Document Actions

Unterweisung

Was beim Thema Berufskrankheiten zu beachten ist

Berufskrankheiten sollten bei der Erstunterweisung, bei den regelmäßig wiederkehrenden Unterweisungen und insbesondere bei Auftreten von Berufskrankheiten im Betrieb besprochen werden. Dazu gehört auch die Frage, wann eine Erkrankung als Berufskrankheit bezeichnet wird und wann nicht.

Das Thema Berufskrankheiten sollte Inhalt der Unterweisung sein

Das Thema Berufskrankheiten sollte Inhalt der Unterweisung sein

Zahl tödlich verlaufender Berufskrankheiten gestiegen

Wie der im Januar 2010 erschienene aktuelle Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Unfallverhütungsbericht Arbeit“ (SUGA) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt, gab es in 2008 wieder mehr Verrentungen und mehr Todesfälle als Folge von Berufskrankheiten.

Fast zwei Drittel der Todesfälle stehen in Zusammenhang mit Asbest. Jede dritte Frühverrentung basiert auf einer psychischen Störung oder Verhaltensstörung, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit aufgetreten ist. Berufskrankheiten bleiben also ein wichtiges Thema und sollten in keiner Erstunterweisung fehlen.

Was unter einer Berufskrankheit zu verstehen ist

Machen Sie in der Unterweisung zuerst deutlich: Nicht jede Krankheit im Berufsleben ist eine Berufskrankheit. Vielmehr gelten nur die Krankheiten als Berufskrankheiten, die die Anforderungen aus § 9 Absatz 1 SGB VII erfüllen und somit in der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) genannt sind.

Im Einzelfall kann jedoch auch eine Entschädigung erfolgen und eine Krankheit wie eine Berufskrankheit behandelt werden, wenn wegen neuer Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft die Voraussetzungen für die Bezeichnung als Berufskrankheit vorliegen (§ 9 Absatz 2 SGB VII). Maßstab, ob eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt ist oder nicht, bildet jedoch nicht die sogenannte Europäische Liste der Berufskrankheiten, denn diese hat nur empfehlenden Charakter.

Nennen Sie häufige Berufskrankheiten und deren Folgen

Sie können natürlich die genaue Definition aus dem SGB VII nennen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es jedoch mindestens genauso hilfreich, wenn Sie Beispiele für Berufskrankheiten und deren Folgen nennen. Hierzu liefert Ihnen der SUGA-Bericht wertvolle Statistiken. Sie finden darin zum Beispiel, dass die am häufigsten in 2008 anerkannten Berufskrankheiten diese sind:

Die Berufskrankheiten, die in 2008 besonders häufig zur Aufgabe der schädigenden Tätigkeit geführt haben, waren dagegen

  • Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen
  • durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen
  • Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung
  • Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegerkrankungen

Beschreiben Sie die Berufskrankheiten Ihrer Branche

Die Liste der Berufskrankheiten zeigt, wie vielfältig die Erkrankungen sind, die durch eine berufliche Tätigkeit veranlasst sein können. Darunter sind durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten, durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten, durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte Krankheiten sowie Tropenkrankheiten, Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des Rippenfells und Bauchfells, Hautkrankheiten und Krankheiten sonstiger Ursache.

Für Ihre Unterweisung relevant sind die Berufskrankheiten, die für Ihre Branche bekannt sind, insbesondere aber solche, die bereits in Ihrem Betrieb aufgetreten sind. Bei BAuA finden Sie zu den einzelnen Berufskrankheiten Merkblätter, unter anderem mit Angaben zu den Gefahrenquellen, dem Krankheitsbild und der Diagnose.

Nutzen Sie dieses Material für Ihre Unterweisung, um aktiv zu werden gegen die Entstehung von Berufskrankheiten. Bleiben Sie aber nicht dabei stehen, sondern versuchen Sie, die genannten Gefahrenquellen im Betrieb aufzuspüren (Gefährdungsbeurteilungen) und gemeinsam mit dem Arbeitgeber diese abzustellen.

Mehr zum Thema Berufskrankheiten

Oliver Schonschek, Diplom-Physiker und Fachjournalist

Veröffentlicht:
2010-04-06

Diesen Artikel bookmarken bei...
Mister Wong del.icio.us Folkd Furl Google Linkarena oneview Yahoo MyWeb BlinkList YiGG Webnews

Vorteile für registrierte Nutzer
Als registrierter Benutzer von SIFATipp profitieren Sie von vielen Vorteilen:
  • Vorlagen, Checklisten, Arbeitsmitteldatenblätter zum Download
  • uneingeschränkte Nutzung des Bilderpools
  • Teilnahmemöglichkeit an Gewinnspielen
  • Vollen Zugriff auf die Rechtsvorschriften

Die Registrierung dauert nur einen Moment und Sie können im Anschluss sofort alle Vorteile nutzen.

jetzt registrieren…