Richtig unterweisen
Mit System vor Schaden bewahren
Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten darüber aufklären, welche Gefahren bei der Arbeit lauern und wie sie sie abwehren können. Das schreibt § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vor. Damit das Ganze auch fruchtet, sollten Sie systematisch vorgehen und die Unterweisung so interessant wie möglich gestalten.
Hilfen für die Unterweisung
Bei einer Unterweisung müssen Sie stets die spezifischen Gefahren im Blick haben, denen der Arbeitnehmer ausgesetzt ist. Falls es notwendig ist, müssen Sie die Schulungen regelmäßig wiederholen.
Eine Unterweisung steht auch dann an, wenn sich etwas Neues tut, z.B. weil Sie neue Arbeitsmittel oder Technologien einführen. Und zwar bevor der Mitarbeiter mit der Arbeit anfängt. Die Unterweisungspflicht haben Sie auch bei Zeitarbeitern.
Sollten Ihre Mitarbeiter eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen, müssen Sie sie natürlich auch vorher über den richtigen Gebrauch einweihen. Das steht so auch in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV). Außerdem haben Sie für jede PSA die erforderlichen Infos zur Benutzung in verständlicher Form und Sprache bereitzuhalten.
Unterweisung: mindestens einmal jährlich
Nach BGV A1 § 4 muss die Unterweisung mindestens einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden. Die ständige Wiederholung ist notwendig, da das Wissen um die Gefahren nach einer Weile nachlässt. Falls der Arbeitsplatz besonders gefährlich ist, sollten Sie häufiger unterweisen.
Als Arbeitgeber können Sie die Unterweisung entweder selbst durchführen, oder Sie beauftragen jemanden, der sich damit auskennt, wie z.B. den Vorarbeiter oder Meister. Wenn Sie diese Pflicht übertragen, sollten Sie das lieber schriftlich tun und die Details genau regeln.
Die ganzen Unterweisungen müssen während der Arbeitszeit stattfinden. Sie können Ihren Leuten also keine Texte geben und sagen „Lies dir das mal daheim gut durch“.
Bei der Unterweisung auf die Zielgruppe eingehen
Bei Arbeitnehmern zwischen 18 und 24 ist Unfallquote um 50 Prozent höher als in bei anderen Altersgruppen. Darauf weisen die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung hin. Die jungen Leute sind oft unerfahren und unterschätzen die Gefahr. Außerdem finden sie oft Gehörschutz & Co einfach uncool. Der Gesetzgeber wusste, warum er im Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend, § 29, eine Unterweisung in halbjährlichen Abständen fordert.
Besonders gefährdet sind auch Springer und andere Leute, die ständig ihren Arbeitsplatz wechseln. Berücksichtigen Sie das bitte bei Ihrer Unterweisung.
Fazit: Machen Sie sich ein Konzept
Gehen Sie nie ohne Plan an die Sache heran. Überlegen Sie sich vorher gut, was Sie sagen wollen und wie Sie das Ganze vermitteln wollen.
Denken Sie daran, dass bei ausländischen Mitarbeitern unter Umständen Kommunikationsschwierigkeiten dazu kommen können, da sie vielleicht nicht so gut der Sprache mächtig sind. Greifen Sie deshalb lieber zusätzlich auf Unterweisungshilfen in der jeweiligen Landessprache zurück.
Von Ihrem Vortrag bleibt mehr hängen, wenn Sie ihn ein wenig interessant gestalten, z.B. mit Folien, Filme und Bilder. Das lockert ihn ein wenig auf. Unsere Artikelserie gibt Ihnen Tipps für die Vorbereitung und Gestaltung der Unterweisung.
Oder nehmen Sie einfach den EasyTrainer. Das ist ein audiovisuelles Programm für Unterweisungen auf PowerPoint-Basis. Sie werden nicht nur mit den neuesten Informationen versorgt, die Sie jederzeit mit einem integrierten Spickzettel einsehen können.
Es gibt auch einen Abschlusstest und einen Unterweisungsnachweis. Die Dokumentation, die Sie für Ihre eigene Sicherheit immer machen sollten, ist also schon dabei. Da die PowerPoint-Dateien frei editierbar sind, können Sie die Folien zudem bequem an Ihre betrieblichen Gegebenheiten anpassen. Den EasyTrainer gibt es für die Erstunterweisung, für verschiedene Berufsgruppen und für bestimmte Arbeitsbereiche.
Sabine Philipp, Fachjournalistin





