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An der Einrichtung von Flucht- und Rettungswegen führt kein Weg vorbei

Laut Arbeitsstättenverordnung – darauf weist der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. hin – ist es Pflicht des Unternehmers, im Falle eines Brandes oder einer Explosion für eine geordnete Evakuierung der Arbeitsstätte zu sorgen, dazu im Vorfeld einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen und die darin beschriebenen Flucht- und Rettungswege für jeden ersichtlich zu kennzeichnen.

An der Einrichtung von Flucht- und Rettungswegen führt kein Weg vorbei

Flucht- und Rettungsplan

Wer nun meint, er hätte damit für alle Zeiten seine Pflicht erfüllt, der irrt. Auch die regelmäßige Kontrolle und Überwachung der Brandschutzeinrichtungen obliegt dem Unternehmer. Er kann diese Pflicht jedoch an einen Bevollmächtigten – im Idealfall an den Brandschutzbeauftragten – delegieren oder einen qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieb damit beauftragen.

Weder dürfen die Rettungswege als Abstellfläche missbraucht werden; noch dürfen die Ausgangstüren zugestellt sein – schließlich müssen diese sich jederzeit leicht öffnen lassen. Ein besonderes Augenmerk sollte auch den Rettungssymbolen gelten, die im Notfall – selbst bei schlechter Sicht durch Dunkelheit oder Rauch – klar und eindeutig den Weg weisen müssen, auf dem sich Mitarbeiter und Besucher in Sicherheit bringen können. Deshalb ist nicht nur die Funktion der Symbolbeleuchtung regelmäßig zu prüfen, sondern auch dafür zu sorgen, dass die Hinweisschilder nicht verstellt werden und weithin gut sichtbar sind.

Brandschutz-Fachbetriebe lichten den Dschungel der Bestimmungen

Die Vielzahl der Bestimmungen, die zum Beispiel in den Bauordnungen und Arbeitsstättenrichtlinien festgelegt sind, und die neben der maximalen Länge und Breite sowie der weiteren Ausgestaltung der Flucht- und Rettungswege eine Vielzahl weiterer Faktoren wie Bauweise, Nutzungsart oder Personenzahl berücksichtigen, macht es nicht leicht, sich im Dschungel der Bestimmungen zurechtzufinden. Bei ihrer Umsetzung helfen gerne auch die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe, die als technische Dienstleister im vorbeugenden Brandschutz ausdrücklich dazu berufen sind.

Weitere Informationen zum betrieblichen Brandschutz sowie die Adressen lokaler Anbieter sind bei der Geschäftsstelle des bvbf (Friedrichsstraße 18, 34117 Kassel) erhältlich.

Quelle: bvbf

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