Document Actions
DGUV Vorschrift 2

Teilzeitbeschäftigte zählen voll

Pro Kopf oder nur anteilig – wie sind Teilzeitbeschäftigte bei der neuen Regelbetreuung zu berücksichtigen? Teilzeitbeschäftigte zählen bei der Berechnung der Einsatzzeiten für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt als „ganze“ Person.

Teilzeitbeschäftigte zählen voll

DGUV Vorschrift 2: Auch Teilzeitkräfte sind „ganze“ Personen

Das stellt der Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI) jetzt klar und beruft sich dabei auf das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen.

Rainer von Kiparski, VDSI-Vorstandsvorsitzender und Professor am Institut für Arbeitswissenschaft und Betriebsorganisation der Universität Karlsruhe, erklärt die Logik dahinter:
„Der Schutz des Menschen ist unteilbar. Ganz gleich, ob ein Arbeitnehmer 20 oder 40 Stunden in der Woche am Fließband steht, er ist denselben Risiken und Belastungen ausgesetzt.“

DGUV Vorschrift 2 falsch ausgelegt

Für Verwirrung sorgen die widersprüchlichen Aussagen der Unfallversicherungsträger zur DGUV Vorschrift 2.

Rainer von Kiparski:
„Einzelne Unfallkassen und Berufsgenossenschaften stellen es den Betrieben frei, Teilzeitkräfte bei der Regelbetreuung nur anteilig zu berücksichtigen. Das ist eine Falschauslegung der DGUV Vorschrift 2, die letztlich zu Lasten der Arbeitnehmer geht.“

Eine anteilige Berechnung reduziert die Einsatzzeiten für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt.

VDSI fordert offizielle Klarstellung

Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten fallen zwangsläufig pauschaler aus und gehen weniger auf individuelle Bedingungen oder Bedürfnisse ein. Der VDSI hat Kontakt zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem Spitzenverband der Unfallversicherungsträger, aufgenommen und auf die Problematik hingewiesen. Er fordert eine offizielle Klarstellung im Rahmen der Evaluation, die für die DGUV Vorschrift 2 geplant ist.

DGUV Vorschrift 2 - Hintergrund

Die DGUV Vorschrift 2 regelt die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung der Betriebe. Ihr Inkrafttreten am 01. Januar 2011 markiert einen Paradigmenwechsel im Arbeitsschutz – weg von pauschalen Einsatzzeitvorgaben hin zu mehr Handlungsspielraum und Bedarfsorientierung. Zudem fördert sie die Zusammenarbeit aller Beteiligten im Betrieb und sorgt branchenübergreifend für eine Gleichbehandlung von Unternehmen und Verwaltungen.

Über den VDSI

Der Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI) ist mit über 5.200 Mitgliedern der größte Verband für Arbeitssicherheit sowie Gesundheits- und Umweltschutz in Deutschland. Als Manager für Sicherheit und Gesundheit beraten VDSI-Mitglieder Unternehmer, Führungskräfte und Mitarbeiter, wie Gefahren und Belastungen am Arbeitsplatz nachhaltig reduziert werden können.

Quelle: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI)

Diesen Artikel bookmarken bei...
Mister Wong del.icio.us Folkd Furl Google Linkarena oneview Yahoo MyWeb BlinkList YiGG Webnews