Prüfung der PSA
Ohne Dichtsitz taugt der Atemschutz nicht
Eine Grundanforderung an den Atemschutz ist, dass die Atemschutzmaske so dicht sitzt, dass eine Leckage ausgeschlossen werden kann. Andernfalls droht eine Exposition mit den Gefahrstoffen, gegen die der Atemschutz eigentlich schützen sollte. Sorgen Sie deshalb für eine zuverlässige Dichtsitz-Prüfung bei Atemschutzmasken.
Unsachgemäße Verwendung führt zu Arbeitsunfällen
Der Atemschutz muss sitzen
Die Gefährdungsbeurteilung, die Bestimmung der Gefahrstoffe am Arbeitsplatz und die Suche des geeigneten Atemschutzes und Filtertyps können vergebens sein, wenn die Atemschutzmaske nicht richtig sitzt. Dann drohen Leckagen und damit das hohe Risiko einer Exposition durch die Gefahrstoffe. Ein schlecht sitzender Atemschutz kann nicht nur die Gesundheit des betreffenden Mitarbeiters belasten, sondern letztlich auch seine Motivation, einen Atemschutz zu tragen.
| Mehr zum Thema Atemschutz |
Prüfung des Atemschutzes vorgeschrieben
Es gibt also gute Gründe, warum eine Prüfung des Dichtsitzes zu den vorgeschriebenen Atemschutz-Prüfungen gehört. Hinweise zur Kontrolle des Dichtsitzes finden Sie insbesondere in DIN EN 529 (Atemschutzgeräte - Empfehlungen für Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung - Leitfaden; Deutsche Fassung EN 529:2005), dort unter anderem im Anhang E (informativ) Beurteilen des Dichtsitzes von Atemanschlüssen.
Weiterhin zu beachten ist die BGR 190 (Benutzung von Atemschutzgeräten, Ausgabe November 2009). Dort wird die Bedeutung des Dichtsitzes beschrieben unter anderem bei den Auswahlprinzipien (Punkt 3.1.5.2). So heißt es dort: „Die hohe Schutzwirkung der aufgeführten Gerätetypen ist nur durch sorgfältige Beachtung aller für den Einsatz wichtigen Bedingungen zu erreichen, z.B. (…) Anpassen des Gerätes, wobei insbesondere auf einwandfreien Dichtsitz zu achten ist.“
| Mehr zum Thema Schutzmaske |
Ergonomie und Anpassung sind entscheidend
Wie bei jeder persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ist es also auch bei Atemschutzmasken entscheidend, auf die Ergonomie und Anpassung zu achten. Die BGR 190 gibt hierzu ausführliche Hinweise. Auch die Durchführung entsprechender Tests des Dichtsitzes wird in der BGR 190 erläutert.
So sieht ein passender Test für partikelfiltrierende Halbmasken oder Masken mit Partikelfiltern so aus, dass der Geräteträger mit angelegtem Atemanschluss einer mit Geschmacks- oder Geruchsstoffen als Aerosol, z.B. Bananenöl oder Saccharinlösung, angereicherten Atmosphäre ausgesetzt wird. Werden diese Stoffe vom Geräteträger nach einer gewissen Zeit wahrgenommen, ist der Atemanschluss für diesen Anwender so nicht geeignet. Eine Anpassung zur Optimierung des Dichtsitzes muss dann erfolgen.
| Mehr zum Thema PSA |
Prüfung ist auch Teil der Unterweisung
Stattfinden sollte die Dichtsitz-Prüfung auch im Rahmen der Unterweisung als Teil der praktischen Übungen, wie die BGR 190 aufzeigt. Dabei sollte auch auf die generellen Schwierigkeiten bei der Gewährleistung von dichten Atemanschlüssen eingegangen werden.
Mitarbeiter mit Bärten oder Koteletten im Bereich der Dichtlinien von Voll- und Halbmasken und filtrierenden Atemanschlüssen sind für das Tragen solcher Atemanschlüsse ungeeignet. Gleiches gilt für Mitarbeiter, die zum Beispiel aufgrund ihrer Kopfform oder von tiefen Narben keinen ausreichenden Maskendichtsitz erreichen können.
Empfehlung: Verwendung von Prüfständen und Test-Sets
Für die Prüfung der Sicherheit und des Dichtsitzes von Halbmasken stehen auch Prüfstände zur Verfügung, die von Spezialanbieter vertrieben werden. Erhältlich sind auch Test-Sets, die zum Beispiel aus einer Haube, einem Schulteranschluss, je einem Fläschchen Sensitivitäts- und Testlösung, Vernebelern und einer Gebrauchsanleitung bestehen. Bekannt ist ein solcher Test als sogenannter Fit-Test.
Dabei wird analog zu dem zuvor beschriebenen Test die Testlösung unter einer Haube versprüht, unter der sich die Testperson mit angelegtem Atemschutz befindet. Nur wenn die Testperson den Geschmack der Testlösung nicht wahrnehmen kann, sitzt die Schutzmaske richtig. Kann auch nach weiterer Anpassung kein Dichtsitz erreicht werden (wird also trotz Anpassung noch die Testlösung durch die Testperson geschmeckt), muss eine andere Lösung für den Atemschutz des betreffenden Mitarbeiters gefunden werden.
Was neben der Dichtsitz-Prüfung auch noch bei der Atemschutz-Kontrolle berücksichtigt werden sollte, finden Sie in der Checkliste als Download.






