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Missachten Mitarbeiter fortlaufend Sicherheitsanweisungen und verursachen dadurch Gefahren für Leib und Leben, kann es notwendig sein, die Betreffenden abzumahnen.
Wenn Sie in Ihrem Betrieb oder auf Ihrer Baustelle Fremdarbeiter beschäftigen, dürfen Sie die Einweisung nicht vergessen. Damit sie alle Gefährdungen berücksichtigt, ist ihre Basis eine gemeinsame Gefährdungsbeurteilung mit der Fremdfirma.
Unterweisung und Einweisung sind nicht einfach zwei Bezeichnungen für eine Arbeitsschutzschulung, sondern unterschiedliche Schulungsmaßnahmen. Trotzdem gehören sie eng zusammen, wenn die Gesundheit am Arbeitsplatz geschützt werden soll.
Viele Arbeitsschutzmaßnahmen scheitern daran, dass sich scheinbar niemand in der Gruppe an die Vorgaben hält. Nur wenn Arbeitsschutz zur Gruppennorm wird, steigt die Motivation der Mitarbeiter, sich der Mehrheit entsprechend auch an die Vorgaben zu halten. Nutzen Sie deshalb die Ergebnisse von Gruppen-Umfragen zur Sensibilisierung für mehr Arbeitsschutz.
Eine Unterweisung im Arbeitsschutz dient nicht der reinen Wissensvermittlung. Vielmehr soll sich das Verhalten der Mitarbeiter verändern, um die Arbeitssicherheit zu erhöhen und den Gesundheitsschutz zu verbessern. Nutzen Sie deshalb Selbst-Checks in Ihren Unterweisungen, um den Mitarbeiter ihr eigenes Verhalten vor Augen zu führen.
Die Schweinegrippe hat in Deutschland insbesondere eines erregt: öffentliches Aufsehen. Trotzdem war die Impfbereitschaft in der Bevölkerung gering. Möglichst viele Informationen über ein neues Risiko reichen also nicht aus, um einer Gefahr zu begegnen. Ein Rückblick auf die Risikokommunikation bei der Schweinegrippe kann hilfreich sein für Ihre zukünftige Unterweisung im Arbeitsschutz.
Die jährliche Sicherheitsunterweisung fällt häufig in Ihren Aufgabenbereich als Sicherheitsfachkraft, Brandschutz- oder Gefahrstoffbeauftragter. Doch schaffen Sie es zeitlich tatsächlich, alle Mitarbeiter einmal pro Jahr zu unterweisen? Und sind Sie sicher, dass alle die Unterweisung verstanden haben?
Berufskrankheiten sollten bei der Erstunterweisung, bei den regelmäßig wiederkehrenden Unterweisungen und insbesondere bei Auftreten von Berufskrankheiten im Betrieb besprochen werden. Dazu gehört auch die Frage, wann eine Erkrankung als Berufskrankheit bezeichnet wird und wann nicht.
Nicht nur auf der Baustelle drohen Stolperfallen, sondern auch bei der Baustellen-Unterweisung. Obwohl in der Bauwirtschaft mit zahlreichen Risiken und Gesundheitsbelastungen zu rechnen ist, kommen Unterweisungen in der täglichen Praxis mitunter zu kurz. Dabei spielt nicht nur der Termindruck eine Rolle, sondern auch methodische Fehler bei der Unterweisung.
Stromunfälle passieren im Vergleich zu anderen Arbeitsunfällen zwar eher selten, nehmen dafür aber mit höherer Wahrscheinlichkeit einen tödlichen Ausgang. Auch wenn bei der Ersten Hilfe nach einem Stromunfall jede Sekunde zählen kann, müssen die Ersthelfer zuerst an den Eigenschutz denken. Unterweisen Sie deshalb alle Mitarbeiter über die Erste Hilfe bei Stromunfällen!
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