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REACH

ECHA ersucht KMU zur Überprüfung ihrer Betriebsgröße

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ersucht jetzt Unternehmen und Alleinvertreter („Only Representatives“ – OR) zu überprüfen, welche Unternehmensgröße sie bei der Einreichung ihrer Unterlagen in REACH-IT erklärt haben.

ECHA ersucht KMU zur Überprüfung ihrer Betriebsgröße

KMU oder nicht KMU - das ist nun die Frage, die die ECHA sich bei vielen REACH-Unterlagen stellt.

Im Einklang mit der REACH-Gebührenverordnung überprüft die ECHA in absehbarer Zeit alle Fälle von Unternehmen, die sich als Kleinst-, Klein- oder mittleres Unternehmen angemeldet haben.

Nach der Satzung kann die ECHA solche Unternehmen auffordern, ihren KMU-Status zu beweisen; tun sie dies nicht, müssen die Unternehmen die vollen Gebühren nach der REACH-Verordnung zahlen, mindestens aber die Gebühren, die sich aus der bei der Überprüfung festgestellten Betriebsgröße ergeben.

Die ECHA beabsichtigt auch, demnächst eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für etwaige fehlerhafte KMU-Registrierungen einzuführen und zu erheben.

Zu diesem Zweck hat die Chemikalienagentur dem Management Board (MB) einen Entwurf vorgelegt, hierzu die Entscheidung und Genehmigung der Europäischen Kommission einzuholen.

Dort soll auch die genaue Höhe der Bearbeitungsgebühr festgelegt werden.

Die ECHA hat jetzt eine neue Seite für kleine und mittlere Unternehmen eingerichtet, mit deren Hilfe Unternehmen selbst online dahingehend prüfen können, ob ihre bisherigen Angaben mit der EU-Definition eines KMU übereinstimmen. Dort geben auch klare Leitlinien den Weg vor, falls Unternehmen ihren KMU-Status revidieren müssen.

Einstufung als KMU

KMU werden nach dem Schema der EU-Kommission wie folgt eingestuft:

  • Kleinstunternehmen
    haben weniger als 10 Beschäftigten und
    einen Umsatzerlös bis zu 2 Mio. € oder eine Bilanzsumme bis zu 2 Mio. €

  • Kleine Unternehmen
    haben bis zu 50 Beschäftigte und
    einen Umsatzerlös bis zu 10 Mio. € oder eine Bilanzsumme bis zu 10 Mio. €

  • Kleine Unternehmen
    haben bis zu 250 Beschäftigte und
    einen Umsatzerlös bis zu 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme bis zu 43 Mio. €

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Erich Leidenfrost

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