Jobs zum Niederknien
Darauf müssen Sie beim Knieschutz achten
In einigen Berufen wird man auf die Knie gezwungen. Im Baugewerbe oder im Bergbau beispielsweise ist es keine Seltenheit, dass man 80% seiner Arbeitszeit auf den Knien verbringt. Für den Körper ist diese Haltung eine immense Belastung. So belastend, dass man sie eigentlich vermeiden sollte. Bei der Auswahl und dem Tragen von Knieschutz sollten Sie gewissenhaft vorgehen.
Achten Sie immer auf den richtigen Knieschutz
Prellungen, Blutergüsse und Schürfwunden holt man sich beim Hinknien schnell. Sie sind noch das kleinere Übel. Wer ohne Knieschutz arbeitet, wird sich bald mit ernsteren Erkrankungen herumschlagen müssen.
Dazu gehören Schleimbeutelentzündungen, Meniskusschäden oder Gelenkverschleiß. Übrigens: Es ist nicht gesünder sich hinzuhocken als sich hinzuknien.
So oder so, wer in einem Job arbeitet, wo sich das Hinknien über längere Zeit nicht vermeiden lässt, muss einen entsprechenden Knieschutz tragen.
Genormter Schutz
Der Knieschutz gehört zur persönlichen Schutzausrüstung Kategorie II im Sinne der Richtlinie 98/686/EWG. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den Knieschutz zu stellen. Und zwar nicht irgendeinen Knieschutz, sondern einen, der der Prüfnorm DIN EN 14404 entspricht (siehe Download).
Dabei wird besonders darauf geachtet, dass der Druck auf das Knie möglichst gering und gleichmäßig verteilt ist. Ein guter Knieschutz sollte aber nicht nur EN 14404 entsprechen, sondern auch mit dem CE-Zeichen ausgestattet sein. Das garantiert, dass die PSA den Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien der Europäischen Gemeinschaft entspricht.
Schutz nach Stufen
Laut Prüfnorm EN 14404 wird der Knieschutz für Arbeiten in kniender Haltung in vier Stufen unterteilt:
- Typ 1: Knieschutz, der von der Kleidung unabhängig ist. Das sind in der Regel Polster, die am Bein mit elastischen Bändern befestigt werden.
- Typ 2: Der Knieschutz wird mit bzw. in der Kleidung getragen. Die Polster werden in den dafür vorgesehenen Taschen der Arbeitshose befestigt oder sind dauerhaft mit der Hose verbunden.
- Typ 3: Dieser Schutz wird überhaupt nicht am Körper befestigt. Dabei handelt es sich um eine Art Auflage, die ein oder beide Knie schützt.
- Typ 4: Der Knieschutz ist mit Zusatzfunktionen ausgestattet, z. B. einer Aufstehhilfe oder Rollen.
Zur Info
Typ 3 und häufig auch Typ 4 sind keine PSA, sondern ein Kniegerät bzw. Knieprodukt. Sie müssen den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) entsprechen.
Geteilte Schutzarbeit
Das Knie muss entlastet und der Druck verteilt werden. So könnte man kurz und knapp die Kriterien zusammenfassen, die ein Knieschutz erfüllen muss. Doch ein bisschen mehr ist es schon. Denn eine PSA bringt nichts, wenn sie nicht richtig getragen wird.
Darauf sollte beim Tragen geachtet werden:- Der Knieschutz bedeckt Kniescheibe und Schienbeinhöcker vollständig.
- Die Belastung muss gleichmäßig verteilt sein.
- Der Knieschutz entspricht Ihren ergonomischen Anforderungen (Passform, Befestigung etc.).
- Am Knie befestigte Polster behindern nicht den Blutrückfluss, drücken weder auf das Wadenbeinköpfchen noch auf die Kniekehlen.
- Schutz vom Typ 1 und 2 verbleiben an Ort und Stelle. Sie müssen jede Bewegung problemlos mitmachen ohne zu verrutschen.
- Der am Körper befestigte Knieschutz ist nicht zu schwer.
- Der Schutz ist wasserfest und nimmt keine Flüssigkeiten auf (Verätzungsgefahr).
- Ihre Haut kommt nicht mit scharfen Kanten, Einkerbungen oder Ähnlichem in Berührung.
Der Schutz liegt in Ihrer Hand. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie gewissenhaft mit der PSA umgehen. Laut § 30 Absatz 2 der Unfallverhütungsvorschrift sind Sie verpflichtet, den Knieschutz vor dem Tragen in Augenschein zu nehmen. Sie müssen sich davon überzeugen, dass er in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Fallen Ihnen Mängel auf, müssen Sie diese melden. Auch in Sachen Pflege dürfen Sie sich keine Nachlässigkeiten erlauben. Reinigen Sie Ihren Knieschutz gemäß der Herstelleranweisung.
Wichtige Kennzeichen
Wie bereits erwähnt, ist Knieschutz als PSA bestimmten Richtlinien unterworfen. Darauf müssen Sie sich verlassen können. Damit Sie es auch überprüfen können, muss der Knieschutz mit entsprechenden Kennzeichnungen versehen sein:
- CE-Zeichen
- Herstellernamen oder der Name des bevollmächtigen Vertreters
- Artikel- und Typbezeichnung
- Prüfnorm (EN 14404) und Leistungsstufe
- Bei Knieschutz Typ 2 müssen Innen- und Außenfläche gekennzeichnet sein
- Informationsmaterial muss beiliegen
Fazit
Lassen Sie sich in Sachen Knieschutz nicht in die Knie zwingen. Verzichten Sie nicht auf die PSA und riskieren damit langwierige Gelenkerkrankungen, die sogar zur Berufsunfähigkeit führen können. Beim Tragen und der Auswahl müssen Sie Sorgfalt walten lassen – Ihrer Gesundheit zu Liebe.
Nicht vergessen
- Tragen Sie nicht irgendeinen Knieschutz, sondern nur einen, der normgeprüft ist und das CE-Zeichen trägt.
- Achten Sie auf eine optimale Passform. Abgesehen vom Tragekomfort kann nur eine gut sitzende PSA ihre Schutzfunktion wahrnehmen.
- Wählen Sie beim Knieschutz die richtige Leistungsstufe. Vielleicht ist in Ihrem Fall Typ 1 oder 2 nicht erforderlich, und es reicht eine Unterlage vom Typ 3.
- Wenn Ihnen Mängel am Knieschutz auffallen, sollten Sie diese melden. Ein beschädigter Schutz kann seine Aufgabe nicht mehr erfüllen.
- Gehen Sie sorgfältig mit Ihrer PSA um. Reinigen und handhaben Sie sie gemäß der Herstelleranweisung.
- Sobald körperliche Beschwerden auftauchen, sollten Sie Ihren Knieschutz auf Passform und eventuelle Schäden kontrollieren. Tritt keine Besserung ein, ist es ratsam, einen Arzt aufzusuchen.
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Petra Dietz, freie Journalistin






