Praxishilfe zum Thema Beleuchtung am Arbeitsplatz
Um gut sehen zu können, kommt es auf die richtige Beleuchtung am Arbeitsplatz an. Ist es zu dunkel oder zu hell, lassen sich Arbeiten nicht mehr sicher ausführen. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) enthält zwar die grundlegenden Anforderungen für die Beleuchtung von Arbeitsstätten, formuliert jedoch flexible Grundvorschriften als Schutzziele und allgemein gehaltene Anforderungen in Form von unbestimmten Rechtsbegriffen.
Mangelnde Beleuchtung am Arbeitsplatz taucht immer wieder in Unfallberichten auf
Als Hilfe für die Praxis wurden jetzt Informationen zum Stand der Regelsetzung in einem Forschungsprojekt zusammen gestellt. Die Ergebnisse wurden als Bericht FP 1988 "Beleuchtung von Arbeitsstätten - Stand der Regelsetzung" veröffentlicht.
Mangelndes Licht oder Blendung als Unfallursache
Die Einflussfaktoren seitens der Beleuchtung auf den Menschen sind sehr vielfältig. So trägt eine gute Beleuchtung am Arbeitsplatz auch dazu bei, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern.
In Unfallberichten tauchen Faktoren wie mangelhafte Beleuchtung oder Blendung immer wieder auf. Hier gibt es jedoch bislang keine systematische Erfassung des Zusammenhangs zwischen Unfallhergang und Beleuchtung.
Angesicht der Vielzahl von Normen und Regeln zur Beleuchtung am Arbeitsplatz stellt der Bericht den gegenwärtigen Stand gesetzlicher und untergesetzlicher Regelungen sowie der Normung auf dem Gebiet der Beleuchtung beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten systematisch zusammen.
Die Praxishilfe zum Thema Beleuchtung am Arbeitsplatz enthält
- die Anforderungen, die sich aus dem Arbeitsstättenrecht (ArbStättV sowie Arbeitsstätten-Richtlinien) ergeben
- die Regelungen der Unfallversicherungsträger (BGR, BGI)
- sowie die nationalen Normen für die Beleuchtung mit Tageslicht, die künstliche Beleuchtung und die Sicherheitsbeleuchtung ergeben.
Zudem geht die Studie auf angrenzende Rechtsbereiche, zum Beispiel das Bauordnungsrecht, sowie auf zusätzliche Informationsquellen für die Praxis ein. Gegenwärtig wird vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) eine Arbeitsstättenregel zur Beleuchtung erarbeitet.
Gütemerkmale für Beleuchtung am Arbeitsplatz
Darüber hinaus führt der Bericht die Anforderungen an die wichtigsten Gütemerkmale der Beleuchtung am Arbeitsplatz, wie beispielsweise Beleuchtungsstärke, Leuchtdichteverteilung, Begrenzung der Blendung auf. Dabei zeigt sich, dass einfache praxisnahe Beurteilungsmöglichkeiten für diese Gütemerkmale kaum vorhanden sind.
Hier wäre es sinnvoll, einfache Mess- und Bewertungsmöglichkeiten für die Gütemerkmale der Beleuchtung zur Verfügung zu stellen. Zudem sollten einfache Beurteilungskriterien entwickelt werden, die Untersuchungen zum Unfallgeschehen aufgrund unzureichender Beleuchtung ermöglichen.
Bericht FP 1988 der BAuA "Beleuchtung von Arbeitsstätten - Stand der Regelsetzung"; B. Görner, 47 Seiten.
Den Link zum Volltext finden sie hier.





