungen von Chemikalien können ohne Zweifel einen wichtigen Beitrag für die Arbeitssicherheit, den Verbraucher- und Umweltschutz leisten. Nicht vergessen werden darf jedoch, dass die GHS-Verordnung alleine nicht die Sicherheit im Umgang, bei dem Transport und der Lagerung von Chemikalien erhöhen kann.

Gemäß GHS-Verordnung muss jedes Sicherheitsdatenblatt, jede Betriebsanweisung und jede Gefährdungsbeurteilung überarbeitet werden.

Gemäß GHS-Verordnung muss jedes Sicherheitsdatenblatt, jede Betriebsanweisung und jede Gefährdungsbeurteilung überarbeitet werden.

Mit der bevorstehenden Umstellung und Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien nach der GHS-Verordnung (auch CLP-Verordnung) wird die Gefahrenkommunikation in vielen Ländern der Erde verbessert.

Missverständnisse und Unklarheiten durch verschiedene Gefahrensymbole, aber auch unterschiedliche Einstufungen für ein und dieselbe Chemikalie können im Umgang, bei der Lagerung und insbesondere bei dem Transport von chemischen Stoffen und Gemischen verringert werden.

Dokumentationen müssen angepasst werden

Damit diese Vorteile aber auch den einzelnen Mitarbeiter erreichen, müssen die neuen Gefahrensymbole, Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien auch ihren Niederschlag in allen betroffenen Unternehmen finden, bei den Herstellern, den Importeuren, den Transportunternehmen, im Lager und bei jedem Anwenderbetrieb. Gefahrstoffverzeichnisse, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen, Etiketten und Gefährdungsbeurteilungen sind im Laufe der Übergangszeit zu überarbeiten. Aber mit der Dokumentation ist es nicht getan.

Änderungen müssen Mitarbeiter erreichen

Die geänderten Dokumentationen wie die Gefahrstoffverzeichnisse und Betriebsanweisungen müssen den einzelnen Beschäftigten in Schulungen und Unterweisungen erläutert werden. Dabei sollte insbesondere beachtet werden:

  • Piktogramme, die bereits ins Unterbewusstsein vorgedrungen waren, verändern sich deutlich, es kommen sogar neue Gefahrensymbole hinzu.
  • Durch geänderte Einstufungskategorien und Einstufungsgrenzen erfahren zahlreiche Stoffe eine Umstufung. So werden aus manchen als gesundheitsschädlich eingestuften Stoffen giftige Stoffe mit entsprechend geänderten Sicherheitsmaßnahmen und Unterweisungen.
  • Die bekannten R- und S-Sätze werden abgelöst, und neue Hazard Statements (H-Sätze) sowie Precautionary Statements (P-Sätze) sind zu beachten.
  • Neue Signalworte für Warnung und Gefahr müssen bekannt sein.
  • Bei der Lagerung von Chemikalien müssen die Auswirkungen der GHS-Verordnung auf Zusammenlagerungsverbote Berücksichtigung finden.

Nicht nur Inverkehrbringer sind gefordert

Auch wenn insbesondere Hersteller und Lieferanten von Chemikalien einen großen Teil der Umstellungsarbeiten zu bewerkstelligen haben, sind die Anwenderunternehmen ebenfalls in der Pflicht. Man denke nur an die Etikettierung von kleineren Gebinden beim Umfüllen von Chemikalien.

Hilfsmittel, die bislang bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung genutzt werden, benötigen eine rechtzeitige Aktualisierung, um die Änderungen durch GHS berücksichtigen zu können.

Übergangsfrist verschafft nicht nur Luft

Die Übergangsfrist bis zur verbindlichen Umsetzung der EU-GHS-Verordnung, die für Stoffe noch bis zum 01.12.2010 und für Gemische bis zum 01.06.2015 läuft, verschafft zumindest den Anwenderunternehmen, die nicht selbst Chemikalien herstellen oder vermarkten, noch etwas Luft.

Allerdings kann es durch die Möglichkeit, in der Übergangszeit eine Kennzeichnung und Einstufung nach dem bisherigen System (Stoff- und Zubereitungsrichtlinie) und nach dem neuen System (GHS-Verordnung) vorzunehmen, auch zu einem höheren Aufwand im Arbeitsschutz kommen, da das alte und das neue System bei den Beschäftigten bekannt sein müssen. Gerade bei Auszubildenden und neuen Mitarbeitern könnte dies anfangs zu Unklarheiten führen, wenn man nicht entsprechend gegensteuert.

GHS-Verordnung: Wissen und Handeln verbinden

Damit die GHS-Verordnung also im Arbeitsschutz wirklich ihre Ziele erreichen kann, reicht die harmonisierte Gefahrenkommunikation nicht aus:

  • Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen von den Änderungen erfahren und die Bedeutung und Unterschiede verstehen.
  • Neben den entsprechenden Schulungen und Unterweisungen sind zudem die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen und Schutzausrüstungen (PSA) entscheidend, damit man sich vor den kommunizierten Gefahren auch richtig schützen kann.
  • Auch eine harmonisierte Gefahrenkommunikation kommt ohne eine Kontrolle, ob die Sicherheitsmaßnahmen auch eingehalten werden, nicht aus.

Die GHS-Verordnung hilft somit dem Arbeitsschutz, ist aber auch eine Herausforderung für jeden einzelnen Betrieb.

 

 

Oliver Schonschek, Diplom-Physiker und Fachjournalist

Veröffentlicht:
2009-02-05

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