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Hubladebühnen

Ideenwettbewerb zum Thema Absturzsicherung

Bei der Arbeit auf Hubladebühnen kommt es immer wieder zu schweren Stürzen. Wer sich dabei „nur“ den Knöchel verstaucht, hat noch Glück gehabt. Unfallursache ist oft eine fehlende Sicherung, es mangelt noch an praxisnahen Konzepten. Grund genug für die Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft (GroLa BG), einen Ideenwettbewerb zum Thema Absturzsicherung ins Leben zu rufen.

Hubladebühne am LKW

Hubladebühne am LKW

 

Welch fatale Folgen eine ungesicherte Hebekonstruktion haben kann, zeigt aktuell ein tragischer Unfall aus der Landwirtschaft: Eine 83-jährige Auftragsbäuerin aus Triftern (Niederbayern) stürzte am 24. September beim Apfelpflücken ab. Dabei zog sie sich so schwere Verletzungen zu, dass sie noch an Ort und Stelle verstarb.

Eigenbau mit tödlichen Folgen

Die Seniorin arbeitete mit ihrem Sohn und dessen Lebensgefährtin auf einer Obstbaumwiese. Um die Früchte auch von den oberen Ästen pflücken zu können, nutzte die Familie eine „Hebebühne“ der Marke Eigenbau: Auf die Frontladergabel eines Traktors war eine Plattform montiert, auf der die beiden Frauen standen. Der Sohn hob den Frontlader mit der Hydraulik auf und ab, um die Pflückerinnen in die jeweils gewünschte Höhe zu bringen. Dabei kam seine Mutter aus dem Gleichgewicht und konnte sich nicht festhalten – an der Plattform befand sich kein Geländer. Sie stürzte aus etwa drei Metern Höhe und fiel zunächst gegen eine der Stahlstreben des Frontladers, ehe sie auf dem Erdboden aufschlug. Dabei zog sich die Bäuerin schwere Kopf- und Genickverletzungen zu. Der herbeigerufene Notarzt konnte der 83-Jährigen nicht mehr helfen.

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Auch für den Sohn hat der Unfall schwere Folgen: Gegen ihn ermittelt die Kriminalpolizei wegen des Verdachtes auf fahrlässige Tötung. Nach vorläufigen Erkenntnissen hat der Landwirt die unsichere Frontlader-Konstruktion selbst gebaut und die Hydraulik bedient, als es zu dem Sturz kam. Um die Schuldfrage genauer klären zu können, haben die Ermittlungsbehörden Unfallsachverständige der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft eingeschaltet.

Aktuelle Studie belegt Risiken

Hubladebühnen sind Hebebühnen, die fest mit einem Fahrzeug verbunden sind und zu dessen Be- und Entladung dienen. Auch hier hat man das Gefahrenpotenzial offenbar unterschätzt. Eine Studie der Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft (GroLa BG) zeigt, dass das Unfallrisiko erheblich höher ist als bisher angenommen. Allein im Jahr 2005 ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich der GroLa BG rund 300 Unfälle, bei denen Beschäftigte von einer Hubladebühne stürzten.

Um genaue Informationen über die Ursachen dieser Unfälle zu erhalten, bohrten die Experten nach: Mit einem Fragebogen, den die betroffenen Unternehmen ausfüllen sollten, wurden 100 Unfälle genauer untersucht. Dabei ging es um den Zustand der Bühne, die Position von Mitarbeitern und Last zum Unfallzeitpunkt, die Art der Last und auch das Schuhwerk, das die Verletzten trugen. Das Ergebnis: Vielen Unfällen liegt ein typisches Muster zugrunde.

Typische Unfallfaktoren

Es waren immer die gleichen Faktoren, die mit den Unfällen zusammen hingen

- ein Mitarbeiter ging rückwärts, während er die Last zog

- die Verunfallten stürzten meist von der rechten oder linken Seite der Hubladebühne, seltener von der Stirnseite

- einige Mitarbeiter stürzten auch beim Gehen ohne Last oder vom Steuerplatz der Bühne

- Als Ladehilfsmittel wurden vorwiegend Hand-Gabelhubwagen und Rollbehälter, aber auch Elektro-Gabelhubwagen und Gabelstapler eingesetzt.

Mit Sicherheitsschuhen, aber ohne Geländer

Eine eher untergeordnete Rolle spielte es dagegen, ob die Hubladebühne beladen war oder nicht. Auch der Zustand der Oberfläche der Bühne stellte sich als wenig relevant heraus. Dabei sollte man doch meinen, dass Nässe und Glätte Unfälle begünstigen. Möglicherweise zeigte hier das Tragen der Schutzausrüstung seine Wirkung. Denn positiv fiel im Rahmen der Studie auf, dass fast alle Verunfallten Sicherheitsschuhe trugen. Nur: Das besten Schuhwerk bringt wenig, wenn die Ladebühne keine Absturzsicherung bietet.

Ideenwettbewerb zur Absturzsicherung

Überzeugende und praxistaugliche Sicherungskonzepte, so das Resümee der Experten, gibt es hier bislang noch nicht. Deshalb ruft die GroLa BG zu einem Ideenwettbewerb „Absturzsicherung an Hubladebühnen“ auf. Praxiserfahrene Fachleute aus allen Bereichen und Branchen, aus Unternehmen, Ingenieurbüros, Fachhochschulen und Universitäten können sich mit cleveren Konzepten beteiligen.

Gesucht wird die beste Idee für eine Absturzsicherung an Hubladebühnen. Das wichtigstes Kriterium ist Praxisnähe: Der eingereichte Vorschlag muss eine Lösung aufzeigen, die sich auch wirklich umsetzen lässt. Dem Sieger winkt ein Preisgeld in Höhe von 15 000 Euro. Obendrein wollen die Präventionsausschüsse der GroLa BG ein Budget in Höhe von 40 000 Euro zur Verfügung stellen, damit die prämierte Lösung erfolgreich realisiert werden kann.

Interessiert? Dann können Sie Ihre Idee bis zum 31. Januar 2008 einreichen. Alle Einzelheiten finden Sie auf den Internetseiten der GroLa-BG.

Stolperfallen bei Hubladebühnen

Achten Sie beim Betrieb von Hubladebühnen immer darauf, dass die Ladefläche des Fahrzeuges höher als die Laderampe ist. Denn bei einer niedrigeren Ladefläche entsteht am Ende der Bühne eine Stolperstelle für Personen, beziehungsweise eine Stoßkante für Transportmittel. Der technische Hintergrund: Hubladebühnen haben die Sicherheitsfunktion, dass sie in Aufwärtsrichtung nachgeben können („Schwimmstellung“). Das ist zum Beispiel erforderlich, wenn die Bühne auf der Rampe aufliegt und das Fahrzeug einfedert. Die Hubladebühne muss also beim Entladen eines Fahrzeugs – und der damit verbundenen Hochfederung der Fahrzeugladefläche – immer wieder abgesenkt werden, damit keine Stolperstelle am Ende der Bühne entsteht.

Wenn an der Rampe eine Ladebrücke zur Verfügung steht, kann die Hubladebühne auch unter die Ladebrücke geschoben werden. Ein Auflegen der Brücke auf die Bühne sollten Sie dagegen vermeiden. Denn dadurch entstehen lange, ungesicherte Absturzkanten an den Seiten.

Euronorm mit Lücken

Weitere Richtlinien für Hebebühnen finden Sie in der BGR 500 (Kapitel 2.10 / ab Seite 95). Außerdem fallen Hubladebühnen unter die EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG. Konkretisiert werden die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Richtlinie durch die europäische Norm EN 1756-1 „Hubladebühnen. Plattformlifte für die Anbringung an Radfahrzeugen. Sicherheitsanforderungen. Teil 1: Hubladebühnen für Güter“. Die Norm fordert eine Umwehrung der Plattform allerdings erst, wenn ein Absturzrisiko aus einer Höhe von mehr als zwei Metern besteht.

Fazit

Um die Absturzsicherung an Hubladebühnen ist es (noch) nicht so gut bestellt. Wie so oft sind es scheinbar harmlose Situationen, die zu Unfällen führen. Halten Sie Ihre Mitarbeiter immer wieder dazu an, hier nicht nachlässig zu sein, nach dem Motto „Was soll in der geringen Höhe schon passieren“. Denn auch bei einem Stolpern auf Treppenstufenhöhe kann ein Knöchel brechen. Achtsamkeit ist oberstes Gebot, vor allem wenn es hektisch zugeht.

 

 

Christine Lendt, Fachjournalistin

 

Veröffentlicht:
2007-10-08

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