Schutz vor Gefahrstoffen
So finden Sie den richtigen Chemikalienschutzhandschuh
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit muss man auf viel gefasst sein: Wenn die Mitarbeiter ihre PSA endlich tragen, ist Prävention noch nicht unbedingt gewährleistet. Chemikalienschutzhandschuhe zum Beispiel sind so ein Thema für sich.
So finden Sie den richtigen Chemikalienschutzhandschuh
Die Beschäftigten haben regelmäßig mit Chemikalien zu tun. Aber jeder trägt seine Schutzhandschuhe, Hautschäden sind also kein Thema. Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube, wie sich kürzlich bei einem aktuellen Arbeitsschutz-Projekt zum Thema Chemikalien-Schutzhandschuhe herausstellte.
Der feine Unterschied
Alle fünf Finger dran und eine Gummischicht, das muss doch genügen. So denkt auch manch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Doch bei allen äußerlichen Ähnlichkeiten: Schutzhandschuh ist nicht gleich Schutzhandschuh. Entscheidend ist vielmehr die Art der verwendeten Gefahrstoffe. Aber auch die Tragedauer spielt eine Rolle.
Was ist ein Chemikalienschutzhandschuh?
Ein Produkt darf sich erst mit dem Titel „Chemikalienschutzhandschuh“ schmücken, wenn es vom Hersteller geprüft und entsprechend gekennzeichnet wurde, und zwar nach den Vorgaben der DIN EN 374 („Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen“). Doch selbst dann ist der Handschuh noch nicht universell einsetzbar, er muss erst noch genau auf die Chemikalie getestet werden, vor der er schützen soll. Das übernimmt ebenfalls der Hersteller. Mit der sogenannten „Durchbruchszeit“ gibt er an, wie lange der Handschuh einen bestimmten Gefahrstoff zurückhält. Aber es geht noch weiter.
Durchbruchszeit ist nicht gleich Tragedauer
Die Durchbruchszeit wird nach DIN EN 374 bei 23 Grad Celsius in einem Zeitraum von acht Stunden ermittelt. In der Praxis aber kann die maximale Tragedauer davon abweichen, bedingt durch mechanische Beanspruchung und höhere Temperaturen. Die Experten für Chemikalienschutzhandschuhe weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass Durchbruchszeit und maximale Tragedauer separat zu erfragen sind.
Die Gefährdungsbeurteilung als Basis
Grundsätzlich sind bei der Auswahl von Chemikalienschutzhandschuhen zu berücksichtigen:
- verwendete Stoffe oder Gemische (Sicherheitsdatenblatt!)
- Schutzwirkung gegenüber den eingesetzten Chemikalien
- Ausmaß und Dauer des Chemikalienkontakts (gelegentliche Spritzer oder Vollkontakt?)
- spezielle Anforderungen an den Handschuh (z. B. mechanische Stabilität, elektrische Leitfähigkeit
- persönliche Disposition des Handschuhträgers (besteht z. B. eine Allergie gegen Inhaltsstoffe des Handschuhmaterials?)
Voraussetzung ist also wieder einmal die Basisarbeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit: Eine umfassende Gefährdungsbeurteilung.
Das Sicherheitsdatenblatt gibt Auskunft
Informationen über den Handschutz finden Sie auch in den Sicherheitsdatenblättern der gelieferten Chemikalien. Sie sollten genaue Angaben zum Chemikalienschutzhandschuh enthalten: Material, Stärke, Durchbruchszeit beziehungsweise maximale Tragedauer.
Durchbruchszeiten für Einzelstoffe finden Sie auch in den Datenbanken der Handschuh-Hersteller. Für Gemische gibt es jedoch fast keine Angaben. Sollte das Sicherheitsdatenblatt keine konkreten Handschuheigenschaften aufführen, wird empfohlen, die Handschuh-Hersteller genau zu befragen. Die sollten Sie ohnehin bei der Auswahl verschiedener Chemikalienschutzhandschuhe zu Rate ziehen.
Wenden Sie sich an den Hersteller!
Auf keinen Fall, so lautet ein Fazit des Arbeitsschutz-Projekts, sollte Ihre erste Bestellung direkt aus dem Katalog, also ohne Rücksprache mit den Experten, erfolgen. Sprechen Sie als Arbeitgeber oder seine Fachkraft für Arbeitssicherheit vielmehr ausführlich mit dem Hersteller oder Lieferanten über die konkreten Bedingungen, bei denen Chemikalienschutzhandschuhe in Ihrem Betrieb eingesetzt werden. Erst dann können Sie gemeinsam festlegen, welcher Handschuh für welchen Mitarbeiter in Frage kommt. Bei Ihrer Anfrage können Sie zum Beispiel die Handlungsanweisungen nutzen, die im Rahmen des Projekts für Autolackierereien, Betankungsfirmen und Reedereien erstellt wurden.
Spätestens nach einer Schicht entsorgen
Oft unterschätzt wird auch das Thema Entsorgung: In den überwiegenden Fällen, berichten die Arbeitsschutz-Experten, gehört ein Paar Schutzhandschuhe spätestens nach einer Schicht in den Sondermüll. Bei längerer Verwendung durchdringen und zerstören die Chemikalien das Handschuhmaterial. Sie können dann die Haut schädigen und über die Haut in den Körper eindringen. Eine Ausnahme darf auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nur zulassen, wenn vom Hersteller eine spezielle Prüfbescheinigung vorliegt. Bestätigt das Dokument, dass die Schutzhandschuhe den Chemikalien länger standhalten, dürfen sie auch länger benutzt werden.
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