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Kennzeichnung von Chemikalien

Neue Kennzeichnung nach GHS kommt

Die verschiedenen nationalen Systeme zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien erschweren den weltweiten Handel und verwirren die Transportwirtschaft. Deshalb soll mit GHS ein weltweit einheitliches System zur Chemikalien-Kennzeichnung eingeführt werden. Nicht nur die Gefahrensymbole werden sich dadurch ändern, sondern auch bestimmte Einstufungskriterien und Grenzwerte sowie die Berechnung der Gemische. Doch einzelnen Verbänden und Umweltorganisationen gehen diese Änderungen nicht weit genug.

Die neue Kennzeichnung nach GHS wird kommen

Die neue Kennzeichnung nach GHS wird kommen

Entschluss zu GHS bereits in 1992

Die unterschiedlichen Systeme zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien werden bereits seit längerem kritisch gesehen, denn bestimmte Stoffe oder Gemische können in einem Staat als gefährlich eingestuft sein, in einem anderen jedoch nicht.

Die Schwierigkeiten für die Transportwirtschaft und den Arbeitsschutz im allgemeinen liegen auf der Hand. Deshalb wurde bereits 1992 auf einer UNO-Konferenz in Rio de Janeiro festgelegt, dass es ein weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien geben soll.

Als Wunschdatum wurde damals das Jahr 2000 angegeben. Die Konkretisierung der Forderungen in 2002 in Johannesburg legte als Zieltermin das Jahr 2008 fest.

Europa ist nun am Zug

Anfang April 2008 nahm der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments den Entwurf für das GHS mit geringen Änderungen an. In den kommenden Wochen finden voraussichtlich die abschließenden Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat statt, mit dem Ziel den Entwurf noch vor Juni 2008 anzunehmen.

Die GHS-Verordnung sieht eine Änderung der Richtlinie 67/548/EWG und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vor, mit der Sie sich aus Sicht der Arbeitssicherheit rechtzeitig befassen sollten.

Zwar werden Chemikalien weiterhin entsprechend ihrer Eigenschaften eingestuft, und auch die Unterscheidung von physikalischen Gefahren, Gesundheits­gefahren und Umweltgefahren bleibt erhalten, doch schon bei den Gefahrensymbolen gibt es deutlich sichtbare Änderungen.

Piktogramme werden neu gestaltet

So werden die bislang orange gefärbten Symbole im Sinne von GHS durch neue Piktogramme abgelöst, die die Form eines auf der Spitze stehenden Quadrats haben und sich durch ein schwarzes Symbol auf einen weißen Hintergrund mit rotem Rand auszeichnen. Vorgesehen sind standardisierte Piktogramme insbesondere für

  • Explodierende Bombe
  • Flamme
  • Flamme über einem Kreis
  • Gasflasche
  • Ätzwirkung
  • Totenkopf mit gekreuzten Knochen
  • Ausrufezeichen
  • Gesundheitsgefahr
  • Umwelt

Zusätzlich wird es das Signalwort Gefahr oder Warnung geben sowie einen Gefahrenhinweis (ähnlich den R-Sätzen) und einen Sicherheitshinweis (vergleichbar mit den S-Sätzen).

Gefahren werden nach Klassen und Kategorien unterteilt

Die genaue Art der Gefahren wird durch die sogenannten Gefahrenklassen näher beschrieben. Die GHS kennt dabei 16 Gefahrenklassen für physikalisch-chemische Risiken, zehn für die menschliche Gesundheit und eine für die Umwelt.

Zusätzlich ist eine EU-Gefahrenklasse zur Ozon-Schädlichkeit vorgesehen. Um die Gefährlichkeit innerhalb einer Klasse nochmals unterscheiden zu können, werden die Gefahrenklassen wiederum in sogenannte Gefahrenkategorien unterteilt.

Auch Berechnungen und Einstufungen sind betroffen

Neben der Vereinheitlichung der Kennzeichnung von Chemikalien wird auch die Ermittlung der Gefährdungen durch Stoffgemische harmonisiert. Bislang gültige Einstufungen von Stoffen und Stoffgemischen können sich verändern, da es zum Teil neue Grenzwerte für die Einstufungen geben wird, zum Beispiel bei der Einstufung als giftige Substanz.

Übergangsfristen beachten

Die neue Kennzeichnung wird mit der GHS-Einführung die bestehenden Symbole ablösen. Für die neue Einstufung der Stoffe nach GHS ist eine Übergangszeit bis Dezember 2010 vorgesehen, bei Stoffgemischen wird es wohl eine Übergangsfrist bis Juni 2015 geben. In der Zwischenzeit müssen auch die Sicherheitsdatenblätter entsprechend der neuen Einstufung abgeändert werden.

Neuregelung bereits in der Kritik

Verschiedene Verbände und Umweltorganisationen haben sich jedoch bereits kritisch über GHS geäußert. So wird eine Vorschrift zur Kennzeichnung der PBT-Stoffe (Persistent, Bioakkumulativ, Toxisch) angemahnt, die so nicht in der GHS vorgesehen ist.

Solche Stoffe sind besonders langlebig und sammeln sich in Lebewesen an. Zudem hat die EU auf die fünfte Gefahrenkategorie, die akute Toxizität, verzichtet. Kritiker fürchten deshalb einen schlechteren Informationsstand für EU-Bürger im Vergleich zu anderen Ländern.

Weiterhin gibt es für Stoffe und Stoffgemische im Bereich der wissenschaftlichen oder verfahrensorientierten Forschung nach der GHS keine Kennzeichnungspflicht, sofern die auf den Markt gebrachte Menge pro Jahr und Lieferant unter einer Tonne liegt. Umweltverbände halten dies für riskant.

Fazit: Neue Einstufung und Kennzeichnung nach GHS kommt

  • Das Globale Harmonisierte System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ist auf dem Weg, in der EU verabschiedet zu werden.
  • Deshalb sollten Sie sich aus Sicht des Arbeitsschutzes mit den neuen Regelungen zeitnah vertraut machen.
  • Neben den Gefahrensymbolen ist auch die konkrete Einstufung in Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien betroffen.
  • Insbesondere Gemische müssen deshalb neu berechnet und eingestuft werden.
  • Die Sicherheitsdatenblätter müssen ebenso harmonisiert und angepasst werden.
  • Entsprechende Prozesse im Unternehmen sowie die eingesetzte Software im Bereich der Chemikalienverwaltung müssen ebenso angegangen werden.

Oliver Schonschek, Diplom-Physiker und Fachjournalist

Veröffentlicht:
2008-04-29

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