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Gefahrstoffe

Wassergefährdende Stoffe sicher lagern

Die Liste der nicht wassergefährdenden Stoffe ist kurz. Es handelt sich dabei meist um Feststoffe und Gase. Für den Großteil aller in der Industrie eingesetzten Stoffe heißt das: Eine mindestens schwache Wassergefährdung muss beim Einsatz dieser Stoffe berücksichtigt werden. Die gesetzliche Grundlage ist der Besorgnisgrundsatz nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), in dem die zu schützenden Gewässer und Böden verankert ist.

Die Liste nicht wassergefährdender Stoffe ist kurz.

Die Liste nicht wassergefährdender Stoffe ist kurz.

Näher spezifiziert sind die zum Einsatz erforderlichen Sicherungsmaßnahmen in der Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VVVAwS) und den landesspezifischen Verordnungen über Anlagen
zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS). Länderspezifische Unterschiede sind vorhanden, in der Regel aber erst bei größeren Anlagen oder speziellen Fällen zu erkennen.

Allen gemein ist eine Forderung nach Schutzmaßnahmen beim Lagern und Umfüllen der wassergefährdenden Stoffe. Für den Anwender beginnt ein solches System meist mit einer Auffangwanne. Wichtig ist bei der Lagerung, dass das System ständig wirksam sein muss. Eine Barriere oder ein Schieber, die auch geöffnet sein könnten, dürfen in diesen Fällen nicht eingesetzt werden.

Zusätzlich müssen noch die folgenden Rahmenbedingungen gegeben sein: Das Auffangsystem muss generell mindestens 10 % der gesamt gelagerten Stoffmenge auffangen können, mindestens aber das Volumen des größten Gebindes. In Wasserschutzgebieten kann dies, wenn überhaupt erlaubt, auch auf bis 100 % der Lagermenge angehoben werden. Das System muss dem wassergefährdenden Stoff mindestens 72 h Widerstand leisten können. Dieser Wert ergibt sich aus der Zeitspanne des Wochenendes, in der keine Kontrolle stattfinden kann.

Die Dichtigkeit des Systems muß nachgewiesen sein

Das System muss leicht auf Leckagen und Beschädigungen überprüfbar sein und auch geprüft werden (Sichtkontrolle in regelmäßigen Abständen). Der Nachweis der Dichtigkeit kann nicht von jedem erbracht werden. Das Gesetz sieht hier spezielle Fachbetriebe vor, die eine Eignung zur Fertigung solcher Anlagen nachweisen können. Hier sei in erster Linie der Fachbetrieb nach WHG § 19 Anhang l genannt. Zusammen mit einem Schweißnachweis, einer lückenlosen Dokumentation (z.B. DIN EN ISO 9001) und einer Überwachung dieser Eigenschaften durch eine externe Organisation (z.B. TÜV, DEKRA) ist eine Grundvoraussetzung zur Erteilung dieses Siegels.

Nun muss der Betrieb seine verschiedenen Systeme noch nach Zulassung bauen. Für einfache, herkömmliche Auffangsysteme, wie z.B. eine Auffangwanne bis 1.000 Liter Volumen, reicht es aus, diese nach den Vorgaben der Stahlwannenrichtlinie (StawaR) zu fertigen. Es gibt hier neben einer vorgeschriebenen Mindestwandstärke der Wannen auch Vorgaben zum Freibord und, ganz wichtig, zur Prüfung aller Schweißnähte. In der Regel werden die Schweißnähte durch das Farbeindringverfahren (auch rot-weiß-Verfahren genannt) zu 100 % geprüft. Es kann daneben aber auch über eine Saugglocke geprüft werden. Nur dann darf eine Auffangwanne eingesetzt werden.

Nun sind jedoch nicht alle Wannen aus Stahl, da ein Auffangsystem aus Kunststoff gegenüber Säuren und Laugen besser geeignet und günstiger als z.B. Edelstahl ist. Hier greift die StawaR natürlich nicht und es muß ein anderer Weg gefunden werden. In diesen Fällen beantragt der Hersteller eine Zulassung für in Serie produzierte Produkte. Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird in Deutschland ausschließlich vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin vergeben. Diese Zulassung gilt dann für die ausgewiesenen Produkte und wird mit dem „Ü“- Zeichen versehen.

Für die meisten Firmen sind Gefahrstofflager im Außenbereich sehr interessant, weil damit kein teurer Produktionsraum verschenkt wird. Die zu lagernden Mengen sind meist in 200 Liter Fässern oder in 1.000 Litern KTC (Kubische Tank Container, engl. auch IBC genannt) vorrätig. Damit kein separates Dach gebaut werden muss, möchte man eine Wanne mit Regal für mehrere Ebenen und einen Wetterschutz anschaffen. DENIOS fertigt für diese Anwendungen standardisierte Container im westfälischen Bad Oeynhausen. Diese sogenannten Systemcontainer bieten neben der Komplettlösung ohne große bauliche Vorleistungen entscheidende Vorteile: Die Wanne ist Bestandteil des Systems und durch eine Zulassung vom DIBt als Gesamtsystem zugelassen. Die Einheit kommt in einem Stück und kann je nach Bedarf in Größe und Ausstattung variiert werden. Folgende Möglichkeiten der Ausführung sind möglich:

  • Verschiedene Fachhöhen für die unterschiedlichen Gebindegrößen
  • Diverse Größen bis hin zu 12 m langen Einheiten
  • Auffangwannen mit bis zu 100 % Auffangvolumen
  • Einlegewannen aus Kunststoff oder Edelstahl für korrosive Stoffe
  • Verschiedene Verschlusselemente, vom offenen Container mit Regendach, Schiebetore bis hin zum automatischen Rolltor
  • Isolierungen mit Heizungen oder Kühlung
  • Explosionsschutz für entzündbare Stoffe
  • Brandschutz F90 für die Lagerung von entzündbaren Stoffen in Gebäudenähe, etc.


Wenn die Mengen sehr groß werden, kann sogar ein Gebäude, bestehend aus diesen Containern entstehen, eine sogenannte Containeranlage. In diesen Anlagen werden meist verschiedene Systeme, für die jeweiligen Stoffeigenschaften speziell ausgerüstet, zusammen eingesetzt.

Der Einsatz am Praxisbeispiel

Für die Lagerung von Säuren und Laugen eines Lebensmittelbetriebes wurde die folgende Anlage konzipiert. Die Stoffe werden für die Reinigungsanlage der Maschinen (CIP- „cleaning in place“) benötigt. Im Prozess wird die Anlage durch Wasser, angereichert durch Säure und Lauge, abwechselnd gespült, um einer Verunreinigung/Verkeimung entgegenzuwirken. Die Stoffe werden in einem separaten Raum mit Kunststoff- Auffangwannen zudosiert.

Für die Bereitstellung der jeweils 4 KTC sollte ein Außenlager errichtet werden. Da die beiden Stoffe bei einer Havarie nicht zusammenlaufen dürfen, eine heftige chemische Reaktion wäre die Folge, musste eine Trennung der Lagerbereiche erfolgen. Dies wurde durch einen Systemcontainer mit 2 Auffangwannen, beide aus Kunststoff, gelöst. Der Container erhielt 2 Lagerebenen und war ca. 5 m breit. Als Verschlusselement sollten Schiebetore eingesetzt werden, da Torflügel in den Fahrweg hineingeragt hätten.

Weitere Forderungen aus den Stoffeigenschaften wie z.B. Entzündbarkeit oder Giftigkeit waren nicht gegeben. Man befand sich auch nicht im Wasserschutzgebiet und konnte somit auf eine weitere Sonderausrüstung verzichten. Es fand sich jedoch im Sicherheitsdatenblatt (SDB) der Hinweis, dass die Lauge keiner Frostwirkung ausgesetzt werden durfte. Aus diesem Grund wurde das System isoliert und eine Heizung installiert.

Die DENIOS AG bewegt sich bereits seit über 20 Jahren in diesem Bereich, deshalb wurde neben einer einfachen Rippenrohrheizung ein zusätzliches Aggregat installiert. Es handelt sich hierbei um einen Umluftventilator, der die sich im Deckenbereich ohne Lüftung anstauende warme Luft in den kalten unteren Bereich des Containers befördert. Durch diese Maßnahme konnte eine effektive und sichere Temperaturführung im gesamten Container gewährleistet werden.

Da dieser Container wie oben angesprochen über eine Zulassung vom DIBt verfügte, war die Genehmigung der Behörden reine Formsache, der Kunde hatte nur ein Fundament, den Stromanschluss und einen Anschluss für den Blitzschutz zu liefern, schon konnte eingelagert werden. Die DENIOS AG nennt dies: „plug and store“.

 

Guido Rötzgers, Denios AG

Veröffentlicht:
2010-07-21

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