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Ferienjob

Das müssen Ferienjobber beachten

Ferienjobs helfen, das Taschengeld aufzubessern, und gewähren frühzeitig Einblicke in die Arbeitswelt. Doch Schüler dürfen nicht jede Tätigkeit ausüben.

Das müssen Ferienjobber beachten

Wichtige Tipps, damit der Ferienjob hält, was er verspricht

Die Sommerferien stehen vor der Tür und damit die Zeit der Ferienjobs.

Es gibt ein breites Spektrum an Ferienjobs in den unterschiedlichen Branchen und mit verschiedensten Aufgaben, aber Schüler dürfen nicht jede Tätigkeit ausüben.

Unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Kein Ferienjob unter 14 Jahren?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet Kindern bis zum einschließlich 14. Lebensjahr zu arbeiten. 

Ausnahmen
  • Mit Zustimmung der Eltern dürfen Kinder über 13 Jahren bis zu zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten.
  • Im landwirtschaftlichen Bereich sind drei Stunden täglich innerhalb dieses Zeitraums erlaubt.

Voraussetzung ist, dass es sich um leichte Tätigkeiten handelt, wie z.B.  Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge sein.

Regeln für Ferienjobber zwischen 15 und 17 Jahren

Für Jugendliche, also 15- bis 17-Jährige, gibt es beim Jobben in den Ferien weniger Einschränkungen.

DGB-Bundesjugendsekretär René Rudolf :
„Aber auch hier sind einige Regeln zu beachten. Wenn die Jugendlichen noch schulpflichtig sind, dann dürfen sie nicht länger als vier Wochen pro Jahr in den Ferien jobben.

Denn ganz klar gilt: Schulferien dienen in erster Linie der Erholung.“

Wichtig:
Für Jugendliche ist schwere körperliche oder gefährliche Arbeit nicht erlaubt.


Dazu zählen

  • das Tragen von schweren Gegenständen,
  • das Hantieren mit Chemikalien oder
  • Akkordarbeit.

Die Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche darf nicht überschritten werden, auch nicht der Arbeitszeitraum zwischen 6 bis 20 Uhr.

Ferienjobber über 16 Jahre

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, wenn der Schüler oder die Schülerin bereits 16 Jahre alt ist. Sie dürfen im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten. Wochenendarbeit ist ebenfalls tabu – außer z.B. bei Sportveranstaltungen.

Ruhepausen für Ferienjobber

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt auch Fragen wie z.B. die Ruhepausen von unter 18-Jährigen:

Arbeitszeit
 Mindest-Pausenzeit
4, 5 – 6 Stunden/Tag
 30 Minuten
> 6 Stunden/Tag
  60 Minuten


Auch Ferienjobber sind unfallversichert

Die Arbeitgeber sind nicht nur verpflichtet, das Jugendarbeitsschutzgesetz einzuhalten. Sie müssen Ferienjobber auch über den Betrieb unfallversichern.

Was tun, wenn die gesetzlichen Regelungen nicht eingehalten werden?

In diesem Fall rät Rudolf den Ferienjobbern, sich zu wehren:
„Verstöße gegen die Arbeitsschutzgesetze für die Jugendlichen sind nicht einfach hinzunehmen. Betroffene sollten sich unbedingt an die örtliche Aufsichtsbehörde wenden.“

In der Regel sind das die Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz.

Wichtig für Ferienjobber: der Lohn!

Bei der Auswahl der Jobs empfiehlt Rudolf den Schülern, den Lohn im Blick zu behalten:
„Auch Ferienjobs sind Jobs, die fair entlohnt werden sollen. Für Ferienjobs ist es wichtig zu wissen, dass keine Beiträge zur Sozialversicherung anfallen. Wenn der Lohn allerdings über 896 Euro pro Monat liegt, werden Steuern fällig. Die werden allerdings normalerweise im nächsten Jahr wieder erstattet. Ratsam ist es, eine Lohnsteuerkarte abzugeben.“

Auf jeden Fall sollten die Schüler darauf achten, zu Beginn ihres Ferienjobs einen schriftlichen Vertrag zu bekommen, in dem die Aufgaben, Arbeitszeiten und der Lohn klar beschrieben sind.

Tipp:
Speziell für das Jobben in Restaurants, Kneipen und Hotels hat die DGB-Jugend eine Broschüre mit Tipps und Hinweisen für Schüler und Studierende herausgebracht.


Quelle: DGB

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