Biologische Arbeitsstoffe
Worauf Sie bei Desinfektionsanlagen achten sollten
Manuelle Desinfektionsarbeiten sind mit hohen Risiken für die Beschäftigten verbunden. Doch auch bei dem Einsatz einer Desinfektionsanlage gibt es einiges zu beachten, um die Beschäftigten bei dem Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen zu schützen. Informieren Sie deshalb die betroffenen Mitarbeiter.
Biologische Arbeitsstoffe sind in vielen Branchen weit verbreitet
Insbesondere im Gesundheitsbereich und in der medizinischen Forschung gehört die Desinfektion zu den wichtigsten Hygienemaßnahmen. Die gezielten Maßnahmen zur Abtötung oder Inaktivierung von Krankheitserregern haben zum Ziel, die Verbreitung der Erreger und die Ansteckung von Patienten und Personal zu verhindern. Zur wirksamen Bekämpfung von Bakterien, Viren und anderen Erregern kommen chemische und physikalische Verfahren zum Einsatz, darunter spezielle chemische Desinfektionsmittel, die thermische Desinfektion und die Desinfektion mit UV-Strahlung.
Möglichst maschinelle Desinfektion
Nicht nur eine unzureichende Desinfektion ist gefährlich, auch die Desinfektionsarbeiten selbst können das Risiko steigern, dass sich die betroffenen Mitarbeiter mit Krankheitserregern anstecken. Nach Möglichkeit sollte eine Desinfektion in einem geschlossenen Automaten erfolgen, der eine Kontamination und Verletzung der Mitarbeiter und einen Kontakt mit dem Desinfektionsmittel vermeidet. Wenn eine manuelle Desinfektion stattfinden muss, sind dafür spezielle Aufbereitungsräume zu nutzen, die gut zu lüften sein und für keinen anderen Zweck genutzt werden sollen. Zudem brauchen die Mitarbeiter eine spezielle Schutzausrüstung (Körperschutz, Mundschutz / Atemschutz und Fußschutz).
Risiken auch bei maschineller Desinfektion
Alleine die Verwendung einer Desinfektionsanlage reicht jedoch nicht für die Unfallverhütung und den Gesundheitsschutz für die betroffenen Mitarbeiter. So besteht auch bei maschineller Desinfektion ein hohes Gesundheitsrisiko, zum Beispiel dann, wenn die kontaminierten Gegenständen vor der Desinfektion transportiert werden müssen, ein Umpacken für das Beschicken der Desinfektionsanlage notwendig wird, die Desinfektionsanlage selbst kontaminiert ist oder die Mitarbeiter keine umfassende Einweisung in die Bedienung des Desinfektionsautomaten erhalten haben. Auch nach der Desinfektion bestehen Gefahren für die Beschäftigten, da zum Beispiel bei der thermischen Desinfektion Temperaturen von mehr als 90 Grad erreicht werden und es bei dem Entladen der Desinfektionsanlage zu Verbrennungen kommen könnte. Auch Reste des Desinfektionsmittels dürfen nicht in direkten Kontakt mit den Beschäftigten kommen.
Vorsicht bei Desinfektionsanlagen
Informieren Sie deshalb die betroffenen Beschäftigten, dass
- eine persönliche Schutzausrüstung passend zur Art der Kontamination und zum Desinfektionsmittel genutzt werden muss,
- auch Desinfektionsanlagen kontaminiert sein können und regelmäßig einer mikrobiologischen Kontrolle unterzogen werden müssen,
- bei einem möglichen Transport und Umpacken von kontaminierten Material Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen,
- nur unterwiesene Bediener die Desinfektionsanlagen nutzen dürfen,
- die Betriebsanweisung dem Personal bekannt sein muss,
- Meldungen von Fehlfunktionen bei den Desinfektionsanlagen zu beachten sind,
- mögliche Undichtigkeiten bei den Desinfektionsanlagen sofort gemeldet werden müssen,
- die Desinfektionsvorgänge zu dokumentieren sind und
- Wartungen und Reparaturen an den Desinfektionsanlagen Aufgaben der Fachfirmen sind.
Weitere Informationen finden Sie unter anderem in
- Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250)
- Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst (BGR 206)
- Begasungen mit Ethylenoxid und Formaldehyd in Sterilisations- und Desinfektionsanlagen (TRGS 513)
Oliver Schonschek ist Diplom-Physiker und Fachjournalist





