Schutzkleidung
Das gilt es bei Persönlicher Schutzausrüstung zu beachten
Wenn auf der Arbeit Unfall- oder Gesundheitsgefahren drohen, dann muss entsprechende Schutzkleidung zur Verfügung stehen. Diese Persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss für die Arbeitnehmer kostenlos sein und natürlich, je nach Einsatzgebiet, bestimmten Anforderungen genügen. Bei allem, was die PSA anbelangt, ist die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung Persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV) maßgebend.
Die beste Persönliche Schutzausrüstung bringt wenig, wenn sie nicht richtig benutzt wird
Danach fällt unter Persönliche Schutzausrüstung jede Ausrüstung, die dazu dient, Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit abzuwehren. Das kann Schutzkleidung sein, die den ganzen Körper schützt, oder einzelne Körperteile, wie z.B. die Hand. Unter persönliche Schutzausrüstungen fallen aber nicht Arbeitskleidung und Uniformen, da sie nicht speziell der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienen.
Da die beste Persönliche Schutzausrüstung wenig bringt, wenn Ihre Leute nicht wissen, wie sie sie benutzen sollen, müssen Sie Ihre Mitarbeiter laut § 3 PSA-BV richtig unterweisen. Außerdem haben Sie für jede PSA Informationen über die richtige Nutzung in verständlicher Form und Sprache bereitzuhalten.
Persönliche Schutzausrüstung muss vor allem passen
Die Persönliche Schutzausrüstung sollte die Arbeit nicht gerade behindern oder gar selbst zur Unfallursache werden, z.B. weil die Angestellten über die zu langen Hosenbeine stolpern. Deshalb muss sie Ihren Beschäftigten individuell passen.
Da Schutzkleidung meist gewöhnungsbedürftig ist, sollten Sie Ihre Mitarbeiter die PSA vor dem ersten Einsatz einmal probetragen lassen. Dann kommen sie besser damit zurecht.
Grundsätzlich darf die Persönliche Schutzausrüstung immer nur von derselben Person benutzt werden. Wenn es aber partout nicht anders geht und mehrere Mitarbeiter die gleiche PSA benutzen müssen, haben Sie dafür zu sorgen, dass sie immer schön sauber ist. Außerdem dürfen keine Gesundheitsgefahren auftreten, z.B. weil sie einem der Mitarbeiter nicht richtig passt.
Wenn ein Beschäftigter mehrere Persönliche Schutzausrüstungen gleichzeitig benutzt, haben Sie diese Schutzausrüstungen so aufeinander abzustimmen, dass keine Ausrüstung in ihrer Schutzwirkung beeinträchtigt wird.
Persönliche Schutzausrüstung bewerten
Sie wissen, was Sie brauchen und haben sich schon etwas ausgesucht? Schön. Aber entspricht das gute Stück auch den Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen? Das muss eine Persönliche Schutzausrüstung nämlich nach § 2 PSA-BV tun.
Daneben sollte die Schutzkleidung der entsprechenden EN-Norm entsprechen. Und die CE-Kennzeichnung darf auch nicht fehlen.
Die BGR 189 schreibt dann noch vor, dass Name und Kennzeichen des Herstellers, Typenangabe oder Modellnummer sowie Größenangabe gut und dauerhaft auf der PSA erkennbar sein müssen.
Wenn Sie Chemikalien einsetzen, hat die Schutzausrüstung natürlich auch die entsprechenden Stoffe abzuhalten.
Fazit: Richtiges PSA-Management vermeidet Probleme
Benutzen Sie die Persönliche Schutzausrüstung immer so, wie es der Hersteller vorgibt. Erstellen Sie eine Betriebsanweisung, was das für eine PSA ist, wovor sie schützt, wie sie angelegt wird, wie lange sie getragen werden kann und welche Gefahren dem Träger beim falschen Gebrauch drohen.
Ansonsten gilt: Hegen und pflegen Sie die PSA gut. Sie sollten sie so lagern, dass sie nicht der Sonne oder Feuchtigkeit ausgesetzt ist. Denn dann kann sie unter Umständen schnell ihre Schutzwirkung verlieren.
Hygiene ist wichtig, auch bei der Persönlichen Schutzausrüstung. Reinigen Sie also wenn es nötig ist. Halten Sie sich dabei aber stets an die Vorgaben der Hersteller.
Besondere Vorsicht ist bei Schutzausrüstungen angebracht, wenn sie mit Gefahrstoffen in Berührung kommt. So müssen Kunststoffhandschuhe, die bei einem Chemikalieneinsatz zum Zuge kommen, hinterher entsorgt werden.
Ebenso wie Schutzkleidung für den begrenzten Mehrfacheinsatz. Der Begriff steht für nichts anderes als für Einweg.
| Checklisten zum Thema Persönliche Schutzausrüstung |
Sabine Philipp, Fachjournalistin






