Optiker
Arbeitsschutz bei Optikern
Augenoptiker leisten im Arbeitsschutz einen wichtigen Beitrag durch die Anfertigung spezieller Schutzbrillen. Doch wie sieht es mit der Arbeitssicherheit im Augenoptiker-Gewerbe selbst aus? Dieser Frage ist das Hamburger Amt für Arbeitsschutz nachgegangen. Dazu wurden 50 eigenständige Augenoptik-Betriebe befragt. Während die notwendige Ergonomie am Arbeitsplatz in vielen Betrieben bereits umgesetzt ist, besteht unter anderem Handlungsbedarf bei dem Umgang mit Gefahrstoffen.
Schutzbrille tragen!
Zahlreiche Augenoptiker bieten spezielle Lösungen zum Schutz der Augen an, darunter Arbeitsschutzbrillen oder auch spezielle Maskenbrillen zur Ausstattung individueller Brandschutzmasken oder ABC-Schutzmasken. Schließlich ist für den Maskenträger die eigene Glasstärke von entscheidender Bedeutung, um gerade in Gefahrensituationen immer eine gute Sicht zu haben.
Auch während zahlreicher Tätigkeiten wie Schleifarbeiten, Dreharbeiten, feinmechanische Arbeiten oder Laborarbeiten gilt es, die Augen optimal zu schützen, ohne die Produktivität der Mitarbeiter zu hemmen. Wenn man allerdings genau hinsieht, führen Augenoptiker viele solcher Tätigkeiten selbst aus.
So müssen auch Augenoptiker für eine Persönliche Schutzausrüstung und die notwendige Sicherheit sorgen, wenn sie und ihre Beschäftigten zum Beispiel
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Brillengläsern schleifen,
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mit Reinigungsmitteln umgehen,
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Lötarbeiten vornehmen,
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oder mit einer Poliermaschine arbeiten.
Bedarf für Maßnahmen im Arbeitsschutz
Das Hamburger Amt für Arbeitsschutz hat im Jahr 2007 eine Begehung von 50 einzelnen Augenoptikerbetrieben durchgeführt, um unter anderem den Fragen
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Wie wurde die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) umgesetzt?
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Wie wurde die Gefahrstoffverordnung umgesetzt?
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Wurden ergonomische Anforderungen erfüllt?
nachzugehen. An dem Projekt waren neben dem Hamburger Amt für Arbeitsschutz auch die Augenoptiker -Innung Hamburg, das ZEWU - Zentrum für Energie Wasser- und Umwelttechnik, die Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik sowie die Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution beteiligt.
Die Projektergebnisse wurden vor kurzem der Öffentlichkeit vorgestellt und zeigen den Bedarf für weitere Maßnahmen im Arbeitsschutz, gerade auch in den kleinen und mittleren Betrieben der Augenoptikerbranche.
Zusammenstellung der Untersuchungsgruppe wichtig
Um mit dem Arbeitsschutzprojekt möglichst aussagekräftige Informationen über die Augenoptikerbranche gewinnen zu können, wurden verschiedene Unternehmensgrößen und -formen berücksichtigt, darunter insbesondere
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Augenoptikerfirmen (Ketten) mit mehreren Filialen,
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kleinere selbständige Augenoptikergeschäfte (Einzelgeschäfte),
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selbstständige Augenoptikergeschäfte mit ausschließlich Teilzeitarbeitskräften.
Zudem war es wichtig, die verschiedenen Betreuungsformen im Arbeitsschutz, die in der Augenoptikerbranche vertreten sind, einzubeziehen, also das sogenannte Unternehmermodell, die externe sicherheitstechnische Betreuung, Alternativmodelle der Berufsgenossenschaften sowie den Einsatz einer internen Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Nachholbedarf bei Unterweisungen und Arbeitsmittelkataster
Während alle besuchten Betriebe technische Arbeitsmittel einsetzten, hatten weniger als die Hälfte der Augenoptiker Unterweisungen entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchgeführt oder durchführen lassen, obwohl immerhin 64 Prozent der Betriebe die entsprechende Verordnung kannten.
Ebenso war das häufige Fehlen eines Arbeitsmittelkatasters sowie die mangelnde Dokumentation spezifischer Gefährdungsbeurteilungen auffällig.
Gefahrstoffe nicht aus dem Blick verlieren
Der Umgang mit Gefahrstoffen sowie die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung bei Augenoptikern war ebenfalls Gegenstand der Untersuchung. Alle besichtigten Betriebe hatten entsprechenden Gefahrstoffumgang, jedoch fast die Hälfte verfügte über keine Betriebsanweisung über den Umgang mit Gefahrstoffen sowie über kein Verzeichnis der betrieblich genutzten Gefahrstoffe.
Entsprechende Unterweisungen dokumentierten nur 40 Prozent der Augenoptikerbetriebe der Untersuchungsgruppe.
Augenoptiker sollten also gerade hinsichtlich Gefahrstoffe nochmals ihr eigenes Vorgehen überprüfen. Zu den möglichen Gefahrstoffen zählen beispielsweise lösemittelhaltige Reinigungsmittel wie Aceton, Isopropanol, Reinigungsbenzin und Ethanol, Flussmittel beim Löten und lösemittelhaltige Lacke.
Vorsicht bei Lötarbeiten
Ebenso sollten Augenoptiker und ihre Beschäftigten bei Lotarbeiten besondere Vorsicht walten lassen. Die entstehenden Lötrauche müssen abgesaugt werden. Somit können die Lötarbeiten nur an Arbeitsplätzen durchgeführt werden, die über eine lüftungstechnische Anlage verfügen. Zudem kann es beim Löten zu Verletzungen der Haut, zur Schleimhautreizung und zu Verätzungen kommen.
Ergonomie weiter ausbauen
Vergleichsweise gut waren die Untersuchungsresultate hinsichtlich der ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze. Hier erfüllte nur jeder fünfte Betrieb nicht die entsprechenden Anforderungen. Dennoch sollten Augenoptiker weiterhin die Stühle und die Bildschirmarbeitsplätze regelmäßig kontrollieren und die Beschäftigten entsprechend über die richtige Sitzhaltung informieren.
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Oliver Schonschek, Diplom-Physiker und Fachjournalist





