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Asbest im Bau

Wo Sie Asbest trotz Verbots immer noch finden

Seit 1993 ist die Verwendung von Asbest in Deutschland verboten, seit 2005 auch europaweit. Damit sind die Gefahren durch Asbest jedoch nicht gebannt. Bei Umbauarbeiten kann es immer noch zur Freisetzung gefährlicher Asbest-Fasern kommen. Die BG Bau warnt deshalb vor Asbest als Gefahrstoff Nr. 1. Doch wo müssen Sie mit Asbest besonders rechnen?

Durch Asbest die teuerste Abrissbaustelle der Republik: der ehemalige Palast der Republik in Berlin

Durch Asbest die teuerste Abrissbaustelle der Republik: der ehemalige Palast der Republik in Berlin

 

Asbest noch immer weit verbreitet

Gefahren lauern oft an Stellen, an die man nicht direkt denkt. Wer glaubt, Asbest habe bis zu seinem Verbot nur als Spritzasbest, Asbestzement in Platten, Formstücken und Rohren oder in asbesthaltigen Dichtungen Verwendung gefunden, irrt leider. Oftmals unbekannt ist, dass viele Beschäftigte tagtäglich auf einem Bodenbelag gehen und stehen, der Asbest unter sich tragen könnte.

In den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts hatten asbesthaltige Bodenbeläge einen Marktanteil von etwa 20 Prozent. Bis Mitte der 80er Jahre wurden diese Bodenbeläge noch verbaut. Dabei handelt es sich um

  • CV (Cushion-Vinyl) Beläge und
  • Floor-Flex-Platten.

Bei diesen Belägen ruht die sichtbare Nutzschicht auf einer Asbestpappe als Tragschicht.

Zudem wurde Asbest eingesetzt als Füllstoff in

  • Farben
  • Isolierungen
  • Kleber
  • Mörtel und
  • Spachtelmassen.

Vorsicht bei Entfernung unbekannter Bodenbeläge

Wenn in Ihrem Betrieb Bodenbeläge ausgetauscht werden sollen und keine genaue Kenntnis über das verwendete Material herrscht, müssen Sie zu besonderer Wachsamkeit aufrufen. Zudem sollten Sie eine Materialprüfung veranlassen, um einen asbesthaltigen Belag ausschließen zu können. Würde der Belag unsachgemäß entfernt, kann im Fall der genannten Bodenbeläge die Asbestpappe aufreißen und winzige Asbestfasern freisetzen, die bei der Arbeit eingeatmet werden können.

Zudem verbreiten sich die Faser im ganzen Raum, unter Umständen im ganzen Gebäude, so dass die Asbestgefahr für alle Mitarbeiter und Besucher bestehen könnte. Besondere Gefahr besteht bei einem Abschleifen der Pappenreste. Überlassen Sie sämtliche Arbeiten bei Asbestgefahr einer spezialisierten Fachfirma, die auch die richtige Entsorgung veranlassen wird.

Fachfirmen beseitigen Asbestreste

Verschiedene Spezialfirmen haben die Sachkunde zur Beseitigung der asbesthaltigen Gefahrstoffe erworben. Dies geschieht insbesondere durch die Teilnahme an dem behördlich anerkannten Lehrgang gemäß TRGS 519. Diese Firmen halten für die gefährlichen Asbestarbeiten das richtige Personal, Know-how und die Geräte vor, um eine Gefährdung von Mitarbeitern, unbeteiligten Dritten und der Umwelt ausschließen zu können.

Etwa 3000 Anwendungsbereiche von Asbest bekannt

Die Verwendung von Asbest erstreckte sich jedoch nicht nur auf das Baugewerbe. Sie müssen also auch in anderen Industriebereichen mit Asbestgefahren rechnen. Dazu zählen unter anderem

  • der Kfz-Bereich bei Altfahrzeugen wegen asbesthaltiger Kupplungs-, Dichtungs- und Bremsbeläge und
  • der Haushaltwaren-Bereich bei Altprodukten mit Asbestpappen in Haartrocknern und Toastern.

Anzahl der mit Asbest befassten Betriebe ist hoch

Um einen Überblick über alle Firmen zu erhalten, deren Mitarbeiter auch heute noch mit Asbest in Kontakt kommen könnten, haben die Unfallversicherungsträger eine zentrale Erfassungsstelle für asbeststaubgefährdete Arbeitnehmer gegründet. Diese sogenannte ZAs ist bei der Textil- und Bekleidungs-Berufsgenossenschaft in Augsburg angesiedelt. Dort sind mehr als 14.000 Betriebe erfasst, die noch Umgang mit Asbest haben.

Wenn die Asbestgefahr unerkannt bleibt

Doch die Anzahl der tatsächlich mit Asbest umgehenden Betriebe ist ohne Zweifel höher. Nicht immer wird die Asbestgefahr erkannt. Sind die Baustoffe und Materialen, die Asbest enthalten können, den Arbeitnehmern in Ihrem Betrieb nicht bekannt, so werden auch keine Arbeitsverfahren eingesetzt, die die Staubbelastung minimieren können. Die Persönlichen Schutzmaßnahmen werden ebenso nicht ergriffen, wodurch es für die Arbeitnehmer und die späteren Nutzer des Gebäudes zu einer massiven Asbest-Belastung kommen könnte.

Achten Sie auf die Einhaltung der richtigen Arbeitsverfahren

Muss in Ihrem Betrieb zum Beispiel ein Bodenbelag, der Asbestpappe enthält, entfernt werden, so sollten Sie auf die Einhaltung des richtigen Arbeitsverfahren achten, das die Fachfirma einsetzen muss. Im Fall der Bodenbeläge finden Sie die entsprechenden Informationen in BGI 664 (Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten). Dort finden Sie Hinweise zu

  • Organisatorischen Maßnahmen
  • Arbeitsvorbereitung
  • Material
  • Arbeitsausführung
  • Schlussreinigung
  • Entsorgung
  • Verhalten bei Störungen und eine
  • Nutzerinformation.

Achten Sie jedoch immer auf eine aktuelle Auflage der BGI 664, da verschiedene Verfahren nach neuen Erkenntnissen aktualisiert wurden.

Asbestverbot gilt nicht weltweit

Leider bleibt festzuhalten, dass das Asbestverbot zwar europaweite Gültigkeit hat, nicht aber eine weltweite. So gibt es immer noch zahlreiche Lieferstaaten außerhalb Europas, die Asbest abbauen und verwenden. Sie können also insbesondere in einem Betrieb mit internationalen Niederlassungen nicht zwingend davon ausgehen, dass asbesthaltige Produkte in keinem Teil des Unternehmens mehr eingesetzt werden, oftmals jedoch ohne Wissen der zuständigen Leitung.

Fazit: Asbest ist auch heute noch der Gefahrstoff Nr. 1

Trotz des europaweiten Asbestverbots können Arbeitnehmer bei Sanierungen und Umbauarbeiten mit asbesthaltigen Baustoffen und Materialien in Berührung kommen. Bei Unkenntnis der Asbestgefahr besteht ein hohes Risiko für die Arbeiter, Dritte und die Umwelt, da keine entsprechenden Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Überlassen Sie deshalb Asbestsanierungen unbedingt spezialisierten Fachfirmen und informieren Sie die Belegschaft über die immer noch bestehenden Gefahren durch Asbest. Bei Asbestverdacht sind die Arbeiten sofort einzustellen und fachkundiger Rat einzuholen.

Autor: Oliver Schonschek, Diplom-Physiker

Veröffentlicht:
2007-09-06

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