Erstes Sortiment für sichere Dacharbeiten zertifiziert
Die Otto Lehmann GmbH in Neutraubling bei Regensburg hat als erster Anbieter in Deutschland seine komplette Produktpalette von TÜV SÜD zertifizieren lassen. Obwohl die Normen DIN EN 516 und DIN EN 517 schon seit 2006 gelten, haben sich die Hersteller noch nicht auf die neue Regelung eingestellt.
Sichere Dacharbeiten: Jetzt hat das erste Unternehmen seine komplette Produktpalette zertifizieren lassen.
Dachtritte, Laufroste und Dachhaken ermöglichen Dachdeckern, Schornsteinfegern und anderen „Dacharbeitern“ ein sicheres Begehen des Daches. Aufgrund des hohen Gefährdungspotenzials stellt der Gesetzgeber hohe Anforderungen für den Marktzugang solcher Einrichtungen. Die harmonisierten Normen DIN EN 516 und DIN EN 517 schreiben nicht nur die CE-Kennzeichnung vor, sondern auch die Erstprüfung der Produkte durch eine benannte Prüfstelle.
"Obwohl die genannten Normen bereits in deutsches Recht überführt worden, haben die Hersteller bisher nicht darauf reagiert", so der Leiter der Prüfstelle von TÜV SÜD Industrie Service, Dr.-Ing. Ralf Schirmer.
Die Otto Lehmann GmbH in Neutraubling bei Regensburg hat nun als erster Anbieter in Deutschland alle Einrichtungen zum Betreten des Daches und alle Sicherheitsdachhaken von TÜV SÜD nach DIN EN 516 und DIN EN 517 prüfen und zertifizieren lassen. Zudem hat das Unternehmen ein Qualitätssicherungssystem eingerichtet, um auch die Serienproduktion lückenlos kontrollieren und dokumentieren zu können.
Erstprüfung und Produktionskontrolle sind vorgeschrieben
TÜV SÜD Industrie Service ist die erste – und im Moment auch einzige – benannte Prüfstelle für Einrichtungen zum Betreten des Daches (DIN EN 516) und Sicherheitsdachhaken (DIN EN 517) in Deutschland. Im Rahmen der so genannten Erstprüfung untersuchen die TÜV SÜD-Experten bei Einrichtungen zum Betreten des Daches die statische Festigkeit, die Widerstandskraft gegen äußere Brandeinwirkung und bei Einrichtungen der Typklasse K1 auch die Schwingfestigkeit. Bei Sicherheitsdachhaken geht es um die Prüfung der statischen Festigkeit des Hakengrundes, der statischen Festigkeit im Anschlagspunkt sowie der Schwingungsfestigkeit.
„Beide Normen schreiben vor, dass der Hersteller diese Erstprüfung durch eine werkseigene Produktionskontrolle ergänzt“, erklärt Dr.-Ing. Schirmer. „Aufgrund unserer Erfahrungen in diesem Bereich konnten wir die Otto Lehmann GmbH auch bei der Entwicklung eines geeigneten Qualitätssicherungssystems unterstützen.“ Die Erstprüfung durch eine benannte Stelle nach DIN EN 516 und DIN EN 517 sowie die Produktionskontrolle ist die Voraussetzung dafür, dass ein Hersteller eine EG-Konformitätserklärung ausstellen, das CE-Kennzeichen anbringen und seine Produkte überhaupt auf den Markt bringen darf.
Quelle: TÜV SÜD Industrie Service GmbH





