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Berufskrankheitenrecht

Berufskrankheiten-Verordnung geändert

Zum 1. Juli ist die 2. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung werden die Entschädigungsansprüche der Versicherten bei Berufskrankheiten weiter verbessert.

Berufskrankheiten-Verordnung geändert

Zum 1. Juli 2009 wurde das Berufskrankheitenrecht verbessert

So werden fünf neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen:

- Gonarthrose durch Tätigkeiten im Knien nach einer Gesamteinwirkungsdauer von mindestens 13.000 Stunden

- Blutkrebs durch Benzol

- Lungenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe nach Einwirkung einer bestimmten Lebensdosis

- Lungenfibrose durch extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen und Schweißgasen

- Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen


Darüber hinaus wird für die Berufskrankheit "Bergmannbronchitis" die rückwirkende Anerkennung zugelassen. Auch dann, wenn die Erkrankung vor dem bisher festgesetzten Stichtag 1. Januar 1993 eingetreten ist. So können langjährig erkrankte Bergleute entschädigt werden, die bisher an der Stichtagsklausel gescheitert sind.

Quelle: Bundesregierung

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