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Neue Richtlinie

Explosionschutz an Entstaubungsanlagen

Der VDI hat eine neue Richtlinie zum Explosionsschutz an Entstaubungsanlagen veröffentlicht. Sie gibt Herstellern und Betreibern Hinweise zu Risikobeurteilungen, Explosionsschutzmaßnahmen und Brandschutz.

Explosionschutz an Entstaubungsanlagen

Explosionsschutz an Entstaubungsanlagen

Die neue Richtlinie VDI 2263 Blatt 6.1 gibt Herstellern und Betreibern von Entstaubungsanlagen anhand von Beispielen Hinweise, wie Risikobeurteilungen und Explosionsschutzmaßnahmen an filternden Abscheidern durchzuführen sind. Die Richtlinie ist bei Anlagen anwendbar, in denen bei bestimmungsgemäßer Verwendung brennbare Staub/Luft-Gemische oder hybride Gemische vorhanden sind oder entstehen können. Damit ergänzt Blatt 6.1 die Richtlinie VDI 2263 Blatt 6, die die allgemeinen Vorgehensweisen beim Explosionsschutz beschreibt, und setzt deren Kenntnis voraus.

Anhang A der Richtlinie stellt den Brandschutz beispielhaft an einer Absaug- und Entstaubungsanlage in einer Schweißerei und an einem Trocken-Elektrofilter in der Abgasreinigung eines Kraftwerks dar. Anhang B zeigt Beispiele für Potenzialausgleiche/Erdungen sowie für leitfähige/ableitfähige Filtermedien.

Die Richtlinie „Staubbrände und Staubexplosionen; Gefahren - Beurteilung - Schutzmaßnahmen; Brand- und Explosionsschutz an Entstaubungsanlagen - Beispiele“ beschreibt den Stand der Technik im Sinne der Legaldefinition des BImSchG § 3. Eine Maßnahme zur Emissionsbegrenzung erscheint danach als gesichert, wenn sie dem Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen entspricht und bereits in der Praxis erfolgreich erprobt wurde.

Herausgeber der Richtlinie VDI 2263 Blatt 6.1 ist die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt. 

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Quelle: VDI

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