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Brandschutz

Unterweisung im Brandschutz

Eine der wichtigsten Aufgaben des Brandschutzbeauftragten ist eine gute Unterweisung der Kollegen in Sachen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz. Diese Unterweisung sollte gut vorbereitet sein. Nur, wie unterweise ich richtig?

Eine der wichtigsten Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten ist die Unterweisung

Eine der wichtigsten Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten ist die Unterweisung

Rechtliche Grundlagen
Unterweisungen, wie die zum Brandschutz, sind rechtlich vorgeschriebene Informationsveranstaltungen für Mitarbeiter. Vorschriften, die eine solche Unterweisung verlangen, sind zum Beispiel Unfallverhütungsvorschriften (unter anderem BGV D 15, BGV D 27), § 14 Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung. Die Pflicht zur Unterweisung deckt sich auch mit der „Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers“ nach § 81 BetrVG. Daraus kann folgender Merksatz abgeleitet werden: Es ist Pflicht jedes Vorgesetzten, seine Mitarbeiter zu unterweisen.

Hilfe für den Vorgesetzten

Obwohl die Vorschriften eindeutig festlegen, dass die Unterweisung vom Unternehmer zu verantworten ist, zeigt sich in der betrieblichen Praxis, dass die damit betrauten Vorgesetzten in vielen Fällen auf diese Aufgabe nicht ausreichend vorbereitet sind. Der Vorgesetzte braucht kompetente Unterstützung, wenn er pflichtgemäß seine Mitarbeiter über Brandgefahren und Schutzmaßnahmen sowie sicherheitsgerechtes Verhalten im Brandfall unterweisen will.

Der Brandschutzbeauftragte soll sich hier unterstützend einbringen, weil das zu seinen Aufgaben gehört. Dabei wird zwischen Erstunterweisung und Wiederholungsunterweisung unterschieden. Neu eingestellte Mitarbeiter erhalten eine Erstunterweisung vor Arbeitsbeginn. Kollegen, die ihren Arbeitsplatz innerbetrieblich wechseln, erhalten eine Unterweisung vor erstmaligem Einsatz am neuen Arbeitsplatz. Alle Beschäftigten sollen mindestens einmal jährlich eine Wiederholungsunterweisung zum Thema Brandschutz erfahren.

Gute Vorbereitung

Zu einer guten Vorbereitung der Brandschutzunterweisung gehören das Festlegen der Inhalte und die Beschaffung von Unterlagen, zum Beispiel Vorschriften, Unfallberichte, Betriebsanweisungen, Alarmpläne, Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzsymbole, kurze Lehrvideos, Folien, Kopiervorlagen etc. Ein Beispiel für die Agenda einer 30-minütigen Brandschutzunterweisung kann wie folgt aussehen:

  1. Verantwortung im Brandschutz (rund 5 min)

  2. Brandentstehung / Zündquellen (rund 4 min)

  3. Brandklassen / Löschen von Bränden (rund 4 min)

  4. Verhalten im Brandfall / Brandschutzordnung (rund 5 min)

  5. Flucht- und Rettungswege (rund 5 min)

  6. Verhalten bei Gebäuderäumung (rund 4 min)

  7. Fragen, Wünsche, Anregungen (rund 3 min)

Fazit

Bei arbeitsplatzbezogenen Unterweisungen hat sich bewährt, diese in Anlehnung an die Vier-Stufen-Methode aufzubauen. Die vier Stufen für eine Brandschutzunterweisung lassen sich wie folgt beschreiben:

  • 1. Stufe: Unterweisung vorbereiten,
  • 2. Stufe: Unterweisungsinhalte vorstellen bzw. vorführen,
  • 3. Stufe: Mitarbeiter wiederholen bzw. üben lassen und
  • 4. Stufe: Erfolg der Unterweisung überprüfen.

Zudem gibt es dafür unterschiedliche Hilfsmittel, wie z.B. die CDs "Ausbildungs- und Unterweisungsfolien für den Vorbeugenden Brandschutz" (Bestell- Nr. 4494) und "...für den Abwehrenden Brandschutz" (Bestell-Nr. 4496) von WEKA MEDIA. Damit lassen sich Ihre Brandschutzunterweisungen im Handumdrehen durchführen. Beide Werke liefern 300 sofort einsetzbare Folien und Spickzettel mit "Regieanweisungen", und sorgen für lebendige Schulungen über Computer und Beamer. Alle Vorlagen sind im Power- Point-Format zum Bearbeiten und individuellen Anpassen verfügbar.

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Jürgen Klauser

Veröffentlicht:
2007-02-14

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