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Ab. 1. Dezember gilt für Chemikalien die Kennzeichnungspflicht gemäß GHS-Verordnung. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat jetzt das Poster "Umwandlungshilfe - Gesundheitsgefahren" veröffentlicht, das bei der Umwandlung von Einstufung und Kennzeichnung konkrete Hilfestellung gibt.
Einige Untersuchungen weisen darauf hin, dass bestimmte Kohlenstoff-Nanoröhren (Carbon Nanotubes, kurz CTN) ähnlich krebserregend sein könnten wie Asbestfasern.
Die Europäische Chemikalienagentur ECHA bietet am Samstag, 6. September, ein Webinar zur Registrierung unter REACH an. Teilnehmer lernen, wie häufige Fehler bei der Registrierung vermieden und die Arbeit mit der REACH-IT effektiver gestaltet werden kann.
Die Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung quecksilberhaltiger Energiesparlampen bewegt sich in Deutschland weiter auf einem beklagenswert niedrigen Niveau.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority – EFSA) hat ihren Abschlussbericht bezüglich der toxischen Wirkung von Zinkphosphid auf Säugetiere veröffentlicht.
Zum Thema Brandschutz bei Biogasanlagen haben der Arbeitskreis Sicherheit und die Unterarbeitsgruppe "Brandschutz" des Fachverbands Biogas e.V. ein aktuelles Merkblatt herausgebracht.
Der Verband der Europäischen Chemischen Industrie (European Chemicals Industry Council – CEFIC) hat eine Liste von Standardsätzen zusammengetragen, die potentielle REACH-IT Registranten beim Ausfüllen der Registrierungsunterlagen unterstützen soll.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ersucht jetzt Unternehmen und Alleinvertreter („Only Representatives“ – OR) zu überprüfen, welche Unternehmensgröße sie bei der Einreichung ihrer Unterlagen in REACH-IT erklärt haben.
Die neue Richtlinie 05 des FVLR gibt Planern und Errichtern Hinweise über die Planung, Auslegung und den Einbau von automatischen Rauchmeldern in Verbindung mit natürlichen RWA.
Deutsche Unternehmen können ihrer in der CLP-Verordnung stehenden Pflicht, Stoffe in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis zu melden, jetzt mit einem Online-Formular nachkommen.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen brauchen hinreichende Begründungen. Schließlich verursachen sie Kosten, können Risiken bergen und stellen, sofern sie eine Pflichtuntersuchung sind, auch einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten dar.
Für bestimmte Risiko-Berufe lässt sich die tägliche Dauer der Kniebelastungen durch Hocken oder Knien ab sofort besser bestimmen und es können gezielt Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Mit dem „Gesetzeskompass Arbeitsschutz und Umweltrecht“ haben Sie sofort den Überblick über die Zusammenhänge zwischen EU- und nationalem Recht. Dank dem übersichtlichen „WEKA-Wandplan“ haben Sie die wichtigsten Vorschriften auf einen Blick.
Die Arbeitsgruppe Brennbare Schüttgüter und Stäube, feste Brennstoffe der Abteilung II Chemische Sicherheitstechnik der BAM entwickelte in einem Forschungsvorhaben eine Methode, mit der das Gefährdungspotenzial der Selbstentzündung von großen Haufwerken ermittelt werden kann.





