Beschäftigte sind in Zukunft besser vor künstlicher optischer Strahlung geschützt
Mit der neuen Verordnung zum Schutz der Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung, die am 27. Juli 2010 in Kraft getreten ist, sind bis dato drei EU-Arbeitsschutz-Richtlinien zu Lärm, Vibrationen und optischer Strahlung in nationales Recht umgesetzt. Die Umsetzung der EG-Richtlinie zu elektromagnetischer Strahlung steht noch aus.
Die Verordnung zu künstlicher optischer Strahlung ist am 27. Juli in Kraft getreten
Egal, ob in kleinen oder großen Betrieben, die Vorschriften der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung gewährleisten mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz für Beschäftigte am Arbeitsplatz.
Gesundheitsgefährdende künstliche optische Strahlung tritt insbesondere bei Schweißarbeiten, bei der Glas- und Quarzverarbeitung, bei der Metallherstellung und -verarbeitung sowie bei den immer häufiger anzutreffenden Laseranwendungen auf. Optische Strahlung aus künstlichen Strahlungsquellen (z.B. Laser oder UV-/IR-Strahlung) kann bei Exposition zu ernsthaften Augen- und Hautschäden führen und damit die Gesundheit und die Sicherheit von Beschäftigten an vielen Arbeitsplätzen gefährden. Kurzfristige Schädigungen zeigen sich beispielsweise in Form von Verbrennungen der Haut und Schädigungen an der Horn-, Binde- sowie der Netzhaut der Augen. Langfristig hohe Expositionen der Haut mit intensiver UV-Strahlung können Spätfolgen in Form von Hautkrebs auslösen.
Bei der Anwendung von Lasern ergibt sich ein hohes Gefährdungspotential für die Beschäftigten aufgrund der hohen Energiedichte der erzeugten Laserstrahlung. Bestrahlungen durch Hochleistungslaser führen ohne zwingend einzuhaltende Schutzmaßnahmen meist unmittelbar zu schwersten und irreversiblen Schädigungen der Augen und der Haut. Bei der Verwendung von besonders gefährlichen Lasern in den Betrieben schreibt die Verordnung daher konsequent die Anwesenheit eines sachkundigen Laserschutzbeauftragten vor. Die Anwendungs-gebiete sind vielfältig und sind zum Beispiel bei der Materialbe- und verarbeitung, in der Medizin oder bei der elektronischen Datenverarbeitung zu finden.
Die präventiven Maßnahmen der Verordnung sollen sowohl zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten als auch zur Kostensenkung bei den sozialen Sicherungssystemen beitragen.
Weiterführende Informationen zum Thema künstliche optische Strahlung:
- Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung
- Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) hat Informationen zur Exposition, zu Vorschriften, Grenzwerten und Schutzmaßnahmen zusammengestellt.
Quelle: BMAS




