Gefahrstoffverordnung an Schulen
Der Rheinische Gemeindeunfallversicherungsverband hat die Bände 3 und 4 in der Schriftenreihe "Prävention in NRW" zum Thema "Umsetzung der Gefahrstoffverordnung an Schulen" aktualisiert und als PDF-Downloads veröffentlicht.
Seit dem Erscheinen der 2. Auflage des Heftes im März 2003 hat sich eine Vielzahl wichtiger Änderungen im Gefahrstoffrecht ergeben. Die Grundprinzipien des Chemikalienrechts und der Gefahrstoffverordnung sind erhalten geblieben. Aufgrund einiger wichtiger Änderungen gibt es dennoch eine Neuauflage des Hefts 3 „Prävention in NRW – Umsetzung der Gefahrstoffverordnung an Schulen (Teil 1)“.
An erster Stelle ist hierbei die seit Jahresanfang 2005 grundlegend geänderte Gefahrstoffverordnung zu nennen. Im Mittelpunkt der neuen Gefahrstoffverordnung steht die Gefährdungsbeurteilung1. Sie muss vor der Aufnahme von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen von einer fachkundigen Person durchgeführt und dokumentiert werden.
In materieller Hinsicht werden durch die neue Gefahrstoffverordnung keine grundsätzlichen neuen Anforderungen an die Schule gestellt. Wer bisher in seinem Verantwortungsbereich den Schutz der Beschäftigten beziehungsweise Schülerinnen und Schüler vor Gesundheitsgefährdungen durch Gefahrstoffe sachgerecht organisiert hat, kann davon ausgehen, dass er auch die Anforderungen der neuen Gefahrstoffverordnung ohne großen Aufwand erfüllt.
Mit den „Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen (RISU-NRW)“ werden die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung für den Schulbereich umgesetzt.
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Quelle: DGUV





