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Stufenweise Sicherheit

Treppen: Darauf müssen Sie achten

Treppen sind in jedem Betrieb ein Sicherheitsrisiko. Manchmal stellen Baumängel eine Gefahr dar, manchmal eine all zu flotte Treppenbegehung. Kommt es zu einem Treppenunfall, erleiden die Betroffenen im besten Fall einen Schrecken und ein paar blaue Flecken. Schlimmstenfalls kommt es zu schweren Verletzungen, manchmal mit tödlichem Ausgang. In Sachen Treppensicherheit sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen gefragt.

In Sachen Treppensicherheit sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen gefragt.

In Sachen Treppensicherheit sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen gefragt.

Treppen dürfen nicht nach Lust und Laune errichtet werden. Sie sind eine bauliche Einrichtung und ihre Gestaltung unterliegt damit dem Bauordnungsrecht der Bundesländer. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine gerade, gewinkelte oder gewendelte Treppe handelt. Entscheidend ist, dass die Treppe Stufe für Stufe sicher ist.

Welche Anforderungen eine Treppe erfüllen muss, damit man von Treppensicherheit sprechen kann, ist in unterschiedlichen Arbeitsstättenrichtlinien festgelegt (z. B. ASR 17 / 1,2 „Verkehrswege“). Auch in Sachen Maße müssen gewisse Vorgaben eingehalten werden. Diese sind in der Norm für „Gebäudetreppen, Definitionen, Messregeln und Hauptmaße“ geregelt (DIN 18065).

Treppensicherheit in Zahlen

Unfälle auf und an Treppen sind nach den Statistiken der gewerblichen Berufsgenossenschaften rückläufig. Noch bis in die Achtzigerjahre ereigneten sich jährlich circa 60 000 meldepflichtige Treppenunfälle, davon 40 mit tödlichem Ausgang.

Seit der Jahrtausendwende sinken die Unfallzahlen kontinuierlich. So ist die Zahl der Treppenunfälle auf jährlich etwa 44 gesunken, davon waren weniger als zehn mit Todesfolge.

Dieser positive Trend ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass Treppen zunehmend sicherheitsbewusster und benutzerfreundlicher gestaltet werden.

Dennoch: Die Unfallzahlen sind zwar rückläufig, aber kein Grund zur Freude. Sie zeigen, dass es in Sachen Treppensicherheit immer noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Das gilt vor allem für die Benutzung.

Die meisten Treppenunfälle sind nicht die Folge von baulichen Mängeln, sondern „unsachgemäßer“ Benutzung. Die Treppengestaltung belegt beim Unfall-Ranking nur den zweiten Platz.

Treppenunfälle vermeiden

Das müssen Arbeitnehmer richtig machen

Kennen Sie das: Weil die Zeit knapp ist, hasten Sie die Treppe hinunter und überspringen hier und da mal ein paar Stufen. Schnell können Sie dabei stolpern oder ausrutschen. Selbstverschuldete Treppenunfälle lassen sich vermeiden, wenn ein paar simple Sicherheitstipps beachtet werden:

  • Immer mit der Ruhe

Egal, wie spät Sie dran sind, rasen Sie nicht die Treppe rauf oder unter, überspringen Sie keine Stufen. Schauen Sie nach vorne, und lassen Sie sich nicht ablenken. Simsen oder Zeitung lesen machen den Auf- oder Abstieg nicht gerade sicherer.

  • Treppentaugliche Schuhe

Es ist Ihre Pflicht als Arbeitnehmer, auf Ihre persönliche Sicherheit zu achten. Dazu gehört auch, dass Sie angemessen gekleidet sind. Sollten Sie also häufig eine Treppe benutzen, muss Ihr Schuhwerk auch treppentauglich sein. Zehensandalen, High-Heels oder Plateauschuhe sind das nicht.

  • Festhalten

Der Handlauf ist keine Dekoration, sondern eine wichtige und sinnvolle Sicherheitsausstattung. Benutzen Sie ihn, vor allem wenn Sie abwärts gehen. Hierbei kommt es nämlich zu den meisten Treppenunfällen. Mit einer Hand am Handlauf können Sie sich im Fall des Falles noch festhalten und Schlimmeres verhüten.

  • Bahn frei

Eine Treppe ist kein Abladeplatz - auch nicht für kurze Zeit. Der Verkehrsweg muss frei bleiben. Jeder abgestellte Gegenstand stellt eine Unfallgefahr dar.

  • Alles im Blick

Wenn Sie Gegenstände rauf- oder runtertragen, darf dadurch nicht die Sicht nach vorne versperrt werden. Gehen Sie lieber zweimal, oder bitten Sie einen Kollegen um Hilfe.

  • Mängel melden

Sollte Ihnen beim Treppengang ein Schaden auffallen, melden Sie diesen möglichst umgehend. Das können beispielsweise Ölflecken, ein wackliges Geländer oder eine defekte Beleuchtung sein.

Hier ist der Arbeitgeber gefragt

Zwar ist ein Großteil der Treppenunfälle selbstverschuldet, dennoch darf man die bauliche Gestaltung nicht außer Acht lassen. Auch hier können viele Fehler gemacht werden, angefangen bei der Materialwahl bis hin zur Stufenbreite und -höhe. Darum muss sich der Arbeitgeber kümmern. Er hat darauf zu achten, dass jede Treppe im Gebäude die Sicherheitsanforderungen erfüllt:

  • Sichere Stufen

Die Stufen sind das A und O beim Thema Treppensicherheit. Sie dürfen nicht zu steil oder zu niedrig sein, und die Trittfläche benötigt eine bestimmte (Schritt-) Länge.

Als besonders sicher haben sich Treppenstufen bewährt, die einen Auftritt von 29cm und eine Steigung von 17cm aufweisen. Stufen mit diesen Maßen erfordern vom Benutzer den geringsten Kraftaufwand.

Wichtig: Die Stufen müssen alle gleich groß bzw. hoch sein. Ideal ist es natürlich, wenn alle Treppen im Gebäude die selben Maße haben. Das erfordert für jede Treppe die gleiche Schrittlänge und sorgt so für einen rhythmischen Gehfluss.

  • Schön gerade

Wenn Sie bei der Treppengestaltung die Wahl haben, sollten Sie sich immer für einen geraden Treppenverlauf entscheiden. Lässt sich eine gewendelte oder gewinkelte Treppe nicht vermeiden, achten Sie beim Bau darauf, dass sich die Laufrichtung nur in eine Richtung ändert.

  • Angemessene Breite

Geizen Sie nicht bei der Treppenbreite. Lassen Sie sich beraten, wie breit die Treppe sein muss, damit sie von jedem sicher benutzt werden kann.

  • Podest errichten

Nach 18 Stufen sollte ein Treppenabsatz (Podest) folgen. Nicht früher, das bringt den Gehfluss durcheinander. Die Länge des Podestes muss dem im Steigungsverhältnis berücksichtigten Schrittmaß angepasst sein.

  • Rutschfest

Die Trittflächen müssen rutschfest sein. Das ist besonders wichtig, wenn eine verstärkte Rutschgefahr besteht, z. B. weil die Benutzer häufig nasses Schuhwerk tragen oder die Treppe Witterungseinflüssen ausgesetzt ist.

  • Sauber und sicher

Nur eine saubere Treppe ist auch eine sichere Treppe. Verschmutzte Stufen sind eine Einladung zur Rutschpartie. Aber auch die Reinigung selbst ist nicht ohne. Sie sollte daher möglichst durchgeführt werden, wenn die Treppe nur selten benutzt wird, z. B. abends oder frühmorgens.

  • Absturzsicher

Freie Treppenseiten müssen durch ein Geländer abgesichert werden. Die Maße sind unter anderem abhängig von der Absturzhöhe und müssen der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 12/1-3 entsprechen.

  • Sicheres Geleit

Handläufe sollen dem Benutzer ausreichend Halt bieten und über den gesamten Treppenlauf führen (auch über Treppenabsätze). Ein schönes Design spielt hierbei eine untergeordnete Rolle. Der Benutzer muss den Handlauf umschließen können. Übrigens: Ab vier Stufen gilt eine Treppe als Treppe. Ab dann muss diese auch mit einem Handlauf ausgestattet sein.

  • Sichtbare Stufen

Die Stufen, vor allem die Stufenkanten, müssen gut erkennbar sein. Dafür sorgt eine ausreichende Beleuchtung. Laut Arbeitsstättenrichtlinie ASR 7/3 muss diese eine Beleuchtungsstärke von 100 Lux betragen (gemessen in 0,20 m über der Stufe). Reicht die Beleuchtung alleine nicht, können die Stufenkanten zusätzlich farblich gekennzeichnet werden.

  • Keine Ablenkung

Auch wenn das Treppenhaus dazu verführt: Achten Sie darauf, dass dort keine Plakate, Spiegel, Infoblätter oder Ähnliches aufgehangen werden. Das sorgt nicht nur für Ablenkung, sondern unterbricht auch den Gehfluss der Benutzer.

Fazit:

In Sachen Treppensicherheit sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen gefragt. Jeder, der die Treppe benutzt, muss sich dazu zwingen, die Stufen ohne Hast und Eile zu begehen. Auch der Handlauf sollte genutzt werden.

In Sachen Treppengestaltung spielt die Sicherheit die wichtigste Rolle, erst dann kommt die „Formschönheit“. In modernen Bürogebäuden sieht man häufig Wendeltreppen. Diese werden weniger aus Platzgründen, sondern viel mehr aus optischen Gründen eingebaut. Die Treppen sind zwar architektonisch ansprechend, sicherheitstechnisch aber bedenklich.

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Petra Dietz, freiberufliche Fachjournalistin

Veröffentlicht:
2008-01-23

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