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Arbeiten in der Höhe

Absturzsicherung, Auffangeinrichtung oder Anseilschutz?

Abstürze sind nicht nur sehr häufige Arbeitsunfälle, sie sind vor allem die weitaus gefährlichsten: Nach der Unfallstatistik der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) hängt jeder dritte tödliche Arbeitsunfall mit einem Absturz zusammen. Absturzsicherung hilft, Unfällen mit im schlimmsten Fall tödlichem Ausgang vorzubeugen. Was Sie bei Arbeiten in großen Höhen beachten müssen.

Absturzsicherung auf dem Flachdach

Absturzsicherung auf dem Flachdach

Sowohl die mögliche Absturzhöhe, als auch die Art, Dauer und Häufigkeit der Arbeiten sind wichtige Faktoren für die Auswahl der richtigen Schutzmaßnahmen.

Während wiederkehrende Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen oder in der Nähe von tiefen Löchern dauerhafte Einrichtungen wie Treppen, Laufstege mit Geländern und Arbeitsbühnen erfordern, kommen bei kurzfristigen Arbeiten Gerüste und Abdeckungen zum Einsatz.

Grundsätzlich wird zwischen drei Methoden unterschieden: Absturzsicherung, Auffangeinrichtung und Anseilschutz.

Absturzsicherung

Eine Absturzsicherung wie Umwehrungen oder Abdeckungen ist den anderen Schutzmaßnahmen vorzuziehen, weil sie alle Beteiligten kollektiv schützen und vor allem dem Herunterfallen vorbeugen.

Das leisten weder Auffangeinrichtungen noch Anseilschutz, denn sie verhüten nur schwerere Verletzungen im Falle eines Absturzes. Wenn es arbeitstechnisch möglich ist, sollten deshalb alle Absturzkanten mit Geländern gesichert sein, auch Löcher müssen entweder umwehrt oder abgedeckt werden.

Detaillierte Informationen zum Absturzsicherung bei Bauarbeiten enthält die Berufsgenossenschaftliche Information (BGI) 807 "Sicherheit von Seitenschutz, Randsicherungen und Dachschutzwänden als Absturzsicherungen bei Bauarbeiten“.

Auffangeinrichtungen

Bei bestimmten Arbeiten, wie zum Beispiel an Dachkanten, sind Umwehrungen technisch nicht möglich. In solchen Bereichen müssen deshalb Auffangeinrichtungen den Sturz aus großer Höhe verhindern.

Auffangeinrichtungen sind zum Beispiel Schutzgerüste, Schutznetze und Schutzwände, die ausreichend stabil sind, um die auftretenden Kräfte im Falle eines Absturzes aufzunehmen und abzuleiten.

Die Berufsgenossenschaftliche Information (BGI) 826 „Schutz gegen Absturz“ hilft bei der Auswahl und dem richtigen Einsatz von Auffangsystemen.

Anseilschutz

Nur wenn aus technischen Gründen weder Absturzsicherung noch Auffangeinrichtungen verwendet werden können, kommt die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz in Form eines Anseilschutzes zum Einsatz. Sie muss natürlich so verankert werden, dass sie auch das Gewicht des rutschenden und fallenden Menschen zuverlässig hält. Und: Wenn Anseilschutz verwendet wird, muss auch die Bergung gewährleistet sein.

Vor den Arbeiten muss klar sein, wie die Person im Falle eines Absturzes innerhalb von maximal 20 Minuten wieder sicheren Boden erreicht, die Rettungsausrüstung dafür muss bereit stehen. Alle Informationen zum Einsatz des Anseilschutzes enthält die Berufsgenossenschaftliche Regel (BGR) 198 „Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“.

Arbeiten ohne Schutzmöglichkeiten

Es liegt in der Natur der Sache, dass vor allem diejenigen gefährdet sind, die eine Absturzsicherung anbringen. Doch es gibt noch weitere Arbeiten, bei denen sich die Absturzgefährdung nicht immer beseitigen lässt:

 

  • Auf- und Abbau frei tragender Konstruktionen, zum Beispiel bei der Montage im Holz- oder Stahlbau
  • Gerüstbauarbeiten
  • Arbeiten an Freileitungen, Fahrleitungen und Antennenanlagen
  • Arbeiten an Brücken, Masten, Türmen und Schornsteinen
  • Arbeiten an Flutlichtanlagen

Bei diesen Tätigkeiten muss deshalb besonders darauf geachtet werden, dass die Person, die sie ausführt:

 

  • fachlich qualifiziert,
  • körperlich geeignet und
  • besonders unterwiesen wurde

Die BGI 504-41 beschreibt die notwendigen medizinischen Untersuchungen. Für Tätigkeiten mit Absturzgefahr sind neben einer medizinischen Erstuntersuchung vor der Arbeitsaufnahme regelmäßige Nachuntersuchungen nötig. Je nach Alter der Mitarbeiter müssen diese Nachuntersuchungen jährlich oder zwei- bis dreijährlich erfolgen. In diesen Fällen sind jedoch vorzeitige Untersuchungen nötig:

  • nach mehrwöchiger Erkrankung oder körperlicher Beeinträchtigung, die Anlass zu Bedenken gegen eine Weiterbeschäftigung gibt
  • nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen (z.B. bei befristeten gesundheitlichen Bedenken)
  • auf Wunsch eines Arbeitnehmers, der Bedenken gegen die Fortführung seiner Tätigkeit mit Absturzgefahr hat
  • wenn Hinweise auftreten, die aus anderen Gründen Anlass zu Bedenken gegen eine Weiterbeschäftigung geben

 

 

 

Fazit

Abstürzen von Grund auf vorzubeugen ist besser als Stürzende aufzufangen. Doch leider ist es nicht überall technisch möglich, mit Absturzsicherungen zu arbeiten. Achten Sie deshalb bei Auffangsicherungen ganz besonders darauf, dass sie einwandfrei ausgewählt und eingesetzt werden.

 Lisa Reisch, Fachautorin

Veröffentlicht:
2007-07-12

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