Kollege auf Zeit
So weisen Sie Zeitarbeiter richtig ein!
Ihre Mitarbeiter und Kollegen wissen, wie sie Unfälle verhindern können. Sie sind sorgfältig eingearbeitet und mit allen Schutzeinrichtungen vertraut. Aber was müssen Sie als Arbeitsschützer beachten, wenn Ihr Betrieb Zeitarbeits-Kräfte einstellt? Damit Zeitarbeiter gesund und sicher durch den Arbeitstag kommen, müssen Sie schon im Vorfeld einige wichtige Fragen klären.
Zeitarbeiter sind besonders gefährdet
Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma sind besonders gefährdet. Sie müssen sich räumlich in einer völlig neuen Umgebung zurechtfinden. Sie kennen anfangs niemanden und müssen obendrein neue Tätigkeiten an einem ungewohnten Arbeitsplatz ausführen. Auch wenn sie nur für kurze Zeit bleiben, ist es wichtig, temporäre Mitarbeiter besonders sorgfältig einzuweisen.
Die Sicherheit der Mitarbeiter liegt den meisten Unternehmen am Herzen. Für ein gutes Zeitarbeits-Unternehmen gilt das in besonderem Maße, deshalb unterstützt es seine Kunden auch in Punkto Arbeitssicherheit. Anhand dieser Punkte erkennen Sie seriöse Unternehmen:
- Die erste und wichtigste Voraussetzung ist eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung.
- Der Mitarbeiter ist versichert, normalerweise bei der VBG – der Berufsgenossenschaft der Zeitarbeitsfirma.
- Das Unternehmen verfügt über qualifizierte Fachkräfte und kann entsprechende Referenzen und Nachweise für die Mitarbeiter vorweisen.
- Ein Disponent klärt vor Ort den Einsatzbereich und bespricht die Arbeitsbedingungen. Sein Interesse an der Sicherheit des Mitarbeiters sollte mindestens ebenso hoch sein wie das des Kunden.
- Der Disponent ist für den Zeitarbeiter und für Sie als Arbeitsschützer ständig erreichbar.
Arbeitsschutzvereinbarung - was muss rein?
Haben Sie ein vertrauenserweckendes Zeitarbeitsunternehmen gefunden, schließen Sie zunächst einen Arbeitsüberlassungsvertrag mit einer Arbeitsschutzvereinbarung. Damit regeln Sie folgende Fragen:
- Wo ist der Arbeitsplatz und was genau ist die Tätigkeit?
- Ist eine medizinische Voruntersuchung nötig und wer veranlasst sie? Dieser Punkt kann von beiden Seiten erledigt werden, muss aber geregelt werden.
- Welche Arbeits- und Schutzkleidung (PSA) wird benötigt und wer stellt sie? Einige Zeitarbeitsfirmen statten ihre Mitarbeiter mit persönlicher Schutzkleidung aus, in diesem Fall müssen Sie prüfen, ob sie ausreicht und Ihre internen Richtlinien erfüllt.
Im Unternehmen - was müssen Sie vorbereiten?
Bevor der oder Mitarbeiter der Zeitarbeitsfirma ihren ersten Arbeitstag haben, müssen Sie im Unternehmen die wichtigsten Weichen schon gestellt haben:
- Die notwendige Schutzkleidung steht zur Verfügung, ebenso ein Spind und Umkleidemöglichkeiten.
- Die anderen Mitarbeiter des Teams sind informiert, die Weisungsbefugnisse sind klar definiert.
- Sie haben eine Einweisungs-Checkliste erstellt, die auflistet, wie neue Mitarbeiter eingewiesen werden müssen und wer dafür verantwortlich ist.
Kollegen auf Zeit - wie integrieren?
Um dem neuen Mitarbeiter einen guten Start zu geben, muss er auch sozial integriert werden. Ein Zeitarbeiter hat nicht nur mit den üblichen Problemen neuer Mitarbeiter zu kämpfen. Er wird in absehbarer Zeit wieder verschwinden, daher wird er
- entweder erst gar nicht integriert, weil es sich nicht „lohnt“. Schließlich bleibt er nur eine bestimmte Zeit.
- er wird nie den Status „Einer von uns“ erreichen, weil er „nur“ ein Zeitarbeiter und damit ein Außenseiter bleibt.
Beugen Sie diesen Mechanismen vor, indem Sie schon im Vorfeld ein positives Klima schaffen. Machen Sie den zukünftigen Kollegen klar, dass es sich bei dem neuen Mitarbeiter um eine Entlastung und nicht um einen Konkurrenten handelt.
Stellen Sie den „Neuen“ allen Personen, die direkt mit ihm zusammenarbeiten, schon am ersten Tag vor. Vielleicht stellen Sie ihm einen Kollegen als Vertrauensmann an die Seite. Dieser wird ihm nicht nur fachlich weiterhelfen, sondern ihn auch schneller in das Team integrieren.
Der erste Tag - was ist wichtig?
Zeigen Sie dem „Neuen“ die wichtigsten Stationen im Betrieb:
- Fluchtwege, Notausgänge und allgemeine Schutzeinrichtungen wie zum Beispiel Feuermelder und Erste Hilfe
- Wasch- und Umkleideräume
- Pforte und Kantine
- Am Arbeitsplatz muss der Mitarbeiter sorgfältig mit allen möglichen Gefahren und den vorhandenen Schutzvorrichtungen vertraut gemacht werden.
- Besondere Schutzvorrichtungen müssen gegebenenfalls gemeinsam eingeübt werden.
Im Falle eines Unfalls: Was tun?
Erleidet der Mitarbeiter eines Zeitarbeitsunternehmens einen Unfall, müssen Sie sofort die Zeitarbeitsfirma informieren. Diese meldet den Unfall an die notwendigen Stellen.
Fazit
Der Arbeitsschutz für Zeitarbeitskräfte ist genauso wichtig wie für feste Mitarbeiter. Checklisten helfen bei der Vorbereitung, der Einarbeitung und der Kontrolle. Je besser und gründlicher der neue Mitarbeiter eingearbeitet wurde und je besser er in das Team integriert ist, desto geringer ist die Gefahr eines Unfalls.
| Pflichten des Entleihers |
Pflichten des Verleihers |
|---|---|
| Fachgerechte Auswahl des Vertragspartners |
Sicherheitstechnisch korrekte Auftragsannahme |
| Unterweisung in den Arbeitsbereich |
Erfassung der Qualifikation |
| Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung |
Allgemeine berufsbezogene Unterweisungen |
| Unfallmeldung an den Beleiher |
Untersuchung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen |
Autorin: Lisa Reisch





