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Handschuhe

Schutzhandschuhe – Anforderungen und Auswahlkriterien

Beim Umgang mit Gefahrstoffen geht es weniger um das Vermeiden von Verletzungen als um das Verhindern von Organerkrankungen. Gerade im Hinblick auf chronische, irreversible Erkrankungen sollte darüber hinaus beim Umgang mit Substanzen unbekannter Wirkung besondere Vorsicht geboten sein.

Schutzhandschuhe – Anforderungen und Auswahlkriterien

Schutzhandschuhe – Anforderungen und Auswahlkriterien

Der geeignete Schutzhandschuh

Untersuchungen zeigen, dass viele Unfälle aufgrund des ineffektiven Anwendens der Persönlichen Schutzausrüstung, aber auch durch Fehleinschätzung des möglichen Gefahrenpotentials entstehen. Hier sind ein hohes Maß an Erfahrung und Know-how gefragt, denn immer entscheiden letztlich die Auswahl und der sachgerechte Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung über deren Schutzwirkung und somit über die Gesundheit ihrer Anwender.

Nicht nur der Arbeitsstoff an sich spielt hier eine Rolle, sondern unter anderem auch die Menge, Kontaktart und -dauer, persönliche Anforderungen an den Tragekomfort (Griffgefühl), Sensibilisierungen, weitere tätigkeitsspezifische Merkmale wie Temperatur, mechanische Anforderungen, Gefahr von Schnitten etc.

Die Gefährdungsbeurteilung bildet damit die Basis für die Auswahl des geeigneten Handschuhs. Mit der Auswahl des geeigneten Schutzhandschuhs allein ist jedoch noch kein ausreichender Schutz des Anwenders gegeben. Wichtig ist die betriebliche Organisation der entsprechend der Gefährdungsbeurteilung getroffenen Maßnahmen. Dies beinhaltet die Dokumentation, die mündliche Unterweisung der Mitarbeiter und die Erstellung einer schriftlichen Betriebsanweisung.

Preis ist bei Schutzhandschuhen kein gutes Kriterium

Leider wird heute ein Schutzhandschuh oftmals nur aufgrund eines geringen Preises ausgewählt. Billigprodukte sind jedoch oft nicht gesetzeskonform gekennzeichnet. Sie werden aus qualitativ minderwertigen Materialien gefertigt und oft schlecht verarbeitet. Die Standzeiten sind in der Praxis entsprechend niedriger, was den Schutzhandschuh oftmals teurer macht, als sofort die bessere Qualität einzukaufen.

Nicht der Einkäufer ist verantwortlich für die Handschuhauswahl, sondern der Arbeitgeber oder eine befähigte Person (Betriebsarzt oder Sicherheitsfachkraft)! Ein guter Schutzhandschuh ist demnach an der einwandfreien Verarbeitung, einer guten Passform und der korrekten Kennzeichnung zu erkennen.

Auch sollten Serviceleistungen des Herstellers beachtet werden. Er sollte den Arbeitgeber aktiv in der Handschuhauswahl unterstützen, alle technischen Unterlagen liefern und seine Produkte auch kennen. Die europäischen Richtlinien bilden die Basis für die Angleichung der gesetzlichen Bestimmungen in den verschiedenen europäischen Staaten. Der Hersteller einer PSA ist verpflichtet, die Konformität mit den Forderungen der Richtlinien zu erklären. Er hat die Leistung des Produktes so darzustellen, dass es tätigkeits- und risikobezogen ausgewählt und damit optimal eingesetzt werden kann.

Normen für Schutzhandschuhe

Als Bezugs-Norm für Handschuhe gilt die EN 420. Sie legt die allgemeinen Anforderungen an Handschuhe fest. Sie gilt nur in Verbindung mit weiteren Normen, die die Leistungen der Handschuhe konkretisieren. PSA wird abhängig vom Risiko, gegen das sie schützen soll, in drei Kategorien eingeteilt. Je höher die PSA eingestuft wird, umso umfangreicher sind die Bedingungen, die bei der Herstellung zu beachten und im Produkt zu realisieren sind. Die Kategorisierung hat nichts mit der Schutzwirkung des Schutzhandschuhs zu tun. Sie ist für den Hersteller eine Vorgabe zur Kennzeichnung und Einhaltung der für sein Produkt geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Einfache PSA der Kategorie I soll Einsatz finden bei geringfügigen Risiken. Der Anwender selbst soll das Schutzvermögen des Handschuhs gegenüber minimalen Risiken beurteilen und selbst rechtzeitig bemerken, wenn seine Schutzwirkung nachlässt. Der Einsatz von Handschuhen der Kategorie I sollte kritisch hinterfragt werden. Diese Handschuhe haben ein derart geringes Schutzvermögen, dass ihr Einsatz nahezu überflüssig ist!

Zur Kategorie II zählen alle PSA, die weder in Kategorie I noch in Kategorie III einzustufen sind. Komplexe PSA der Kategorie III schützt vor tödlichen Gefahren oder ernsten und irreversiblen Gesundheitsschäden. Für diese Schutzhandschuhe wird ein nachweislich geeignetes Leistungsprofil sowie eine hohe Produktionsregelmäßigkeit verlangt. Erfüllt ein Handschuh die Mindestanforderungen der entsprechenden spezifischen Norm, so ist dies mit einem in der EN 420 definierten Piktogramm anzugeben.

Mehr über Schutzhandschuhe 

Frank Zuther
VDSI

Veröffentlicht:
2007-04-04

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