BAuA: Bildschirmbrille ist nicht in jedem Fall sinnvoll
Eine spezielle Bildschirmbrille für PC-Arbeitsplätze ist nicht in jedem Fall sinnvoll. Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sollte die Brille nur angewendet werden, wenn bereits körperliche Beeinträchtigungen bestehen.
PC-Arbeitsplätze: Jeder Vierte leidet an brennenden oder tränenden Augen.
Mehr als 60 Prozent aller Berufstätigen in Deutschland sitzen täglich am PC. Laut einer Untersuchung der BAuA klagt jeder Vierte während oder unmittelbar nach der Arbeit über Beschwerden wie brennende und tränende Augen.
Eine Bildschirmbrille könne fallweise sogar der Arbeitnehmer übernehmen, wenn bereits Symptome wie Kopfschmerzen, verschwommene Sicht oder Tränen der Augen bestünden, so das Kuratorium Gutes Sehen e.V. in einer Presseerklärung. Allerdings sollte die Brille nach Angaben der BAuA nicht präventiv eingesetzt werden.
Ab 45 fangen die Probleme an
Gerade bei Menschen um die 45 Jahre können sich die Augen nicht mehr ausreichend auf Objekte in der Nähe scharf stellen. Eine Lesebrille ist für den typischen Leseabstand von circa 30 Zentimetern tauglich, der Monitor ist aber in der Regel auf Armlänge entfernt.
Auch Gleitsichtbrillenträger haben so ihre Probleme: Eine herkömmliche Gleitsichtbrille korrigiert zwar im für die Bildschirmarbeit wichtigen Sehabstand von etwa 70 Zentimetern – dies aber nur in einem schmalen Teil des Glases. Der Bildschirmarbeiter muss, um die Schrift auf dem Bildschirm durch den Mittelbereich der Gleitsichtbrille zu lesen, den Kopf heben und sich vorbeugen. Die Haltung ist unwillkürlich verkrampft und starr, es kommt zu Verspannungen in der Halswirbelsäule.
Bildschirmbrillen hingegen haben einen breiteren mittleren Sehbereich, so dass die Augen auch beim Blickwechsel zwischen Tastatur, Bildschirm und dem Kollegen am Nachbartisch scharf sehen. "Ist eine Bildschirmbrille nachweislich für den Job notwendig, übernimmt laut Arbeitsschutzgesetz § 3 der Arbeitgeber die Kosten," so Jörg Feldmann von der BAuA.
Bildschirmbrille: Eine Art PSA
So können sich Betroffene vom Betriebsarzt oder einem vom Unternehmen benannten Augenarzt untersuchen lassen. Zeigen die Ergebnisse, dass eine normale Brille für die Computerarbeit nicht geeignet ist, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine spezielle Bildschirmbrille: "Diese stellt dann eine Art 'persönliche Schutzausrüstung' dar," so Jörg Feldmann weiter. Dazu gehören alle Leistungen, die im Brillenrezept aufgeführt sind. Bei Sonderwünschen wie bestimmten Markengläsern, -fassungen oder Ausstattungen muss der Arbeitnehmer allerdings zuzahlen. Da die Verfahrensweise innerhalb der Unternehmen unterschiedlich gehandhabt wird, ist es ratsam, diese vorab mit dem Arbeitgeber abzustimmen.
Quelle: Kuratorium Gutes Sehen e.V. (KGS)





