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Neue Arbeitstättenregel

ASR A3.5 erfordert Schutzmaßnahmen gegen Hitze

Die neue Arbeitsstättenregel ASR A 3.5 setzt verbindliche Obergrenzen für die Temperatur am Arbeitsplatz fest. Einen rechtlichen Anspruch auf Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel hitzefrei haben die Mitarbeiter aber nicht.

ASR A3.5 erfordert Schutzmaßnahmen gegen Hitze

Einen direkten Anspruch auf hitzefrei haben Mitarbeiter durch die neue Arbeitsstättenregel ASR A3.5 nicht.

In der neuen am 23. Juni bekannt gemachten Arbeitsstättenregel ASR A3.5 ist für Außenlufttemperaturen von über +26 °C ein Stufenmodell mit Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten enthalten. Demnach können Beschäftigte bei Lufttemperaturen in Arbeitsräumen in den Stufen bis +30 °C bis +35 °C und auch darüber hinaus dort weiter tätig sein, vorausgesetzt der Arbeitgeber ergreift geeignete Schutzmaßnahmen.

"Trotz dieser neuen Regelungen gibt es für Beschäftigte keinen direkten Rechtsanspruch auf zum Beispiel klimatisierte Räume oder 'hitzefrei'", erklärt Dr. Kersten Bux.  Allerdings müssen Arbeitgeber im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen vor zu hohen Temperaturen festlegen und umsetzen, um die Auswirkungen hoher Temperaturen am Arbeitsplatz zu mildern. Je höher die Temperatur, desto größer die körperliche Beanspruchung und damit auch die Unfallgefahr.

Quelle: BAuA


 

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